Arbeitgeberzuschuss Elternteilzeit

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Schnucki4
Beiträge: 3
Registriert: 23.04.2007, 22:49

Arbeitgeberzuschuss Elternteilzeit

Beitragvon Schnucki4 » 12.04.2011, 13:46

Eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV während Elternteilzeit: ich bin in Elternteilzeit (27-Stunden-Woche statt 40). Gehalt wurde linear gekürzt. Arbeitgeberzuschuss zur PKV wurde ebenfalls gekürzt mit der Begründung, dass das im SAP so vorgesehen ist und unter Verweis auf die Broschüre "Elternzeit". Ich find aber keine entsprechende gesetzliche Regelung, die das rechtfertigt.
Kann mir jemand sagen, wo ich das konkret nachlesen kann?
Danke

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 12.04.2011, 20:13

ok 27 Stunden jetzt in der Elternzeit statt 40 Stunden.

bist Du durch die Gehaltssenkung denn nicht versicherungspflichtig geworden ???

oder falls doch dem Grunde nach Versicherungspflicht eingetreten ist;
hast Du Dich davon von der gesetzlichen Krankenkasse von dieser dem Grunde nach eintretenden Versicherungspflicht BEFREIEN lassen (dafür hätte ein Antrag gestellt/ausgefüllt werden müssen).

Wie hoch war Brutto bei 40 Stunden

Wie hoch ist Brutto bei 27 Stunden

Danach kann man eine Antwort geben

Schnucki4
Beiträge: 3
Registriert: 23.04.2007, 22:49

Beitragvon Schnucki4 » 12.04.2011, 21:00

Antrag auf Befreiung bei GKV wurde gestellt, somit immer noch in PKV, obwohl das Gehalt unter der Grenze liegt.

SV-Brutto bei 27 Stunden: 3209 EUR

Wenn man das linear hochrechnet auf 40 Stunden, kommt man auf so EUR 4750. Genaue Brutto bei Vollzeit kann ich nicht sagen, da es während der Elternzeit eine firmenweite Gehaltsanpassung gegeben hat und ich außerdem ein anderes Firmenauto habe und somit eine andere Leasingrate als früher zahle (Leasingrate wird von mir gezahlt und ist im Brutto enthalten).

Danke

frageindierunde
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 19
Registriert: 17.11.2010, 16:11

Beitragvon frageindierunde » 12.04.2011, 23:31

Der Arbeitgeber muss für die Krankenversicherung 234,26 EUR (7,6% vom SV-Brutto) zuschießen und für die Pflegeversicherung 31,29 EUR (0,975% vom SV-Brutto). Maximal aber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags der privaten Versicherung.

Zu einer linearen Kürzung kann es nur kommen, wenn man bereits vor der Elternzeit den höchstmöglichen Zuschuss zur privaten Versicherung bekommen hat.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 13.04.2011, 07:40

aha Befreiung

ja, so ist der Fall vorstellbar.


Die REchtsgrundlage ist § 257 Abs. 2 SGB V

fragindierunde hat die jetzt zu zahlen Zuschuss richtig angegeben.

Vertan hat er/sie sich allerdings beim Prozentsatz.

Dieser beträgt nicht 7,6 , sondern 7,3. die waren die Finger sicherlich zu schnell über die Tasten gehuscht.

Ergebnis war aber richtig aus 7,3 % berechnet worden


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste