Wechsel von privater in gesetztliche KV nach Studienende

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HorstWurst
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Wechsel von privater in gesetztliche KV nach Studienende

Beitragvon HorstWurst » 28.07.2011, 11:00

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Krankenversicherung nach dem Studium.
Ich bin derzeit noch über die Familienversicherung privat versichert und mein Vater bezieht außerdem Beihilfe. Wie läuft das denn ab, wenn ich im August meinen Abschluss mache und mich exmatrikuliere? Die Beihilfe fällt dann ja wohl sofort weg?! Kann ich dann direkt zum September in eine gesetzliche Versicherung wechseln oder gibt es da irgendwelche Fristen etc.?

Konkret geht es außerdem darum, dass ich mich für eine Auslandsreise im Oktober impfen lassen muss. Das werden wohl mindestens 400€, die meine PKV nicht übernimmt, die Techniker z.B. aber schon. Würde es gehen, dass ich dann zum September bereits zur Techniker wechsel und die Impfleistungen in Anspruch nehme?

Viele Dank!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.07.2011, 22:02

Hallo Herr Wurst
Sie können sofort wenn die Beihilfe entfällt in die TK wechsel. Bedingung Sie haben einen Sozialversicherungspflichtigen Job.
Die Beihilfe entfällt, wenn der sogenannte Kindergeldzuschlag ausbleibt, den genauen Zeitpunkt sollten Sie bei der Beihilfestelle Ihres Vaters erfragen.
Gruß

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Beitragvon HorstWurst » 29.07.2011, 10:11

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Beihilfe wird nach Auskunft der Beihilfestelle an dem Tag enden, an dem ich mein Zeugnis bekomme. Bisher ist jedoch noch kein fester Job in Aussicht und mein Studentenjob, bei dem ich lediglich in die Rentenversicherung einzahle, wird wohl nicht genügen? Oder wird auf meiner Abrechnung nur die Rentenversicherung ausgewiesen und die KV nicht, weil ich privatversichert bin?

D.h. bis ich einen "richtigen" Job bekomme, muss ich mich bei meiner PKV voll versichern?
Weiß jemand, welcher Stichtag da gilt? Auch die Zeugnisaustellung oder die Zeit, die ich noch eingeschrieben bin (bis April)?

Vielen Dank!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 31.07.2011, 14:29

Wenn Sie kein Student mehr sind haben Sie auch keinen Studentenjob mehr.Es ist also zu prüfen was das für ein Job ist.
Gruß

claudius
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Job > 400 €?

Beitragvon claudius » 01.08.2011, 14:46

... wenn der Job mind. 401 € im Monat abwirft, handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen sog. MIDI-Job --> Pflichtversicherung in GKV. Die Frage ist halt, ob Dein Arbeitgeber ihn dann so fortführt oder auf 400 € begrenzt (dann keine GKV).

In diesem Fall muss private KV auf 100% auftgestockt werden (Rechtsgrundlage ist § 199 Versicherungsvertragsgesetz)

§ 199
Beihilfeempfänger

(1) ...
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.


Fristen beachten!!

Gruß

claudius


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