Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen

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Welcher Knüppel trifft bei Nichtbeantwortung KvDR-Fragebogen

Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 09.09.2011, 17:43

Ein Neurentner erhält die erste Rentenzahlung, KvDR-Beitrag und Pflege wurde abgezogen.

Jetzt soll er einen Fragebogen über Einkommensverhältnisse bei der KvDR abgeben und hat schlichtweg "keine Lust".

Meine Frage wäre:

Wird er jetzt erschlagen, gerädert, gevierteilt, verklagt oder wird ihm die Rente entzogen ?

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Beitragvon Rossi » 09.09.2011, 18:02

Na ja, wir sind ja nicht im wilden Westen.

Es droht dann nur ein Bußgeld bis zu 2.500,00 Euro, mehr nicht!

Der Rentner muss sich überlegen, ob diese Sanktion seine Lustlosgikeit anspornt!

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Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 11.09.2011, 11:14

...die schlimmsten Befürchtungen werden wahr ...

Uff - Mitwirkungspflicht ! Danke.

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Beitragvon Rossi » 11.09.2011, 21:52

Na ja, das Instrument der Mitwirkungsverpflichtung hilft hier nicht viel weiter. Wenn er den Bogen nicht einreicht, kann die Kasse im Rahmen der fehlenden Mitwirkung nicht die Mitgliedschaft versagen.

Die Kasse kann allenfalls das Bußgeld androhen und festsetzen. Wenn es nicht gezahlt wird (Bußgeld) könnte man ggf. über Erzwingungshaft nachdenken. Jenes ist zumindest im Bereich des Verwaltungsverfahrensgesetz möglich, ob es auch im Bereich der KV möglich ist, müsste man sehen.

Von daher bringt die Lustlosigkeit nix!

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Beitragvon Möchtegernalkoholiker » 12.09.2011, 09:06

Rossi hat geschrieben:
Von daher bringt die Lustlosigkeit nix!


Oha ! und dann noch auf der Flucht erschossen ... da wird er sein Haupt vorher beugen und treu und brav den Wisch ausfüllen.


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