Nachforderungen von Krankenkassenbeiträge

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Wolfgang.Muc
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Nachforderungen von Krankenkassenbeiträge

Beitragvon Wolfgang.Muc » 30.10.2011, 20:05

Hallo,

meine Mutter (wird bald 80) bekam am Samstag (29.10.2011) einen Brief der Barmer GEK mit der Nachforderung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen (knapp 1.000 € vom Zeitraum 01.01.07 bis 01.01.2011)
Hier nun meine Frage - meine Mutter erhält eine Witwen (Betriebs)Rente der Post (mein verstorbener Vater war dort beschäftigt) - zudem erhält Sie die "normale" Rente und eine Rente aus einer privaten Zusatzversicherung. Bei allen diesen Renten werden über die Zahlstelle die Beiträge an die Barmer abgeführt. Da sie selbst eine kurze Zeit bei der Altenpflege tätig war, erhält Sie hier noch zusätzlich eine Rente in Höhe von 100.- € - außer im November - da liegt diese Rente bei ca. 150 Euro und hier erhält die Barmer automatisch den Beitrag für diesen Monat. Da meine Mutter nur bei der Barmer versichert ist und alle Beiträge an diese Versicherung abgeführt werden muss ich doch davon ausgehen, dass die Barmer alle Unterlagen vorliegen hat.
Bei der Nachforderung heißt es im Schreiben: ...wir anlässlich einer Prüfung bei der Zahlstelle ..Altenpflegewerk feststellten, erhalten Sie von dort eine monatliche Betriebsrente (Anmerkung: 100 €). Beiträge wurden daraus jedoch nur in dem November eines Jahres bezahlt, da hier die jeweilige Geringverdienergrenze überschritten wurde. Durch den Bezug Ihrer Betriebsrente der Post wäre jedoch ein monatlicher Beitrag angefallen....!!!
Hier nun meine endgültige Frage: Darf die Barmer diese Nachforderung stellen, obwohl Sie seit über 15 Jahren im Besitz aller notwendigen Unterlagen ist ??? Meine Mutter kann doch den Beitrag für die Barmer nicht selbst berechnen !! So weit mir bekannt ist besteht nur Nachzahlungspflicht wenn meine Mutter Ihrer Pflicht der Information nicht nachgekommen wäre....aber dies ist Sie doch.

Bitte um Mithilfe, wie Rechtslage hier aussieht

Vilen Dank im voraus

Wolfgang.Muc

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Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 31.10.2011, 08:52

Wenn das sogennate Versorgugnswerk keine Beiträge abgeführt, bzw. vieleicht wurde auch ein wenig schl.. gearbeitet. In diesem Fall müßte die BEK - GEK prüfen ob denndeine mutter tatsächlich über die Grenze von 127 € liegt , rückwirkend in den letzten 4 Jahren,sollte sie nicht über diese Grenze liegen, einfach Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0525600

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0522900

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0522800

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank


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