Wenn man eine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis ausübt und keinen (angestellten) Hauptjob hat, wird man dann als automatisch als Selbständiger betrachtet - unabhängig von der Höhe der Einnahmen?
Nochmal die Konstellation:
Ehefrau freiwillig versichert bei GKV, Ehemann Rentner bei PKV, derzeit befreit von Steuererklärungspflicht.
Wenn ich z.B. durchschnittlich 350 Euro/Monat für die Erteilung von Sprachunterricht bei der VHS verdiene - muß ich dann als "Selbständige" 300 Euro Krankenkasse und außerdem Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen? Gäbe ja praktisch ein Nullsummenspiel, evtl. sogar Verlust?
Welche Schritte müßte ich tätigen?
Ich würde in jedem Fall nur ein "Zubrot" verdienen, also keinesfalls über dem Satz liegen, der aktuell für die Bemessung herangezogen wird (Mindestsatz 851) bzw. zukünftig (Hälfte der Rente meines Mannes, ca. 1150 Euro).
Wenn man nicht angestellt beschäftigt ist, werden ja schon mal alle Einnahmen des Paares für die Festlegung der Beitragsbemessung gehälftet, wenn ich das richtig verstanden habe, die evtl. zukünftigen 350 Euro kämen dann da wohl in jedem Fall dazu, oder wie muß man sich das vorstellen?
Spielt es bei geringen Einkünften eine Rolle, ob diese - als Honorar - dann über oder unter 400 Euro liegen, auch was den Status (Selbständiger oder einfach Geringfügig Beschäftigter - hm, das wäre man ja dann eigentlich nicht) angeht?
Ich hoffe, meine Fragestellung ist überhaupt deutlich geworden, finde den Sachverhalt schon nicht ganz einfach darzustellen...
lg lotte
Lehrtätigkeit auf Honorarbasis
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Das Problem sehe ich bei mir u.a. in der Verknüpfung der Beitragsbemessung nach dem "Familieneinkommen" und der gleichzeitigen Bemessung nach "Selbständigkeit".
Wenn schon der Mindestbeitrag 320 Euro für die KV wäre, bleibt einfach wirklich nichts übrig, wenn ich überhaupt nur in der Größenordnung Honorar hätte.
Gibt es denn anderherum überhaupt einen Höchstbetrag?
Irgendwie sehe ich gerade ziemlich schwarz, wie ich meine Lage überhaupt verbessern kann.
Ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis ist eben derzeit und vielleicht auch längerfristig nicht greifbar.
lg lotte
Wenn schon der Mindestbeitrag 320 Euro für die KV wäre, bleibt einfach wirklich nichts übrig, wenn ich überhaupt nur in der Größenordnung Honorar hätte.
Gibt es denn anderherum überhaupt einen Höchstbetrag?
Irgendwie sehe ich gerade ziemlich schwarz, wie ich meine Lage überhaupt verbessern kann.
Ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis ist eben derzeit und vielleicht auch längerfristig nicht greifbar.
lg lotte
Hallo, als Lehrkraft auf Honorarbasis ist man dem Grunde genommen nach Selbständig - dies eben darum, weil man vom Auftraggeber (VHS) nur einen bestimmten Stundensatz für seine Tätigkeit erhält und sonst keine weiteren Leistungen.
Die Krankenkasse muss nun beurteilen ob nun der Status eines hauptberuflichen Selbständigen vorliegt oder die einer "nebenerwerbsmässigen" Tätigkeit.
So, wie geschildert und bei einem Einkommen von ca. 350,00 € mtl. sehe ich die Versicherte nicht als hauptberuflich Selbständig, aber ich, ich bin nicht ihre Krankenkasse.
Kriterien für die Kasse sind neben dem Einkommen auch der Stundenaufwand pro Woche und auch die Frage inwieweit das Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für die
Betreffende ist.
Gruss
Czauderna
Die Krankenkasse muss nun beurteilen ob nun der Status eines hauptberuflichen Selbständigen vorliegt oder die einer "nebenerwerbsmässigen" Tätigkeit.
So, wie geschildert und bei einem Einkommen von ca. 350,00 € mtl. sehe ich die Versicherte nicht als hauptberuflich Selbständig, aber ich, ich bin nicht ihre Krankenkasse.
Kriterien für die Kasse sind neben dem Einkommen auch der Stundenaufwand pro Woche und auch die Frage inwieweit das Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für die
Betreffende ist.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Die Krankenkasse muss nun beurteilen ob nun der Status eines hauptberuflichen Selbständigen vorliegt oder die einer "nebenerwerbsmässigen" Tätigkeit.
So, wie geschildert und bei einem Einkommen von ca. 350,00 € mtl. sehe ich die Versicherte nicht als hauptberuflich Selbständig, aber ich, ich bin nicht ihre Krankenkasse.
Kriterien für die Kasse sind neben dem Einkommen auch der Stundenaufwand pro Woche und auch die Frage inwieweit das Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für die
Betreffende ist.
Gruss
Czauderna
von wirtschaftlicher Bedeutung: wie wird das beurteilt?
Wenn es das einzige - eigene - Einkommen wäre, wäre es ja de facto jedenfalls subjektiv bei etwas angespannter Gesamtlage schon von Bedeutung.
Tatsächlich sind ja aber 350 Euro eher ein Taschengeld als ein wirkliches Einkommen...
lg lotte
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