"Nicht" krankenversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
"Nicht" krankenversichert
Da es einige Anfragen in letzter Zeit gegeben hat und da die Frage mich persönlich interessiert, versuche ich zusammenzufassen.
Ein junger Mensch, der in der GKV war, fällt aus der Familienversicherung raus, weil die Bedingungen nicht mehr gegeben sind (Alter, Ausbildung). Wenn keine Beiträge bezahlt werden, ruht die Versicherung. Er ist "nicht" versichert. (D.h., eigentlich ist er versichert, weil in Deutschland in Versicherungspflicht besteht.)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Versicherungsverhältnis wieder in Ordnung zu bringen:
- Heirat mit einem Mitglied der GKV. Dann kommt der junge Mensch in die GKV des/der Gatten/Gattin. Nachzahlungen für die Zeit, in der keine Beiträge gezahlt wurden, können dadurch vermieden werden, dass der Bogen zur Anzeige nicht ausgefüllt wird.
- Antrag auf ALG II und anschließend Meldung bei der alten GKV. Nachzahlungen dürfen per Rundschreiben von Juni 2011 nicht verlangt werden.
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (401 Euro/Monat oder mehr). Auch hier sollen keine Angaben zu der Zeit gemacht werden, in der keine Beiträge gezahlt wurden, sonst drohen Nachforderungen.
Sollte der junge Mensch ärztliche Behandlung brauchen, bevor er das Verhältnis zur KK in Ordnung gebracht hat, muss er im Notfall und bei akuten Schmerzen behandelt werden. Die Kosten hierfür werden von der letzten KK übernommen werden, bei der Beiträge bezahlt wurden (d.h. von der GKV, in der er eigentlich noch ist). In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass er von der "Kralle" erfasst wird, und Nachzahlungen, möglicherweise auch Säumnisgebühren, gefordert werden groß.
Bei nicht-akutem Behandlungsbedarf kann er aus eigener Tasche zahlen.
Ist das richtig so?
Ein junger Mensch, der in der GKV war, fällt aus der Familienversicherung raus, weil die Bedingungen nicht mehr gegeben sind (Alter, Ausbildung). Wenn keine Beiträge bezahlt werden, ruht die Versicherung. Er ist "nicht" versichert. (D.h., eigentlich ist er versichert, weil in Deutschland in Versicherungspflicht besteht.)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Versicherungsverhältnis wieder in Ordnung zu bringen:
- Heirat mit einem Mitglied der GKV. Dann kommt der junge Mensch in die GKV des/der Gatten/Gattin. Nachzahlungen für die Zeit, in der keine Beiträge gezahlt wurden, können dadurch vermieden werden, dass der Bogen zur Anzeige nicht ausgefüllt wird.
- Antrag auf ALG II und anschließend Meldung bei der alten GKV. Nachzahlungen dürfen per Rundschreiben von Juni 2011 nicht verlangt werden.
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (401 Euro/Monat oder mehr). Auch hier sollen keine Angaben zu der Zeit gemacht werden, in der keine Beiträge gezahlt wurden, sonst drohen Nachforderungen.
Sollte der junge Mensch ärztliche Behandlung brauchen, bevor er das Verhältnis zur KK in Ordnung gebracht hat, muss er im Notfall und bei akuten Schmerzen behandelt werden. Die Kosten hierfür werden von der letzten KK übernommen werden, bei der Beiträge bezahlt wurden (d.h. von der GKV, in der er eigentlich noch ist). In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass er von der "Kralle" erfasst wird, und Nachzahlungen, möglicherweise auch Säumnisgebühren, gefordert werden groß.
Bei nicht-akutem Behandlungsbedarf kann er aus eigener Tasche zahlen.
Ist das richtig so?
Re: "Nicht" krankenversichert
Saskia hat geschrieben:D Nachzahlungen für die Zeit, in der keine Beiträge gezahlt wurden, können dadurch vermieden werden, dass der Bogen zur Anzeige nicht ausgefüllt wird.
- Antrag auf ALG II und anschließend Meldung bei der alten GKV. Nachzahlungen dürfen per Rundschreiben von Juni 2011 nicht verlangt werden.
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (401 Euro/Monat oder mehr). Auch hier sollen keine Angaben zu der Zeit gemacht werden, in der keine Beiträge gezahlt wurden, sonst drohen Nachforderungen.
Kann man denn die Auskunft verweigern und muß trotzdem genommen werden?
Meines Wissens muß einen ja die GKV wieder aufnehmen, bei der man zuletzt versichert war.
Die können doch dann feststellen, wie lange die Zeitlücke ist bzw. bis zum Stichtag 01.04.2007 Rückforderungen stellen?
lg lotte
Es ist nicht unbedingt einfach - es kann je nach Kasse immer noch zu längeren Diskussionen kommen, ob ein Verweis an die letzte Kasse und ein Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V durchzuführen ist. Letztlich haben die Kassen aber keine gesetzliche Grundlage, diesen Antrag ohne Mitwirkung des "Unversicherten" durchzuführen oder die Aufnahme aufgrund neuer Pflichtversicherung (ALG2-Bezug oder Jobaufnahme) von einem vorherigen Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V abhängig zu machen.
In der Praxis kommt vor allem letzteres dennoch vor.
Wer als zuletzt gesetzlich Versicherter krank wird und Leistungen der Kasse in Anspruch nehmen will, kommt um einen Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V, der grundsätzlich zu Beitragsnachforderungen führt, nicht herum.
In der Praxis kommt vor allem letzteres dennoch vor.
Wer als zuletzt gesetzlich Versicherter krank wird und Leistungen der Kasse in Anspruch nehmen will, kommt um einen Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V, der grundsätzlich zu Beitragsnachforderungen führt, nicht herum.
Hallo,
es muss wirklich unterschieden werden ob jemand wieder krankenversichert sein will oder ob er aufgrund von Eintritt der Krankenversicherungspflicht versichert werden muss.
Wenn er "nur" will (obwohl er eigentlich muss, aber das ist keine Versicherungspflicht sondern eine Pflicht zur Versicherung), dann kommt er um seine
letzte GKV-Kasse nicht rum und muss dann auch nachzahlen.
Muss er aber versichert werden und er macht keine Angaben zu seiner Vorversicherungszeit
dann muss ihn die gewählte Krankenkasse aufnehmen - allerdings, wenn er dummerweise
da seine alte Kasse wählt, dann wird diese natürlich tätig werden, was die Vergangenheit
angeht - da hat er dann in der Regel sehr schlechte Karten.
Gruss
Czauderna
es muss wirklich unterschieden werden ob jemand wieder krankenversichert sein will oder ob er aufgrund von Eintritt der Krankenversicherungspflicht versichert werden muss.
Wenn er "nur" will (obwohl er eigentlich muss, aber das ist keine Versicherungspflicht sondern eine Pflicht zur Versicherung), dann kommt er um seine
letzte GKV-Kasse nicht rum und muss dann auch nachzahlen.
Muss er aber versichert werden und er macht keine Angaben zu seiner Vorversicherungszeit
dann muss ihn die gewählte Krankenkasse aufnehmen - allerdings, wenn er dummerweise
da seine alte Kasse wählt, dann wird diese natürlich tätig werden, was die Vergangenheit
angeht - da hat er dann in der Regel sehr schlechte Karten.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 106
- Registriert: 13.10.2011, 19:04
In der Praxis bekommt man von der neuen Kasse nicht so schnell eine Mitgliedsbescheinigung, wegen Rückfragen: Kündigungsbestätigung der alten Kasse, Versicherungsverlauf usw. Wenn dann die 14Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht vertrödelt sind, muss die verpflichtete Stelle die letzte Kasse nehmen. Wenn man die rechtzeitige Wahl nachweisen kann, sieht es anders aus.
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es muss wirklich unterschieden werden ob jemand wieder krankenversichert sein will oder ob er aufgrund von Eintritt der Krankenversicherungspflicht versichert werden muss.
Wenn er "nur" will (obwohl er eigentlich muss, aber das ist keine Versicherungspflicht sondern eine Pflicht zur Versicherung), dann kommt er um seine
letzte GKV-Kasse nicht rum und muss dann auch nachzahlen.
Muss er aber versichert werden und er macht keine Angaben zu seiner Vorversicherungszeit
dann muss ihn die gewählte Krankenkasse aufnehmen - allerdings, wenn er dummerweise
da seine alte Kasse wählt, dann wird diese natürlich tätig werden, was die Vergangenheit
angeht - da hat er dann in der Regel sehr schlechte Karten.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich verstehe das fett markierte nicht, wo ist da der Unterschied?
ich bin PKV (selbständig) - jedoch ruht der Vertrag (zahle nur Altersrückstellungen) habe also z.Z. keine KV.
Wenn ich mich jetzt für 500€ pM anstellen lasse, falle ich doch unter die Pflichtversicherung (bin weit unter 55 Jahre).
Muss mich die GKV dann nehmen ohne Fragen zu stellen bzw. ohne von mir Antworten der Versicherungslücke zu erhalten?
grüße
Hallo,
ja, genau so sieht es aus - sie muss dich nehmen - natürlich wird sich dich fragen wo du vorher versichert warst, wenn du da wahrheitsgemäß mitteilst, dass du in den letzten 18 Monaten nicht krankenversichert warst, dann ist die Sache für dich erledigt - was soll die Kasse auch machen - dich ablehnen ?
mit welcher Begründung - sie muss über die Versicherungspflicht entscheiden und die Versicherung durchführen.
Erklärung zum fett Gedruckten : Seit dem 01.04.2007 bzw. seit dem 01.01.2009
gibt es in Deutschland per Gesetz eine Verpflichtung, die besagt, dass jeder, der in Deutschland mit 1. Wohnsitz gemeldet ist sich gegen Krankheit versichern muss, egal ob in der PKV oder in der GKV - welche Krankenkasse dann zuständig ist, regelt auch das Gesetz.
Diese Verpflichtung zur Versicherung hat allerdings nicht mit der
Krankenversicherungspflicht zu tun. Diese tritt dann ein wenn ein kranken-versicherungspflichtiger Tatbestand eintritt, z.B. Aufnahme einer Tätigkeit.
Konkret hieße das für dich - ohne die Beschäftigung müsstest du dich
bei deiner letzten Krankenkasse melden (egal ob GKV oder PKV) und dich dort wieder (rückwirkend) versichern.
Gruss
Czauderna
ja, genau so sieht es aus - sie muss dich nehmen - natürlich wird sich dich fragen wo du vorher versichert warst, wenn du da wahrheitsgemäß mitteilst, dass du in den letzten 18 Monaten nicht krankenversichert warst, dann ist die Sache für dich erledigt - was soll die Kasse auch machen - dich ablehnen ?
mit welcher Begründung - sie muss über die Versicherungspflicht entscheiden und die Versicherung durchführen.
Erklärung zum fett Gedruckten : Seit dem 01.04.2007 bzw. seit dem 01.01.2009
gibt es in Deutschland per Gesetz eine Verpflichtung, die besagt, dass jeder, der in Deutschland mit 1. Wohnsitz gemeldet ist sich gegen Krankheit versichern muss, egal ob in der PKV oder in der GKV - welche Krankenkasse dann zuständig ist, regelt auch das Gesetz.
Diese Verpflichtung zur Versicherung hat allerdings nicht mit der
Krankenversicherungspflicht zu tun. Diese tritt dann ein wenn ein kranken-versicherungspflichtiger Tatbestand eintritt, z.B. Aufnahme einer Tätigkeit.
Konkret hieße das für dich - ohne die Beschäftigung müsstest du dich
bei deiner letzten Krankenkasse melden (egal ob GKV oder PKV) und dich dort wieder (rückwirkend) versichern.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, genau so sieht es aus - sie muss dich nehmen - natürlich wird sich dich fragen wo du vorher versichert warst, wenn du da wahrheitsgemäß mitteilst, dass du in den letzten 18 Monaten nicht krankenversichert warst, dann ist die Sache für dich erledigt - was soll die Kasse auch machen - dich ablehnen ?
mit welcher Begründung - sie muss über die Versicherungspflicht entscheiden und die Versicherung durchführen.
Ah, o.k. aber wie sieht es dann mit einer Strafzahlung aus wenn ich denen sage ich sei nicht versichert gewesen?
Kann ich die umgehen, in dem ich wie oben beschrieben auf diese Frage nicht geantwortet wird? Ablehnen können sie mich ja nicht.
-
- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2011, 19:04
bruderherz hat geschrieben:Sie merken doch sowieso, dass Du nicht gesetzlich versichert warst, wenn eine versicherungsrechtliche Prüfung bei der Rentenversicherung erfolgt.
Hallo,
verstehe ich nicht ganz.
Wieso, warum weshal soll denn eine versicherungsrechtliche Prüfung bei der Rentenversicherung erfolgen?


Christa
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2011, 19:04
@Czauderna
Ich glaube hier irgendwo gelesen zu habe dass du seit Jahrzehnten bei einer GKV bist. Deswegen habe ich mich hier registriert um dich mal direkt zu fragen.
Ich bin seit 6 Jahren oder so nicht versichert da ich studiert habe und von meiner Freundin unterstützt wurde. ALG2 wollte ich bis jetzt nicht in Anspruch nehmen. Außerdem habe ich seit anfang des Jahres nun ein Gewerbe eröffnet, dass bis jetzt jedoch nicht läuft.
Zuletzt bin ich in einer GKV gewesen.
Wie hier im Forum erfahren habe, ist es am einfachsten wenn man ALG2 beantragt oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
1. Irgendwo im Netz habe gelesen, dass man auf einem Antrag ankreuzt, die letzten 18 Monate nicht versichert. Leider habe ich z.B. bei der Wirtschafts BKK so einen Kasten nicht gefunden. Ich weiß aber durch ein Forenmitglied eines anderen Forums dass die noch im Oktober letzten Jahres diese Frage hatten. Der Antrag wurde wohl geändert. Gibt es irgendwelche Veränderungen seit dem oder warum fragen die nicht mehr danach?
Da wird heute folgendes gefragt:
Ich bin bis zum Kassenwechsel:
1. Pflichtmitglied
2. nicht gesetzlich Krankenversichert
3.Familienversichert
4. freiwillig Mitglied
Hier der Link des Antrages: http://www.bkk-wf.de/oppromedia//wuf_fo ... antrag.pdf
Soll ich diese Frage zur Vorversicherung nicht ausfüllen oder welcher Bereich ist hier denn gemeint gewesen bei dem man die Aussage verweigern sollte. Was passiert denn wenn ich sage "nicht gesetzlich Krankenversichert"? Brauchen die denn nachweise wie ich denn dann versichert war? Denn das lässt den Schluss zu dass ich in einer PKV oder gar nicht versichert war. Lieber nichts ankreuzen oder wie?
2. Und wie sieht es denn nun bei ALG2 aus? Ich muss mich bei meiner alten Versicherung versichern. Die wissen doch dass ich dann 6 Jahre nicht versichert war. Das ist die einfachste variante. Dann bin ich meine Schulden los.
Was heißt das genau und wo finde ich dieses Rundschreiben?
Wo finde ich mehr informationen darüber. Und zahle ich keine Nachzahlungen auch in Zukunft wenn ich einen Job habe oder nur so lage ich ALG2 habe?
Ich glaube hier irgendwo gelesen zu habe dass du seit Jahrzehnten bei einer GKV bist. Deswegen habe ich mich hier registriert um dich mal direkt zu fragen.
Ich bin seit 6 Jahren oder so nicht versichert da ich studiert habe und von meiner Freundin unterstützt wurde. ALG2 wollte ich bis jetzt nicht in Anspruch nehmen. Außerdem habe ich seit anfang des Jahres nun ein Gewerbe eröffnet, dass bis jetzt jedoch nicht läuft.
Zuletzt bin ich in einer GKV gewesen.
Wie hier im Forum erfahren habe, ist es am einfachsten wenn man ALG2 beantragt oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
1. Irgendwo im Netz habe gelesen, dass man auf einem Antrag ankreuzt, die letzten 18 Monate nicht versichert. Leider habe ich z.B. bei der Wirtschafts BKK so einen Kasten nicht gefunden. Ich weiß aber durch ein Forenmitglied eines anderen Forums dass die noch im Oktober letzten Jahres diese Frage hatten. Der Antrag wurde wohl geändert. Gibt es irgendwelche Veränderungen seit dem oder warum fragen die nicht mehr danach?
Da wird heute folgendes gefragt:
Ich bin bis zum Kassenwechsel:
1. Pflichtmitglied
2. nicht gesetzlich Krankenversichert
3.Familienversichert
4. freiwillig Mitglied
Hier der Link des Antrages: http://www.bkk-wf.de/oppromedia//wuf_fo ... antrag.pdf
Soll ich diese Frage zur Vorversicherung nicht ausfüllen oder welcher Bereich ist hier denn gemeint gewesen bei dem man die Aussage verweigern sollte. Was passiert denn wenn ich sage "nicht gesetzlich Krankenversichert"? Brauchen die denn nachweise wie ich denn dann versichert war? Denn das lässt den Schluss zu dass ich in einer PKV oder gar nicht versichert war. Lieber nichts ankreuzen oder wie?
2. Und wie sieht es denn nun bei ALG2 aus? Ich muss mich bei meiner alten Versicherung versichern. Die wissen doch dass ich dann 6 Jahre nicht versichert war. Das ist die einfachste variante. Dann bin ich meine Schulden los.
Was heißt das genau und wo finde ich dieses Rundschreiben?
Nachzahlungen dürfen per Rundschreiben von Juni 2011 nicht verlangt werden.
Wo finde ich mehr informationen darüber. Und zahle ich keine Nachzahlungen auch in Zukunft wenn ich einen Job habe oder nur so lage ich ALG2 habe?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste