Versicherungspflicht durch Entgeltumwandlung?

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Otto2006
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Versicherungspflicht durch Entgeltumwandlung?

Beitragvon Otto2006 » 30.11.2011, 18:17

Hallo alle zusammen,

ich möchte ab Jan 2012 einen Teil meines Gehalts in ein Lebensarbeitszeitkonto einzahlen. Das dort "angesparte" Geld soll für einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben genutzt werden. Einbringen kann ich nach der gültigen Betriebsvereinbarung max. 1.500/Mon., was ich auch voll ausschöpfen möchte. Aktuell verdiene ich ca. 60 TEUR p.a. und würde nach der Entgeltumwandlung bei ca. 42 TEUR p.a. liegen.

Von meiner Personalabteilung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich damit unter der "speziellen" JAEG 2012 i.H.v. 45,9 TEUR läge und damit wieder versicherungspflichtig würde. (Bin seit 1998 PKV versichert)

Mein Versicherungsvertreter meinte, dass das so falsch sei, da max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze das versicherungspflichtige Entgelt mindern - womit ich dann wieder weit über den 45,9 TEUR bin.

Nach meinen bisherigen Internetrecherchen würde ich eher zur Auffassung der Personalabteilung tendieren - wobei ich mich offen gesagt als SV-Laie wirklich verdammt schwertue und daher eure qualifizerte Meinung abfragen möchte.

Vielen Dank schon mal für's Lesen!

Otto

heinrich
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Beitragvon heinrich » 30.11.2011, 18:54

Mein Versicherungsvertreter meinte, dass das so falsch sei, da max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze das versicherungspflichtige Entgelt mindern - womit ich dann wieder weit über den 45,9 TEUR bin.



in diesem Satz ist doch schon ein Widerspruch drin.

es kommt auf das beitragspflichtige Entgelt an.
Wenn diese Aktion das beitragspflichtige Entgelt MINDERT, dass liegt man doch nicht weit über den 45.900, sondern drunter, weil es ja eine MINDERUNG ist.

Jetzt aber meine Meinung: das Personalbüro liegt richig.

E.Kacmaz
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Re: Versicherungspflicht durch Entgeltumwandlung?

Beitragvon E.Kacmaz » 01.12.2011, 09:07

Otto2006 hat geschrieben:Hallo alle zusammen,

ich möchte ab Jan 2012 einen Teil meines Gehalts in ein Lebensarbeitszeitkonto einzahlen. Das dort "angesparte" Geld soll für einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben genutzt werden. Einbringen kann ich nach der gültigen Betriebsvereinbarung max. 1.500/Mon., was ich auch voll ausschöpfen möchte. Aktuell verdiene ich ca. 60 TEUR p.a. und würde nach der Entgeltumwandlung bei ca. 42 TEUR p.a. liegen.

Von meiner Personalabteilung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich damit unter der "speziellen" JAEG 2012 i.H.v. 45,9 TEUR läge und damit wieder versicherungspflichtig würde. (Bin seit 1998 PKV versichert)

Mein Versicherungsvertreter meinte, dass das so falsch sei, da max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze das versicherungspflichtige Entgelt mindern - womit ich dann wieder weit über den 45,9 TEUR bin.

Nach meinen bisherigen Internetrecherchen würde ich eher zur Auffassung der Personalabteilung tendieren - wobei ich mich offen gesagt als SV-Laie wirklich verdammt schwertue und daher eure qualifizerte Meinung abfragen möchte.

Vielen Dank schon mal für's Lesen!

Otto


Guten Morgen,

ohne die Details der Betriebsvereinbarung zu kennen, ist es regelmäßig so, dass die Sozialversicherungspflicht erst bei Zufluss der Gelder ausgelöst wird.
Da es sich nicht um eine Regelung nach EstG 3 Nr. 63 (Direktversicherung, Pensionskasse, PF, hier gilt 4% BBG) handelt, hat die Personalbateilung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nase vorn.

Beste Grüße

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 01.12.2011, 19:48

Na wenn das so "einfach" ist, könnte jeder (unter 55 Jahren !) eine solche Regelung nutzen, um von der PKV wieder in die GKV zu kommen....:D
wie alt sind Sie denn ?
Entgeldumwandlung ist außerdem etwas anderes als Lebenszeitkonto..evtl kommen die unterschiedlichen Aussagen daher ?
Bei ersterm können sie ihr beitragspflichtiges Entgeld maximal um 2640 € pro Jahr verringern (umwandeln können sie mehr)..damit rutschen sie von 60 k€ nicht unter die Pflichtgrenze.

Otto2006
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Beitragvon Otto2006 » 02.12.2011, 10:46

Guten Morgen!

Vielen Dank für die Ántworten.

@JarvisCocker: Ich bin 43 und habe keinen Handlungsbedarf aus der PKV zu gehen.
Wegen dem Thema Entgeltumwandlung habe ich die BV noch mal nachgelesen. Die BV geht um "in Geld geführte Langzeitkonten".
In die Langzeitkonten können die MA in definierten Grenzen einbringen:
Entgelt
Urlaubstage
Zeitkonten

Das Einbringen von Entgelt habe ich selbst als "Entgeltwandlung" tituliert - das steht so nicht in der BV. Ich hoffe mal, dass ich in meinem Themenstart keinen Mist geschrieben habe, weil ich evtl. Begriffe durcheinandergewürfelt habe.

Grüße Otto


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