Seit 12.2006 keine Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Dunlop
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Beitragvon Dunlop » 15.11.2011, 14:06

naja, ich bin ja bis zum 31.12 selbstständig!


Wenn ich mich online bei eienr Krankenkasse anmelde, ist es erforderlich die letzte versicherung anzugeben, sonst kann man die anmeldung gar nicht abschicken!

Gruß

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 15.11.2011, 18:50

Hallo,

ich will die Krankenkassen zwar nicht in Schutz nehmen, aber ich kenne einen Fall, da hat sich ein mehrfacher Millionär(Autohaus) ohne Krankenversicherung als Angestellter anstellen lassen und die Ehefrau ist Geschäftführerin geworden um Beiträge zu sparen. Er ist dann an Krebs erkrankt, er ist trotz selbstfinanzierter Operation (25000€) unmittelbar verstorben.
Irgendwo hört der Spass dann auf.
Manche Selbständige sind dermassen geizig und stinken nach Geld, da sollte die GKV mal hinterherfahnden.

Doch gibts eben keine Versicherung in den letzten 18Monaten an.
Zuletzt geändert von bruderherz am 17.11.2011, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 17.11.2011, 16:37

Hallo,

bei mir hats geklappt(ohne Hilfe des Jobcenters).
Ich habe wahrheitsgemäss angegeben, dass ich zuvor nicht selbständig oder privat versichert war und die entsprechenden Paragraphen benannt.
War seit Mitte 2007 nicht mehr versichert(letzte war eine BKK, die hat sich wirklich nie gemeldet). Ich denke auch, dass bei der versicherungsrechtlichen Prüfung bei der Rentenversicherung die letzte GKV bekannt ist. Die AOK will nur noch den Bewilligungsbescheid.
Ich habe mich schriftlich an die Zentrale gewendet, um unnötige Diskussionen am Schalter zu vermeiden.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.11.2011, 17:05

bruderherz hat geschrieben:Hallo,

bei mir hats geklappt(ohne Hilfe des Jobcenters).
Ich habe wahrheitsgemäss angegeben, dass ich zuvor nicht selbständig oder privat versichert war und die entsprechenden Paragraphen benannt.
War seit Mitte 2007 nicht mehr versichert(letzte war eine BKK, die hat sich wirklich nie gemeldet). Ich denke auch, dass bei der versicherungsrechtlichen Prüfung bei der Rentenversicherung die letzte GKV bekannt ist. Die AOK will nur noch den Bewilligungsbescheid.
Ich habe mich schriftlich an die Zentrale gewendet, um unnötige Diskussionen am Schalter zu vermeiden.


Hallo
Glückwunsch, aber wenn das Schule macht - alle wenden sich nur noch direkt an die Zentrale der jeweiligen Krankenkasse weil sie vor Ort nicht klar kommen -
ich stelle mir mal das bei uns vor - lustig würde das werden !
Gruss
Czauderna

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 17.11.2011, 21:25

Lieber Czauderna,

ich bin vielleicht gestrandet, warum auch immer.
Warum sollte ich einen Bogen nach Nr.13 ausfüllen ?
Ich war wirklich nicht ein einziges Mal seit Mitte 2007 beim Artzt, die letzte BKK Vaillant hat mich nie ein einziges Mal angeschrieben.
Was soll das, wie der gute Rossi schreibt, mit Kanonen auf Spatzen schiessen bewirken ?
Ich gebe ja den Krankenkassen Recht, wenn es um Selbständige geht, dann soll auch etwas mehr ermittelt werden, z.B. beim Finanzamt.
Klar die Krankenkasse denkt erstmal ich komme vom Mond, aber die versicherungrechtliche Rentenprüfung liefert Tatsachen, warum soll der Kunde noch Angaben machen ?
Dass ich mich an die Zentrale der AOK Nordost gewendet habe, hat schon einige Vorteile gehabt(mein Vater war auch Beamter(Amtmann) in der Auslandsabteilung der AOK, er ist krebserkrannt, bekommt aber Dank Beihilfen im öffentlichen Dienst die 100€-Tablette/Tag fast vollständig bezahlt)
Die Ärzte hatten ihn schon 2004 abgeschrieben, (Charite mit Lungenflügel-Entnahme auf der Intensivstation längst gescheitert)er lebt Dank gesunder Lebensweise ohne schädlichem Industriezucker und Alkohol heute noch.
Die Schulmediziner können nicht alle Probleme lösen, hört nicht auf Sie!!!!!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2011, 12:21

Hallo Bruderherz,
meine Bemerkung hatte nun wirklich nur indirekt etwas mit deinem Fall zu tun - du hast mein vollstes Verständnis.
Mir ginge es nur ganz im Allgemeinen darum, wenn sich jeder Versicherte mit seinem Anliegen direkt an die Zentrale oder gar den Vorstand seiner Krankenkasse wenden würde, welche Folgen das in der Praxis hätte - wahrscheinlich würde dann unter jedem Brief der Kasse dann der Name des Vorstandsvorsitzenden stehen, damit der Versicherte sieht, dass der oberste Chef auch wirklich und persönlich sich seines Falles angenommen hat -
Das alles meine ich natürlich nur als Scherz -
auch dafür muss ab und zu mal Platz sein in
diesem Forum.
Gruss
Czauderna

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Laßt Euch nicht einschüchtern1

Beitragvon krankenkasse.pupeschmatze » 27.12.2011, 23:25

Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich weiß, daß sie mach einem helfen kann.
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, netto ca. 360 €.
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht mehr, sie ist in einer großen, bekannten
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es nun zu klären.
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § 76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich
in der "unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob", etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. 10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro Monat.
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: ich ging zum Rechtsanwalt.
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten
und ihn einen Brief schreiben, weil:
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.01.2012, 17:39

Jawoll

Zitat:

Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.

Kann ich nur bestätigen; danach hören die Kassen meistens zu!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.01.2012, 18:33

Rossi hat geschrieben:Jawoll

Zitat:

Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.

Kann ich nur bestätigen; danach hören die Kassen meistens zu!


hallo Rossi,

erst mal - alles Gute für 2012. vor allem Gesundheit - die macht nämlich Ärger mit den Kassen meist überflüssig.

Das mit dem Schreiben von Rechtsanwälten und Eindruck bei der Kasse, na ja,
sagen wir mal so (habe ich in einem anderen Strang auch schon mal geschrieben), das macht nur dann Eindruck wenn der Rechtsanwalt mit dem was er schreibt auch recht hat.
Wenn es sich nicht gerade um einen wirklichen Fachanwalt handelt, dann sieht das mit dem Inhalt der Schreiben meist doch bemerkenswert aus,
nur das Zitieren von Gesetzen und Urteilen, ohne direkten Fall-Bezug - dafür benötigt man keinen Rechtsanwalt - meine ich jedenfalls.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 01.01.2012, 21:24

Jooh, Günter, erst einmal ein frohes Neues.

Na ja, wenn die Kasse gerade bei der Verpflichtung nach § 186 Abs. 11 SGB V in Verbindung mit § 76 SGB IV einen Tunnelblick haben und fast alle Kasse die Kanone herausholen und auf Spatzen schießen, dann ist auf jeden Fall ein Fachanwalt für Sozialrecht erforderlich.

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Beitragvon moldau » 07.01.2012, 20:24

Ich war auch fast ein Jahr ohne Versicherung und habe mich nun als ALG II Empfänger über die Agentur für Arbeit versichern lassen. Im Bewilligungsbescheid steht, dass ich über die KK XY verichert bin. Jedoch habe ich jetzt nach 2 Monaten immer noch keine Vericherungskarte erhalten- dafür aber schon 2 Briefe der KK mit der Auforderung, ihnen eine Bescheinigung über die bisherige Versicherungszeit zu senden, damit mein "Aufnahmeantrag"!!! geprüft werden kann. Wie soll ich mich denn jetzt verhalten, kann ich die KK schriftlich auffordern, mir die Versichertenkarte zu schicken? Beitrag wird ja bereits gezahlt.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 07.01.2012, 20:50

Ist es Deine letzte Versicherung ? Wenn ja, warum hast Du nicht eine andere Kasse neu gewählt ?
Hast Du die Kasse im Alg2-Bogen angegeben ?
Oder selbst den Mitgliedsantrag bei der Kasse eingereicht ?
Wenn es die letzte Kasse vor der Unterbrechung ist, darf die Pflichtmitgliedschaft (unabhängig von der Zeit davor) nicht abgelehnt werden.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.01.2012, 10:34

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 6_11R3.3.2

Moin rossi dein langer Kampf ist wohl relativ erfolgreich gewesen, wenn man denn dieser Meldung glauben darf.

moldau
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Beitragvon moldau » 08.01.2012, 12:52

@Bruderherz: Auf dem ALG II-Antrag habe ich keine Angaben zu meiner Vorversicherung gemacht. Ich habe beim Jobcenter eine anderer KK angegeben, bei der sie mich anmelden sollen. Paralel dazu habe ich bei der neuen KK einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt, da das Jobcenter eine Mitgliedsbescheinigung haben wollte. Da mir die KK aber ohne Angaben zu meiner Vorversicherung keine vorläufige Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter senden wollte, habe ich dem Jobcenter gemeldet, dass sie mich nach § so und so (gerade nicht zur Hand) anmelden sollen und ich auf mein Wahlrecht bzgl. Wahl der KK verzichte. Zwei Wochen später kam dann endlich der Bewilligungsbescheid über ALG II-Leistungen, indem steht, dass ich bei der KK XY (die ich auch wählen wollte und den Mitgliedsantrag gestellt habe) versichert sei.
Seitdem kamen von dieser KK nur zwei Anfragen über Zusendung einer Bescheinigung meiner bisherigen Versicherungszeit, welche ich ignoriert habe.

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Beitragvon bruderherz » 08.01.2012, 16:24

Deine Angaben sind widersprüchlich, ist es nun eine andere Kasse ? Eigentlich müsste eine Anmeldung bei der letzten Kasse erfolgen, wenn das Wahlrecht nicht ausgeübt wird. Aber ich denke, das hat das Jobcenter vergessen und Dich bei der anderen von Dir gewählten Kasse angemeldet. GKV XX davor+Versicherungslücke+neu gewählte GKV XY. Für die Lücke nach §5 Abs.1 Nr.13 ist nur GKV XX zuständig.
Zuletzt geändert von bruderherz am 08.01.2012, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.


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