Klage gegen GKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 03.02.2012, 12:18

Ich finde die Vergleiche langsam etwas makaber.
Im August hab ich in Dubai festgestellt: Auch in der Wüste hält man an roten Ampeln!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.02.2012, 15:17

[quote="conferio"]Es ist immer wieder schön zu sehen, wie Obrigkeitsgläubig manche Deutschen doch sind. Dabei merken sie nicht einmal, dass bisher kein Gericht tatsächlich über die fraglichen Punkte ein Statment abgegeben hat, weil es dazu auch nicht gezwungen worden ist. Lieber Rossi, ich schätze mal, vor einer Ampel in der Wüste würdest du anhalten und auf grün warten, ganz nach Vorschrift. Den Hintergrund zu dieser Regelung würdest du ja nicht hinterfragen, Vorschrift ist Vorschrift. Richtig ist, Verfahren dieser Art dauern natürlich lange, und für die Motivation dazu gibt es einen Ausdruck...Zivilcourage.
Verfassungsrechtliche Fragen werden übrigens immer vom BVG behandelt, wenn ich Staat gegen seine eigenen Gesetze, z.B. das GG verstößt, ist der EuGH zuständig.
Wenn 1936 die Mehrheit gesagt hat, man kann ja doch nichts dagegen machen, verstehe ich das. Nur im Jahre 2012 ist das anders-
Conferio[/quote

Hallo,
also bitte - verwende nicht in diesem Zusammenhang den Begriff "Zivilcourage" - der ist viel zu wertvoll um ihn im Vergleich mit "beratungsresistenten" - "stets dagegen" und wahrscheinlich nur mit "Halbwissen" oder ohne Wissen ausgestatteten Menschen in Verbindung zu bringen.
Die Thesen, die du hier in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung allgemein und die Krankenkassen insbesondere vertrittst haben nun mal nix mit Zivilcourage zu tun.
Trotzdem hast du natürlich das Recht Gleichgesinnte zu suchen und dann zu tun was du immer auch meinst tun zu müssen.
Gruss
Czauderna

conferio
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Beitragvon conferio » 04.02.2012, 12:22

Nichts für ungut, nur mit den Begriffen Halbwissen und beratungsresistent sollte man nur hantieren, wenn man sein Gegenüber persönlich kennt. gerne nehme ich deine rechtliche Stellungnahme zu genau dem Thema meines Beitrages entgegen. Leider hat es jeder der geschätzten Poster unterlassen, genau dazu Stellung zu beziehen. Nur einer hat bereits erkannt, dass das mit der 55ger Regelung nicht mit unserer Rechtsordnung harmoniert. Also zu Abschluß, bei einer rechtlichen Würdigung sollte man auf die Fakten eingehen und sich auch nicht auf irgendwelche Entscheidungen berufen, die den konkreten Sachverhalt nicht betreffen. Der Ausdruck eines Gerichtes, wir sehen keine..... ist der Tatsache geschuldet, das Justitia blind ist und vom Kläger dazu gezwungen werden muß, konkret auf den Sachverhalt einzugehen.
Wer sich nun für so ein Thema interessiert, sollte sich mal über den Ablauf informieren, der zur Abschaffung des sog. Kohlepfennigs geführt hat. Leider hat dieser Mann sich nicht weiter engagiert, sonst gäbe es auch die unseelige Kohleförderung nicht mehr.
Conferio

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Beitragvon Vergil09owl » 04.02.2012, 23:18

guten Abend, ich geh davon aus das Sie zur Zeit nicht sehr zufrieden sind dmit Ihremd erzeitigen PKV Basis Tarif und das es ihnen so geht wie tausend anderen die aufgrund Ihrr hohen PKV Beiträge schlecht dran sind?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 05.02.2012, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.

conferio
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Beitragvon conferio » 05.02.2012, 12:02

Nein, was heisst zufrieden? Ich habe vor 11 Jahren den ELementar Tarif gewählt, den ich kaum in Anspruch genommen habe. Kein Chefarzt usw.
Im Grunde hätte ich mich nicht KV versichern sollen.Die GKV, DAK, konnte mir keinen zuverlässigen Tarif anbieten, Einkommen am Anfang der Firma gering, GKV Zahlung hoch(Mindestbeitrag). Dies hätte sich im Laufe der Zeit noch zugespitzt, siehe Beitrag nach EK Bescheid ohne Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge. Aufgrund meiner jetzt niedrigen Rente muß die Grundsicherung meine PKV Beiträge zum Großteil zahlen, daher kein Problem damit. Das Problem ist aber, dass ich 30 Jahre GKV zwangsversichert ohne Wahlmöglichkeit war und somi keine entsprechenden Vorteile in Anspruch nehmen konnte. Grundsätzlich liegt hier ein Versagen des Gesetzgebers vor, der einerseits Personen ausschließt, die überwiegend eingezahlt haben ohne wählen zu können, andererseits Personen aufnimmt, die nie eingezahlt haben. Dazu kommen noch absurde Rechnungen zu sog. erster und zweiter Lebenshälfte und die Altersgrenze, die ebenfalls nicht für alle gilt.
Da hier eine Grenze überschritten wird halte ich es für meine Pflicht als Staatsbürger, dem Einhalt zu gebieten. Zusammen mit anderen Interessierten wäre das bestimmt interessanter, da man dann mehrere Lebenssituationen dem Gericht darstellen könnte, die der Gesetzgeber nicht berücksichtigt hat.
Conferio

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Beitragvon Czauderna » 05.02.2012, 13:09

Hallo,
du "forderst" eine rechtliche Stellungnahme ein ??
Nun, ich bin kein Jurist,von daher halte ich mich mich rechtlichen Stellungnahmen zurück. Ich kann dir meine Meinung schreiben.
Wer, aus welchen Gründen auch immer in die PKV geht, der wusste von Anfang an, was ihn da erwartet - wenn er nicht weiß, dann hat es sich unzureichend informiert oder wurde unzureichend informiert, beides gleich schelcht, aber miner Meinung nach kein Grund, heute, wo sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben auf das System zu schimpfen.
Die "Zwangsversicherung" in der GKV war das Beste, was unserer Vorfahren
im 19. und 290.Jahrhundert zustande gebracht habe, was uns auch heute noch allen zugute kommt. Der Großteil der Bevölkerung steht nicht vor den Problemen, wie sie hier geschildert werden - wer kann schon in die PKV. wechseln ??
Ich gebe gern zu, dass ich durch meine Tätigkeit bei einer GKV-Kasse stark
befangen bin, aber gerade weil ich persönliche, Jahrzehnte lange Erfahrung mit Wechslern in die PKV habe, die z.T. dies entgegen meinem Rat und nur unter dem Aspekt güstiger Beitrag getan haben und heute die gleichen Menschen nach einer Möglichkeit suchen um wieder zurückzukommen, gerade deshalb gebe ich hier meine Meinung wieder.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 05.02.2012, 14:48

I
m Grunde hätte ich mich nicht KV versichern sollen.Die GKV, DAK, konnte mir keinen zuverlässigen Tarif anbieten, Einkommen am Anfang der Firma gering, GKV Zahlung hoch(Mindestbeitrag).


Hm jetzt verstehe ich immer noch nicht dein Problem nicht du wußteste das wenn du aus der GKV ausscheidest nicht mehr in die GKV reinkommst. Nunja.

Das BSG und das BVG haben auch schon festgestellt das das was dennda so 1989 an Gesetzten verabschiedet worden für Rechtens befunden. Aber so eine Klage wäre ja ganz intressant .
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 05.02.2012, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.

conferio
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Beitragvon conferio » 05.02.2012, 17:50

<leider gibt es noch kein grundsätzliches Urteil, da niemand scheinbar diesen Weg gegangen ist. Natürlich ist man, wenn man in der GKV arbeitet, nicht unbefangen. Das trifft ebenso auf Mitarbeiter der GEZ sowie auf weitere "Behörden".
Grundsätzlich sind Zwangsverpflichtungen lt. GG untersagt, leicht dort nachzulesen. Die GKV wurde wie auch die Rentenversicherung von Bismark und Kaiser Wilhelm eingeführt. Seit dieser Zeit hat sich einiges geändert. Die Verpflichtung, eine KV abzuschließen, war der nächste Schritt, es wäre allerdings erforderlich gewesen, dann jedem freizustellen, welche er wählt.
Dies ist nicht geschehen, um die Mitarbeiter der GKVs nicht arbeitslos werden zu lassen. Schon bei der in Zukunft notwendigen Beschränkung der GKv auf max 2 Kassen gibt es ein Problem. Im Übrigen werden beide Systeme nicht so überleben können.
Es wird irgendwann zu einer Grundabsicherung kommen müssen, bei der man gegen Aufpreis sich weitere Leistungen dazu kaufen kann oder die Bürgerversicherung wird umgesetzt.
Von einem GKV Mitarbeiter allerdings würd ich mir gern erklären lassen, wieso man 30 Jahre einzahlen muß und dann auf seine Daraus resultierenden Rechte verzichten soll?
Und wieso ist man man mit 55 Jahren nicht mehr schutzwürdig?
Conferio

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Beitragvon Vergil09owl » 05.02.2012, 18:49

Der EUHG wird da nix machen ist und bleibt nationale Sache.

Und wieso ist man man mit 55 Jahren nicht mehr schutzwürdig?


Was heißt schutzwürdig, erst raus aus der GKV und wenn es teuer wird wieder in die GKV ?

Wegen sowas wurde der § 5 Abs. 3a SGB V geschaffen. Weil Versicherte die in die PKV gewechselt sind denn wenn es teuer wird wieder in der GKV wechseln, wolllten bis 1989, gerade dann in den Zeitraun wenn es teuer wird in dem Versichertenleben.

http://dejure.org/dienste/lex/SGB_V/6/1.html

Kannst ja mal klagen.

Grus

jochen
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 05.02.2012, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 05.02.2012, 21:02

Tja Jochen,

Zitat:
Was heißt schutzwürdig, erst raus ausder GKV und wenn es teuer wird wieder in die GKV ?


Du findest genau dies Argument schon ziemlich am Anfang des Threads.

Confeiro will es eben nicht wahrnehmen.

Er hat sich vermutlich intensiv - mehr als ein Justizar bei einer Kasse - insgesamt mit der Problematik beschäftigt. Ferner hat er die von Heinrich eingstellte BSG-Rechtsprechung vermutlich gelesen und verstanden. Ebenso die damalige Rechtsprechung des BVerg. im Jahre 2000 als man versucht hat, die KVdR-Bestimmungen zu beschneiden. Er hat diese ins kleinste Detail unter die Lupe genommen und sein persönliches Rechtsempfinden daraus gebastelt, oder auch nicht?!

Er reitet einfach nur auf die anderen 30 Jahre herum und guckt nicht nach links oder rechts und sucht seine Traumwelt.

Na ja, ich bin ja nunmal jetzt fast 30 Jahre in der guten alten Sozialhilfe bzw. in der Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung tätig. Es sind in der Regel immer ältere Menschen. Manchmal hat man ältere Menschen vorm Schreibtisch, die ein eigenes Verständnis von der Rechtsordnung in Deutschland haben. Sie zweifeln vieles an, weil es nicht in deren Sinne ist. Dort hilft kein Reden! Diese Menschen müssen den Weg gehen!

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Beitragvon Vergil09owl » 05.02.2012, 23:40

Japp, wenn er klagen will soll er es machen.

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Beitragvon Rossi » 06.02.2012, 00:02

Nun denn, ich habe mal eine Ausbildung als Fallmanager genossen.

Die Gunst an dieser Ausbidlung war dann halt einfach, lass die alten Leute reden, reden, reden um ihre Traumwelt zu verwirklichen.

Der Poster ist noch in dieser Phase.

Ich will hoffen, dass ich solch einen Kunden nicht am Montag vorm Schreibtisch sitzen habe.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.02.2012, 08:30

Jetzt bin ich ein wenig enttäuscht. Der TE sucht doch nur Gleichgesinnte, mit viel Geld und Zeit, dass ist doch nicht verwerflich.
Aber ich glaube es wurde alles geagt.
Viel Erfolg.
und Tschüß

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Beitragvon Rossi » 06.02.2012, 18:39

Tja, Rüdiger; völlig klar; er sucht nur Gleichgesinnte.

Du kennst mich doch mittlerweile, ich kämpfe teilweise wie ein Kampfdackel, wenn es darum geht, Jemanden zu versichern oder bestimmte Rechte zu verwirklichen.

Aber hier würde ich im Ansatz nicht anfangen.

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Beitragvon conferio » 06.02.2012, 21:05

Lieber Rossi,
da wohl hier niemand reale Texte vorliegen hat, werde ich zur Information mal einen Text hier einstellen, damit andere Mitleser sich ein Urteil bilden können, worum es hier tatsächlich geht.
Index 571095
RZ. 124
Für den Wechsel zwischen den Krankenversicherungssystemen besteht bei dem betroffenen Personenkreis nach der Gesetzesbegründung regelmäßig keine Sozialpolitische Notwendigkeit, weil ein soziales Schutzbedürfnis wegen des- seit langem bestehenden- privaten Versicherungsschutzes nicht gegeben ist. Die Prämienkalkulationen der PKV-Unternehmen berücksichtigen Altersrückstellungen......
Das ist nur ein Punkt, in dem das Gesetz keinen Bezug zur Realität hat.
Tatsächlich kann ein 50jähriger in die GKV wechseln, auch wenn er nie vorher dort versichert war.
Zusammenfassend:. 35 Jahre PKV und dann GKV, also genau das, was der Gesetzgeber verhindern wollte.
Zitat Rossi:
erst raus aus der GKV und wenn es teuer wird wieder in die GKV ?
Kannst du mir das noch einmal erklären?
Genauso gab es auch Kommentare bei meinem Verfahren gegen das FA, und das war im Welten schwieriger.
Ein Tip von einem Juristen: Versuch einfach mal logisch zu denken, dann hast du schon fast das richtige Ergebnis.
Einfach mal versuchen,
Conferio


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