Hallo,
ich habe Einnahmen als Gesellschaft Geschäftsführer und zwar nur das Geschäftsführer Gehalt. Im Einkommensteuer Bescheid wird das als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt. Die Krankenkasse berücksichtigt bei der Berechnung der Beiträge jedoch nicht den Arbeitnehmer Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro (aktuell sind es 1000 Euro). Ist das Rechtens?
Arbeitnehmer Pauschbetrag bei Selbständigen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 07.02.2012, 17:22
tja Tiger,
das ist FALSCH.
Es war lange strittig, ob der Pauschbetrag oder gar die höheren tatsächlichen Werbungskosten ABGEZOGEN werden können.
Der Spitzenverband hat dann im Jahr 2010 ein Klarstellung gemacht
und entschieden
=> Pauschbetrag bzw. tatsächliche WerbKosten (wenn höher)
sind ab 01.03.2010 abzuziehen.
Hintergrund ist: Wenn Ges.GF nicht der SV-Pflicht unterliegen, dann
sind sie ja SV-rechtlich als Selbstständige zu werten.
Auch wenn dies steuerrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird
ÜBERWOG bei der Entscheidung für die SV die sv-rechtliche Seite.
ALSO : selbstständig: und dabei sind Ausgaben (wie bei Gewerbe) ja auch abzuziehen
UND damit auch die Ausgaben (hier Werb-Kosten bzw. der Werb-Kostenpauschbetrag)
gruß
heinrich
das ist FALSCH.
Es war lange strittig, ob der Pauschbetrag oder gar die höheren tatsächlichen Werbungskosten ABGEZOGEN werden können.
Der Spitzenverband hat dann im Jahr 2010 ein Klarstellung gemacht
und entschieden
=> Pauschbetrag bzw. tatsächliche WerbKosten (wenn höher)
sind ab 01.03.2010 abzuziehen.
Hintergrund ist: Wenn Ges.GF nicht der SV-Pflicht unterliegen, dann
sind sie ja SV-rechtlich als Selbstständige zu werten.
Auch wenn dies steuerrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird
ÜBERWOG bei der Entscheidung für die SV die sv-rechtliche Seite.
ALSO : selbstständig: und dabei sind Ausgaben (wie bei Gewerbe) ja auch abzuziehen
UND damit auch die Ausgaben (hier Werb-Kosten bzw. der Werb-Kostenpauschbetrag)
gruß
heinrich
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- Registriert: 07.02.2012, 17:22
Dass Dein Sachbearbeiter dies nicht macht (kein Abzug) war ja schon in der Eingangsfrag klar.
Dies bedarf keiner Erwähnung mehr.
Dieser Sachbearbeiter macht dies sicherlich nicht absichtlich. Er hat nämlich nichst davon. Noch nicht einmal die KK hat was davon. Dies hat mit dem Risikostrukturausgleich zu tun. Aber dies würde hier zu weit führen.
Ruf den Sachbearbeiter doch einfach an. Sag ihm er soll sich mit der Aussage des Spitzenverbandes einmal beschäftigen, die zum 01.03.2010 erteilt wurde. Evt. muss er seinen Vorgesetzten noch fragen.
Jede Wette: es wird problemlos klappen
Dies bedarf keiner Erwähnung mehr.
Dieser Sachbearbeiter macht dies sicherlich nicht absichtlich. Er hat nämlich nichst davon. Noch nicht einmal die KK hat was davon. Dies hat mit dem Risikostrukturausgleich zu tun. Aber dies würde hier zu weit führen.
Ruf den Sachbearbeiter doch einfach an. Sag ihm er soll sich mit der Aussage des Spitzenverbandes einmal beschäftigen, die zum 01.03.2010 erteilt wurde. Evt. muss er seinen Vorgesetzten noch fragen.
Jede Wette: es wird problemlos klappen
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