Selbständig versichert, Krankenkasse schläft

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Mixi
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Selbständig versichert, Krankenkasse schläft

Beitragvon Mixi » 14.02.2012, 18:24

Hallo zusammen,

ich bin seit Dez. 2010 selbständig, war zuvor als Angestellter gesetzlich versichert. Während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich ein persönliches Gespräch in dem es hieß "machen sie sich keine Sorgen, sie sind immer versichert." Seitdem will die Krankenkasse kein Geld von mir, obwohl ich
letzten Sommer mich einer teueren Operation unterziehen mußte und auch ansonstern diverse Arztbesuche benötigte.

Jetzt meine Frage: Bin ich verpflichtet, die Krankenkasse über mein Einkommen aufzuklären oder werden die erst aktiv, wenn mein Einkommensteuerbescheid von 2011 bearbeitet wurde? Meldet dann das Finanzamt mein Einkommen der Krankenkasse? Oder muß ich das selbst erledigen, besteht eine "Bringschuld"?

Kann es ein, daß die mich einfach vergessen haben? Ich bekomme ja regelmäßig Infopost...

Sicher werden viele über meine Fragen schmunzeln, aber da ich angestellt war, habe ich mich zuvor um solche Dinge nie kümmern müssen.

Nun gibt es ja Lockangebote von privaten Versicherungen, 55 Euro/ Monat usw. Ist abzusehen, wie diese Beiträge dann bis zum Rentenalter ansteigen? Meine Steuerberaterin riet mir, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

Beste Grüße und vielen Dank schonmal

Mixi :pb:

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Beitragvon Vergil09owl » 16.02.2012, 07:15

Dazu müßte man mehr wissen. Wie ist denn dein aktueller Versichertenstatus bei der Kasse?

Der Einkommensteuerbescheid ist eine Bringschuld.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 04,00.html

die 55 € Angebote sind meist Locktarife.

Den Rest kann man aus der Pesse erfahren. ALG II wird nicht bezogen?

Gruss.

Mixi
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Beitragvon Mixi » 18.02.2012, 15:43

Ich habe inzwischen mit meiner KV telefoniert, die dachten ich wäre noch arbeitslos. Da fragt man sich, ob das vor meiner Rente irgendwann aufgeflogen wäre... :?

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Beitragvon Vergil09owl » 18.02.2012, 15:57

Hm ich geh mal davon aus die Ba die nicht abgemeldet hat oder hast du einen Aufhebungsbescheid von der BA vorliegen, gelegentlich kommt es im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens zu Fehlern. Allerdings aufgrund des Fehlers kann dir insoweit kein Nachteil entstehen das du immer noch das Beitrittsrecht zur GKV hast. Mit den Beiträgen ist das denn allerdings denn so eine Sache.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.02.2012, 16:06

PS ALG I oder II

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Beitragvon Mixi » 19.02.2012, 11:03

Vergil09owl hat geschrieben:Hm ich geh mal davon aus die Ba die nicht abgemeldet hat oder hast du einen Aufhebungsbescheid von der BA vorliegen, gelegentlich kommt es im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens zu Fehlern. Allerdings aufgrund des Fehlers kann dir insoweit kein Nachteil entstehen das du immer noch das Beitrittsrecht zur GKV hast. Mit den Beiträgen ist das denn allerdings denn so eine Sache.


Ich habe mir insofern noch nichts zu Schulden kommen lassen, da das Finanzamt meine Einkommensteuer für 2010 noch nicht berechnet hat.
Ich habe einige Monate ALG I bezogen und mich dann relativ schnell selbständig gemacht, ohne die mir zustehen Leistungen über den vollen Zeitraum auszuschöpfen, anstatt gab es dann 6 Monate diese Startförderung die die KV-Beiträge eingeschlossen haben. Spätestens dann hätte doch die KV merken müssen, daß sich da einer selbständig macht, wenn die Zahlungen der Arbeitsagentur ausbleiben :?:

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Beitragvon Rossi » 19.02.2012, 12:33

Tja, die Aussage der Kasse ist schon sehr gut.

Zitat:
während meiner Arbeitslosigkeit hatte ich ein persönliches Gespräch in dem es hieß "machen sie sich keine Sorgen, sie sind immer versichert." Seitdem will die Krankenkasse kein Geld von mir, obwohl ich
letzten Sommer mich einer teueren Operation unterziehen mußte und auch ansonstern diverse Arztbesuche benötigte.


Jetzt dürfte es wirklich darauf ankommen, ob die Kasse von der Agentur im Rahmen des ALG I eine Abmeldung bekommen hat. Hiervon gehe ich aus, da das Meldewesen bei der Agentur automatisiert ist. Spätestens nach 1 Monat - ohne Leistungsbezug - erfolgt eine Abmeldung bei der Kasse.

Danach passiert dann erst einmal nichts. Es wird ganz offensichtlich noch nicht einmal die Versichertenkarte zurückgefordert. Es werden frohlustig Leistungen erbracht und vertraust immer noch darauf, dass Du versichert bist. Du erinnerst Dich noch einmal an den Spruch der Kasse; machen Sie sich keine Sorgen, sie sind immer versichert.


Dann auf einmal kommt der Hammer und eine riesen Nachforderung von Beiträgen.

Unter Umständen könnten hier die nachzuzahlenden Beiträge sogar verwirkt sein. Dies hat zumindest das Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 5 KR 201/10 B ER am 15.10.2010 in einem anderen Fall entschieden.

Zitat:
Im Rahmen der Verwirkung entfällt eine Leistungspflicht (hier Beitragszahlung), wenn der Berechtigte die Ausübung seines Rechtes während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachung des Rechts nach Treu und Glauben dem Versicherten gegenüber als illoyal erscheinen lassen. Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauenstatbestand), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts unzumutbare Nachteile entstehen würden (vgl. grundlegend BSGE 47, 194, 196).

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.02.2012, 12:58

ne rossi, das geht ein wenig zu weit, ich bin der Meinung, dass spätestens die Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit angezeigt werden muss. Die Aussage machen Sie sich keine Sorgen betraf den Tatbestand der Arbeitslosigkeit.
Gruß

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Beitragvon Mixi » 19.02.2012, 13:01

Danke Rossi, das ist ja hochinteressant. :-)

Mir steht insofern das Wasser bis zum Hals, da von der Steuerbehörde ebenfalls Nachzahlungs-, bzw. dann auch Vorauszahlungsforderungen anstehen. Den Steuerfreibetrag für Selbständige hat nämlich bereits meine Göttergattin mit ihrer besseren Steuerklasse "aufgefressen".
Früher haben wir mit bedeutend höherem Familieneinkommen noch etwas
rausbekommen, jetzt stehen plötzlich Nachzahlungen vor der Türe...

Meine Frau meinte sowieso, ich wäre bei der "dümmsten aller Kassen" versichert...

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Beitragvon Rossi » 19.02.2012, 13:27

Nun denn, Rüdiger. Ich habe es hier immer wieder gesagt und dabei bleibe ich auch.

Den Kassen obliegt ein Beratungs- und Aufklärungsauftrag. D.h., nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss die Kasse an den Kunden herantreten und das weitere Versicherungsverhältnis klären. Dies insbesondere, weil es eine Pflicht zur Versicherung gibt. Hierüber hat die Kasse aufzuklären.

Wenn sie dies nicht macht, dann bitte schön nicht wundern.

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Beitragvon Mixi » 19.02.2012, 13:33

Rossi hat geschrieben:Nun denn, Rüdiger. Ich habe es hier immer wieder gesagt und dabei bleibe ich auch.

Den Kassen obliegt ein Beratungs- und Aufklärungsauftrag. D.h., nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss die Kasse an den Kunden herantreten und das weitere Versicherungsverhältnis klären. Dies insbesondere, weil es eine Pflicht zur Versicherung gibt. Hierüber hat die Kasse aufzuklären.

Wenn sie dies nicht macht, dann bitte schön nicht wundern.


Ich finde, man kann von jemand, der immer Pflichtversichert war und die Beiträge automatisch vom Gelhalt abgezogen wurden nicht verlangen, daß er plötzlich zum Experten mutiert. Zumal man ja immer sofort von Versicherungen zur Kasse gebeten wird, wenn Beiträge anstehen, bei Haftpflicht, KfZ- Unfall, Gebäudebrand und Lebenesversicherungen...

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Beitragvon Rossi » 19.02.2012, 14:04

Tja und genau dann kommt der Beratungs- und Aufklärungsauftrag ins Boot.

Es steht auch in einem Gemeinsamen Rundschreiben aus 1988, dass die Kunden über die Versicherungsmöglichkeiten zu informieren sind. Also, eine gebundene Verpflichtung von ganz oben.

Ich kann Dir jetzt schon verraten, mixi, die Kasse wird die Beiträge volle Pulle fordern, dazu dann auch noch 5 % Säumniszuschläge, natürlich pro Monat. Innerhalb von 4 Wochen steht das Hauptzollamt vor der Tür. Solche Fälle haben wir hier im Forum schon genug gehabt.

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Beitragvon Mixi » 19.02.2012, 14:36

Rossi hat geschrieben:Ich kann Dir jetzt schon verraten, mixi, die Kasse wird die Beiträge volle Pulle fordern, dazu dann auch noch 5 % Säumniszuschläge, natürlich pro Monat. Innerhalb von 4 Wochen steht das Hauptzollamt vor der Tür. Solche Fälle haben wir hier im Forum schon genug gehabt.


Der zuständige Sachbearbeiter meinte, ich soll zu dem Gespräch neben meinen Unterlagen auch noch meine Frau mitbringen, die ist in einer anderen gestzl. KV. Sie will aber nicht zur "dümmsten aller Kassen" wechseln.

Ein entfernter Bekannter von mir, ehedem freier Journalist, machte sich in einem ganz anderen Bereich selbständig und mußte als Kleinunternehmer wegen solcher Rückzahlungsforderungen einen Monat von Haferflocken leben...

Das nennt man dann landläufig "Jobwunder Deutschland". Und das nachdem man 20-30 Jahre als Angestellter voll in die Sozialkassen einbezahlt hat. Was Hartz4 betrifft, ich würde da so um die 50 Euro bekommen...

Inzwischen wundert es mich kaum noch, daß viele Hartz4 kassieren und nebenbei schwarz arbeiten. Was man da allein an KV Beiträgen spart...

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Beitragvon Vergil09owl » 19.02.2012, 16:20

Nujut, irgnendwie verdrießlich ist das Gesamte schon Also. um es mal klar zusagen das elektronische Mlederfahren ist nicht ganz fehlerfrei, leider. Im Prinzip hätte der Kassen nach 18 Monaten auffallen müssen das dar was nicht stimmt, sofern im Rahmen des Meldeverfahrens es nicht seitens der AfA zu Fehlermeldungen gekommen ist. Kommt vor. Im Zweifellsfall ist dem Fragesteller da kein Nachteil raus zu entstehen.

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Beitragvon Rossi » 19.02.2012, 17:33

Okay,

Was Hartz4 betrifft, ich würde da so um die 50 Euro bekommen...


Dann würde ich aber im Schweinsgalopp zum Jobcenter dackeln und die 50 Glocken nehmen. Du bist dann nämlich über dei 50 Glocken wieder versichert. Zudem kannst Du dann die Nachzahlung vermeiden.


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