Elternzeit - Wechsel von Pflicht auf Freiwillig rechtens

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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DUTH
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Elternzeit - Wechsel von Pflicht auf Freiwillig rechtens

Beitragvon DUTH » 21.02.2012, 20:44

Hallo,

um meine Frage formulieren zu können muss ich ein bißchen ausholen. Vor der Geburt meines 1. Kindes war ich voll berufstätig und freiwillig in der GKK versichert.

Nach Ablauf des Elterngeldes war ich innerhalb der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt (noch immer über Beitragsbemessungssatz). Dann wurde ich wieder schwanger. Für den Zwischenzeitraum von Eintritt in den Mutterschutz und Auslauf der Elternzeit des ersten Kindes (rd. 6 Wochen) verlängerte ich die Elternzeit vom ersten Kind und reduzierte meine Wochenstundenzahl (mir wurde es körperlich einfach zu viel). Mit der Stundenreduzierung rutschte ich unter die Beitragsbemessungsgrenze und erhielt die Nachricht, dass ich wieder pflichtversichert wäre.

Da mein Mann in der PKK ist war der Umstand finanziell für uns toll. In 2011 habe ich während meiner Elternzeit keinen Krankenkassenbeiträge aufbringen müssen, da ich vor Eintritt in die Elternzeit nicht mehr als freiwilliges Mitglied geführt worden war.

Nun zu meiner Frage: Jetzt erhalte ich Post von meiner Krankenkasse, dass ich für 2012 die Beiträge wieder zahlen müsste. Mein Arbeitgeber hätte mich zum Jahreswechsel wieder als freilwilliges Mitglied in der Meldung zur Sozialversicherung aufgeführt. - diese Änderung hat die Krankenkasse erhalten und sich deshalb bei mir gemeldet.

Der recht unfreundliche Herr im Personalbereich meines Arbeitgebers, den ich natürlich angerufen habe, meinte, dass während der Elternzeit ein fiktives Gehalt im Hintergrund für die Meldung zur Sozialversicherung berücksichtigt werden würde. In meinem Fall würde angeblich das Gehalt von meinem ursprünglichen Vertrag gelten (Vollzeit) und nicht das Gehalt vor Eintritt in den neuen Mutterschutz (ich arbeite nach wie vor nicht, sondern beziehe weiterhin Elterngeld).

Ist das so korrekt? Wir hatten vorher in Erfahrung gebracht, dass das Gehalt vor Eintritt in die Elternzeit relevant wäre - so wie beim Elterngeld auch.

Der Herr von Personalbüro verneint dies, da mein Teilzeitvertrag befristet war - dies ist richtig, da ich schon schwanger war und das Datum für den Eintritt in den Mutterschutz schon wußte.

Und ist es richtig, dass der Wechsel von Pflicht auf Freiwillig mit dem Kalenderjahreswechsel erfolgt?

Über Antworten bzw. wo ich mich noch informieren könnte, wäre ich sehr dankbar.

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Beitragvon Rossi » 22.02.2012, 22:04

Nun denn, es kommt einzig und allein auf den Wortlaut des Gesetzes an. Du hast jetzt Elternzeit genommen. Dies kann man max. für 3 Jahre in Anspruch nehmen.

Erst bist Du vor der Elternzeit freiwillig versichert gewesen, da kommt die Beitragsfreiheit nicht zum Tragen. Dann aber hast Du in Teilzeit - während der Elternzeit - gearbeitet und bist wieder versicherungspflfichtig geworden.

Also war die letzte Versicherung - nach dem Wortlaut des Gesetzes - schon mal versicherungspflichtig.

Zitat:

§ 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

...

2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,


Hier heißt es doch "solange Elternzeit" in Anspruch genommen wird.

Du nimmst noch Elternzeit und bist zuletzt über die befristete Teilzeitbeschäftigung versicherungspflichtig gewesen. Also bleibt diese Mitgliedschaft weiterhin bestehen.

Dies ist zumindest der Wortlaut des Gesetzes.

Ich finde hier im Ansatz keine Möglichkeit von dem Wörtchen "solange" abzuweichen und auf das Wörtchen "zuvor" ggf. zu kommen.

Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es die Kasse anders sieht!

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Beitragvon Vergil09owl » 22.02.2012, 23:15

Herr im Personalbereich meines Arbeitgebers, wie dat ist jetzt schon die Krankenkasse. Joi da kommt Freude auf.

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Beitragvon Vergil09owl » 23.02.2012, 00:10

also Teizeit befristet bis .. ende der Teilzeit allersings wurde die Teilzeitbeschäftigung reduziert, somt rutsch die Fragestellerin unter die JAe Grenze, somit KV / Pv pflichtig. Die Beschäftigung war in ihrer Gänze bis zum Anspruch auf MUG versicherungspflichtig,, Grundsätzlich Steltt sich jetz nur die Frage ob denn die Teilzeitbeschäftigung vor dem Ende der Elternzeit geendet hat, also die verkürzte Teilzeitbeschäftigung mit JAE Unterschreitung vor dem 3 Jahr der Elternzeit endete

DUTH
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Beitragvon DUTH » 23.02.2012, 00:54

Den § 192 habe ich auch gefunden. Wie ich aber durch das ganze Recherchieren jetzt glaube, ist der Knackpunkt jener.
Ich war zwar vor Eintritt in den Mutterschutz beim zweiten Kind für rd. 6 Wochen unter der Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings muss ich die Beitragsbemessungsgrenze wohl regelmäßig unterschreiten.
Ist das erreicht?
Wir sind nun besorgt, ob es jetzt passieren könnte, dass wir auch für die Elternzeit in 2011 die Beiträge an die Krankenkasse selbst zahlen müssen, und nicht erst ab 2012?!

Wo können wir denn rausfinden, welches Gehalt in unserem Fall fiktiv hochgerechnet wird? Wir sind von meinem letzten Gehalt vor Eintritt in den Mutterschutz ausgegangen. Der Arbeitgeber wie schon geschrieben geht von meinem Vollzeitvertrag aus, da die reduzierte Teilzeit befristet war.
Gibt es eine solche Regelung, wo sich Elternzeit von Kind 2 ohne Unterbrechung an die Elternzeit von Kind 1 anschließt?

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Beitragvon DUTH » 23.02.2012, 00:58

Noch ein Nachtrag zu der Frage von "Vergil09owl"

Bei meinem ersten Kind habe ich die 3 Jahre Elternzeit nicht voll ausgeschöpft. Ich hatte erst zwei Jahre eingereicht. Die ersten 12 Monate war ich zu Hause, das zweite Jahr habe ich in Teilzeit gearbeitet, lag aber noch über der Beitragbemessungsgrenze.

Für die rd. 6 Wochen zwischen "Auslauf" der ursprünglich eingereichten Elternzeit und Eintritt in den Mutterschutz für das zweite Kind, habe ich die Elternzeit für das erste Kind entsprechend verlängert und die Stundenzahl reduziert. Durch die Reduzierung der Stundenzahl fiel ich dann unter die Grenze. Also schließen sich die zwei Elternzeiten nahtlos aneinander.

Ist es denn wichtig, ob ich die drei Jahre voll genommen habe?

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Beitragvon Vergil09owl » 23.02.2012, 10:29

japp ist es, wenn allerdings zu Beginn der 2 zweiten mutterschutzfrist die Teilzeitbschäftigung im Sinne des Teilzeit und Beschäftigungsverhältniss auf Dauer verringert wurd, ist es ja, und du in die KV pflicht rutschst, bleibst du weiterhin versicherungspflichtig. So nun wirst du wieder Mutter, Glückwunsch und alles Gute, meines Erachtens ist das Beschäftigugnsverhältnis versicherungspflichtig. Ergo gilt § 192. am besten nochmal mit der Kasse reden. die sollen sich denn doch nochmal explezit mit dem Ganzen auseinandersetzten.

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Beitragvon DUTH » 23.02.2012, 12:09

Also Vergil09owl, wenn ich Dich richtig verstanden habe, sind wir doch gekniffen. Ich habe die reduzierten Teilzeitarbeit ja nicht "auf Dauer" reduziert, sondern nur innerhalb der verlängerten Elternzeit, die besagten 6 Wochen.
Mein unbefrister Vollzeitvertrag existiert nach wie vor, "ruht" also nur während der Elternzeit. D.h. für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit habe ich einen befristeten Ergänzungsvertrag dazu erhalten, indem lediglich die Stundenzahl und das Gehalt festgehalten wurden - alle weiteren Vertragspassagen gelten ja unverändert.
Ich habe heute morgen nochmal mit meiner Personalabteilung des Arbeitgebers telefoniert. Sie hätten sich meinen Fall nochmal angeschaut. Sie bleiben bei ihrer Entscheidung - aufgrund der befristeten Teilzeittätigkeit ist nun bei der neuen Elternzeit wieder der Vollzeitvertrag anzusetzen.
Hat es Sinn das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen? Die wären doch mit der Variante des Arbeitgebers "glücklicher", da ich dann die Beiträge zu leisten habe.
Und noch eine Frage, könnte es passieren, dass wir die Beiträge für die komplette Elternzeit zahlen müsste - da ich nur die letzten 6 Wochen vor Eintritt in den Mutterschutz unter die Beitragsbemessungsgrenze gefallen bin. Könnte mir da die Krankenkasse nicht sagen, das wäre nicht von "Dauer" gewesen. Daher frage ich mich, ob ich die Krankenkasse noch aktiv einschalten soll - dann bin ich am Ende noch bestrafter.

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Beitragvon Vergil09owl » 23.02.2012, 12:51

http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _17011.pdf

upps ich hatte das jetzt so gesehen das das Beschäftigungsverhätlnis in sich in Pflichtversicherung führt.

Da muss ich mich entschuldigen.
Ich glaube zumindest das das Unternehmen und die Kasse recht hat.

Aber vieleicht wiss ja jemand hier besser Bescheid.

DUTH
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Beitragvon DUTH » 23.02.2012, 14:05

Danke für den Link Vergil09owl. Ich muss Dir zustimmen, laut den Grundsätzen der GKV (siehe kursive Textpassage) ist es so, dass ich während der Elternzeit meine Beiträge selbst zahlen müsste.

(6) Mitglieder, die vor
1. Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
[...]
dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer
zuzurechnen waren, sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an
den Bezug von Mutterschaftsgeld, [...] beitragsfrei,[...]


Allerdings frage ich mich, ob dies nun für die komplette Elternzeit gilt oder erst ab dem Kalenderjahreswechsel. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass sobald man unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, man sofort in die Versicherungspflicht fällt. Im umgekehrten Fall, man übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze, findet der Wechsel von Pflicht auf Freiwillig zum Kalenderjahresende statt. Gilt diese Regelung auch für mich?

Über weitere Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen. Ihr habt mir bisher sehr geholfen, auch wenn die Lösung leider nicht zu meinen Gunsten ausgegangen ist. Für mich bleibt jetzt nur noch zu klären, ab wann die die Krankenkassenbeiträge zahlen muss.
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Beitragvon Rossi » 04.03.2012, 12:47

Hallo Duth,

wir diskutieren gerade in einem anderen Fall. Dort war der Fall ähnlich bzw. ist die Gesestzessystematik völlig identisch.

Danach musst Du nun keine Beiträge zahlen. Du genießt die beitragsfreie Versicherung. Ein paar Urteile sind auch genannt.

Guckst Du hier:



http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=4848


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