Wechsel von PKV zu GKV

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Adler
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Wechsel von PKV zu GKV

Beitragvon Adler » 20.03.2012, 11:34

Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

ich habe nach einer Berufsausbildung und Arbeitsbeschäftigung mein derzeitiges Studium begonnen. Diesen Monat bin ich nun 30 geworden und meine GKV hat mir offenbart, dass mein Beitrag nun von ca. 80 € auf 145 € angehoben wird, was mein knappes Studentenbudget extrem belasten würde. Deshalb fasse ich jetzt gezwungener Maßen den Wechsel zu einer PKV, für die Zeit bis zum Abschluss des Studiums (noch ca. 1 Jahr), ins Auge. Mir ist es jedoch wichtig beim bevorstehenden Wiedereinstieg ins Berufsleben zurück in die GKV wechseln zu können. In Gesprächen mit zwei GKV-Vertretern habe ich dazu folgende Aussagen erhalten:
1. Bei Aufnahme der Beschäftigung nach Abschluss des Studiums ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV problemlos möglich.
2. Bei Aufnahme der Beschäftigung nach Abschluss des Studiums ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV in den meisten Fällen problemlos möglich, jedoch nicht in meinem Fall. Bei mir stünde dem Wechsel zum Einen entgegen, dass ich bereits früher Berufstätig gewesen bin. Zum Anderen ist zu erwarten, dass das Bruttogehalt nach dem Studium die Beitragsbemessungsgrenze von 3800 € / Monat übersteigen wird.

Deshalb nun die gleiche Frage an die Comunity:
Falls ich als (ehemals Berufstätiger) Student einer PKV beitrete, kann ich nach Abschluss des Studiums (Einstiegsgehalt ca. 45.000 € / Jahr) zurück in die GKV wechseln?

Gruß

Adler

(w)right
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Beitragvon (w)right » 20.03.2012, 17:04

hallo,

man kann nur zu beginn des studiums in die pkv wechseln.

Adler
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Beitragvon Adler » 20.03.2012, 17:33

hallo wright,

ich kann also nicht während des Studiums zu einer PKV wechseln, auch wenn meine Studentenversicherung ausläuft? Das würde mich etwas wundern, die GKV kündigt mir ja im Prinzip den Vertrag.

Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.03.2012, 22:44

Na ja, es liegt doch auf der Hand.

Aus der sog. studentischen Pflichtversicherung scheidest Du aufgrund der Altersgrenze aus. Damit ist diese Versicherung schon mal kraft Gesetz beendet.

Wenn man aus einer Pflichtversicherung (Student) ausscheidet, dann kann man sich gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V innerhalb von 3 Monaten freiwillig in der GKV versichern. Die Betonung liegt auf "kann", man muss es also nicht.

D.h., ein Wechsel in die PKV dürfte problemlos möglich sein.

Wenn Du allerdings schluderst, dann wirst Du von der allgem. Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erwischt. Aber diese Versicherungpflicht (jeder Bürger in Deutschland soll im Krankheitsfall abgesichert sein) endet, wenn Du eine priv. Kv. nachweist.

(w)right verwechselt hier etwas. Im Bereich der studentischen Pflichtversicherung muss man sich einmal entscheiden und diese Entscheidung ist bindend. Völlig klar, dies ist richtig. Aber Du scheidest jetzt aus der studentischen Pflichtversicherung aus. Jenes ist etwas anderes!!!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.03.2012, 16:42

zum Ende des Semester, in welchem das 30. Lebensjahr vollendet die
studentische Versicherung, bei der Du derzeit sicherlich 77,90 EUR zahlst.


Dann gibt es aber anschießend für 6 Monate einen sogenannten Übergangstarif. Beitrag mtl. 114,19 EUR. (wenn keine Einnahmen über 875 EUR)

Ab 7. Monat dann dieser normale Mindestbeitrag für 149,63 EUR (wenn keine Einnahmen über 875)

Ob dann noch ein Wechsel in die PKV lohnt, wage ich hier zu bezweifeln.

Wenn denn doch, dann stellt ja noch die Frage des Zurückwechseln in die GKV bei Arbeitsaufnahme. Hier hast Du falsche Informationen wiedergegeben.


1. bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bist Du sofort wieder in der GKV

2. bei einer versicherungsfreien Beschäftigung (also oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) bist Du nicht versicherungspflichtig und
(jetzt wichtig) weil dies nicht Deine erste Berufstätigkeit ist, könnte ein Beitritt zur freiw. Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kritisch werden.

Im Gesetz heißt es:
§ 9 Freiwillige Versicherung
Der Versicherung können beitreten (also sich freiwillig versichern)
Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfre (also oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen)i sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt.

Ich habe einen solchen Fall in der Literatur noch nicht lesen und finden können.

Jetzt kann man sich darüber streiten, ob Beschäftigungen nach der ersten Ausbildung zerstörerisch wirken oder nach der jeweiligen (neuen Ausbildung). Ich tendiere dazu, dass die Beschäftigung nach der ersten Ausbildung schon zerstörerisch wirken; ALSO keine freiw. Versicherung möglich wäre, WENN Dein Gehalt zu Beginn die Jahresarbeitentgeltgrenze
(JAE) überschreitet.

ABER: Überschreitet Dein Gehalt nach dem Studium, denn überhaupt diese JAE-Grenze.
45000 EUR schreibst Du.
Damit wird die JAE doch überhaupt nicht überschritten.

Diese beträgt nämlich (im Jahr 2012) 50850 EUR.
(auch allgemeine JAE-Grenze genannt)

Nur, wenn Du an einem bestimmten Stichtag, nämlich am 31.12.2002 privat krankenvesichert warst UND an diesem Tag Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der damals geltenden JAE-Grenze warst;
na dann für Dein ganzes leben die sogenannte BESONDERE JAE-Grenze,
die im Jahr 2012 = 45.900 EUR.

Mensch ist Sozialversicherung kompliziert.

Na dann mal viel Spaß bei Deiner Entscheidung.


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