Hallo,
viel habe ich hier gelesen in den letzten Tagen. Bin aber immer noch unsicher und erlaube mir deshalb einen eigenen Thread.
Meine Situation: Ich bin 53 Jahre alt, demnächst ist mein 54. Geburtstag. Ich war nie in der GKV. Als Sohn eines Beamten war ich in dessen PKV/Beihilfe, dann im Studium habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Später habe ich dann eine eigene PKV abgeschlossen. Das ist nun 30 Jahre her. Ich war nie fest angestellt, immer freiberuflich tätig.
Vor ein paar Jahren habe ich geheiratet. Meine Frau ist schon immer gesetzlich versichert, ihr Verdienst liegt seit einiger Zeit über der Pflichtgrenze. Sie verdient neuerdings deutlich mehr als ich, daher sind die Kinder problemlos bei ihr familienversichert worden.
Nun plane ich, meine freiberufliche Tätigkeit aufzugeben, sie bringt sowieso fast nichts mehr ein. Auch wird die PKV immer teurer. Nun zu meiner Frage: Wäre es möglich, mich bei der GKV meiner Frau als Familienmitglied anzumelden und so beitragsfrei versichert zu sein?
Mir ist klar, daß ich die bezahlten Altersrückstellungen der PKV verliere. Basistarif ist keine Alternative. Ebenfalls ist mir klar, daß meine Vorgehensweise eigentlich unerwünscht und sicher auch unsolidarisch ist. Ich fürchte aber, daß spätestens, wenn sich unser Familieneinkommen durch Kündigung oder sonstige Umstände drastisch reduziert, meine PKV ein Luxus ist, den wir uns dann kaum noch leisten können. Nur deshalb zum Sozialfall zu werden, wäre meiner Frau kaum vermittelbar.
Nun, da ich kurz vor dem Eintritt in das 55. Lebensjahr stehe, habe ich mich daher entschieden. Geht das so wie ich es mir vorstelle und wenn ja wie, oder muß ich unbedingt (schnellstens?) ein versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, weil mein direkter Wechsel in die Familienmitversicherung nicht möglich ist? Wie genau sollte ich vorgehen?
Vielen Dank einstweilen,
Tom
p.s. Falls die Frage in die Rubrik "GKV" gehört, bitte verschieben. Eigentlich passen Wechsler ja überall rein..
Nicht mehr Freiberufler: Wie in GK-Familienversicherung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
sollten Sie Ihr Gewerbe abmelden/aufgeben und als Hausmann ohne Einkommen dastehen, werden Sie ohne Probleme in die Familienversicherung aufgenommen. Nach einem Jahr könnten Sie sich sogar freiwillig weiterversichern. Die 55 spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Sie ist nur dann von Bedeutung sollten Sie über ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis zurück wollen.
Bevor Sie aber nun vorschnell kündigen:
Nach 30 Jahren haben sich erhebliche AR aufgebaut, diese sollten Sie wenn möglich in Zusatzversicherungen übernehmen.
Gruß
Philipp
sollten Sie Ihr Gewerbe abmelden/aufgeben und als Hausmann ohne Einkommen dastehen, werden Sie ohne Probleme in die Familienversicherung aufgenommen. Nach einem Jahr könnten Sie sich sogar freiwillig weiterversichern. Die 55 spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Sie ist nur dann von Bedeutung sollten Sie über ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis zurück wollen.
Bevor Sie aber nun vorschnell kündigen:
Nach 30 Jahren haben sich erhebliche AR aufgebaut, diese sollten Sie wenn möglich in Zusatzversicherungen übernehmen.
Gruß
Philipp
Familienvers. ab 55 freiwillig ?

entschuldigung dass ich mich hier einmische.
Wie ist das gemeint, er kann ja mit 54 als ex Freiberufler in die Familienvers. seiner Frau, jedoch ab 55 freiwillig in der GKV.
Für mich ist unklar:
a) muss er mit 55 wieder aus der Familieners. raus?
b) warum ist es mit 55 J sowiso egal?
Sorry, kenne mich mit den VS nicht so gut aus bin selbst PKV-versichert und dacht ab 55 J ist man an die PKV gebunden, bzw mit FamilienVS geht nichts mehr.
Grüsse
Passt so
Philchen hat die richtige Auskunft gegeben, die 55 haben mit der Frage "Familienversicherung ja/nein" nichts zu tun.
Sein Hinweis auf die freiwillige Weiterversicherung nach 1 Jahr Familienversicherung bezieht sich auf den Fall, dass später wieder Einkommen, z. B. Rente o.ä. anfällt, und deshalb die Familienversicherung endet.
Oder dass der Ehegatte, auf dessen Mitgliedschaft die Familienversicherung beruht, das Zeitliche segnet.
Dann natürlich gegen Beitrag, nach dem Prinzip "Eine/r zahlt immer".
Gruß von
Gerhard
Sein Hinweis auf die freiwillige Weiterversicherung nach 1 Jahr Familienversicherung bezieht sich auf den Fall, dass später wieder Einkommen, z. B. Rente o.ä. anfällt, und deshalb die Familienversicherung endet.
Oder dass der Ehegatte, auf dessen Mitgliedschaft die Familienversicherung beruht, das Zeitliche segnet.
Dann natürlich gegen Beitrag, nach dem Prinzip "Eine/r zahlt immer".
Gruß von
Gerhard
Hallo,
endlich finde ich Zeit, mich für die Beiträge zu bedanken.
Ich werde in den nächsten Tagen mal abklären, was mir die bisherige PKV an Zusatzversicherungen anbieten kann, falls ich das so mache wie angedacht.
Schön ist, daß der Zeitdruck ein wenig von mir genommen ist. Bleibt nur noch die Sorge, daß die derzeitige Regierung irgendwann "Kopfprämien" einfährt und vielleicht die beitragsfreie Familienmitversicherung abschafft. Für diesen Fall wäre ich wohl doch besser beraten, wenn ich in der PKV bliebe.
Ich erwarte aber nicht, daß jetzt jemand hier seine Glaskugel befragt und die Antwort darauf dort findet. Für jetzt denke ich, hier erstmal einen Weg gefunden zu haben. Dafür bedanke ich mich nochmals.
Tom
endlich finde ich Zeit, mich für die Beiträge zu bedanken.
Ich werde in den nächsten Tagen mal abklären, was mir die bisherige PKV an Zusatzversicherungen anbieten kann, falls ich das so mache wie angedacht.
Schön ist, daß der Zeitdruck ein wenig von mir genommen ist. Bleibt nur noch die Sorge, daß die derzeitige Regierung irgendwann "Kopfprämien" einfährt und vielleicht die beitragsfreie Familienmitversicherung abschafft. Für diesen Fall wäre ich wohl doch besser beraten, wenn ich in der PKV bliebe.
Ich erwarte aber nicht, daß jetzt jemand hier seine Glaskugel befragt und die Antwort darauf dort findet. Für jetzt denke ich, hier erstmal einen Weg gefunden zu haben. Dafür bedanke ich mich nochmals.
Tom
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Das hier ist ein ganz interessanter Fall, der ja heutzutage öfter vorkommt. Ist ja nicht gerade selten, dass ein Ehepartner einer Selbständigkeit nachgeht und diese dann aufgibt und sich dann (vorübergehend) beim GKV-versicherten Partner mitversichern lässt. Die Altersrückstellungen würde ich auch nicht verlieren wollen, da ist eine Zusatzversicherung bei der PKV sicher anzudenken, denn wenn es schon ums Sparen geht, sollte man nicht hart verdientes Geld einfach so verschenken.
Nach dem Jahr in der Familienversicherung meiner Frau kann ich mich freiwillig weiter in der GKV anmelden. In dieser Phase bin ich gerade, nun aber noch eine Frage:
Was wäre denn, wenn ich dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würde? Es ist nicht abwegig, dass meine Frau berufsunfähig wird und dann ich wieder den Ernährer spielen muss. Anders gefragt: Könnte ich dann in der GKV bleiben (incl. Familienversicherung für Frau und Kinder) oder holt mich dann meine PKV-Vergangenheit wieder ein?
Was wäre denn, wenn ich dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würde? Es ist nicht abwegig, dass meine Frau berufsunfähig wird und dann ich wieder den Ernährer spielen muss. Anders gefragt: Könnte ich dann in der GKV bleiben (incl. Familienversicherung für Frau und Kinder) oder holt mich dann meine PKV-Vergangenheit wieder ein?
Tom_56 hat geschrieben:Nach dem Jahr in der Familienversicherung meiner Frau kann ich mich freiwillig weiter in der GKV anmelden. In dieser Phase bin ich gerade, nun aber noch eine Frage:
Was wäre denn, wenn ich dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würde? Es ist nicht abwegig, dass meine Frau berufsunfähig wird und dann ich wieder den Ernährer spielen muss. Anders gefragt: Könnte ich dann in der GKV bleiben (incl. Familienversicherung für Frau und Kinder) oder holt mich dann meine PKV-Vergangenheit wieder ein?
Hallo, nein, tut sie nicht - Krankenversicherungspflicht tritt ein, weil hier die 55er Regelung nicht zutrifft.
Gruss
Czauderna
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