Ruhend + Beiträge zu zahlen ?

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Handyphone
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Ruhend + Beiträge zu zahlen ?

Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 12:25

Hallo

bin Neu hier .... habe zwar schon rumgesucht, aber eigentlich nix passendes gefunden

Im Kern geht es darum . Aufgrund gewisser Allgemeinumstände habe ich die PKV ruhend stellen lassen..

Ruhend heißt ja letztlich : ich bin beitragfrei - im Gegenzug ist die Kasse ja leistungsfrei..

Trotz ruhender PKV wird weiterhin Beitrag erhoben .. Also summarisch dieser angemahnt usw ... als wenn die Sachbearbeiter von nix wüßten.

Ist es üblich, dass einer keine Leistung bringt , aber dennoch Beiträge ( plus Zins + Mahnung usw ) sehen will ?!


Angesichts dessen ,daß hunderttausende auf Grund wirtschaftlicher Gesamtumstände ruhende also Nichtzahler sind , sollte in der Sache
mehr zu finden sein ....

VG

CTG
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Beitragvon CTG » 23.06.2012, 12:50

Ich kenne mich nicht aus mit der PKV, also kann es sein das ich jetzt Quatsch schreibe, das vorweg.

Es wiederspricht irgendwie dem was der Gesetzgeber mit einer allgemeinen Versicherungspflicht bezweckt wenn du sagst in der PKV kann ich meine Beiträge ruhen lassen und bekomme auch keine Leistungen. Wäre ja quasi so als ob du nicht versichert bist.

Also kann da meiner Meinung nach irgendwas nicht ganz richtig sein was du hier schreibst.

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Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 13:13

Hallo CTG

das das mit der allg Versicherungspflicht nonsens bzw völlig praxisfremd ist, ist in jeder Hinsicht offensichtlich und damit ,daß die Ulla mit so nem Pfuschgesetz effektiv niemandem hilft .
Man muß sich das noch mal vor Augen führen . Ein seit 15 jahren Obdachloser bekommt ein Angebot wieder normal irgendwo zu arbeiten.
Kannste mir mal sagen , wo der die Kohle auftreiben soll rückwirkend erst
mal die GKV zu bezahlen ? Also auch hier - hirni .

Was du das als Quatsch bezeichnest ist im feinsten juristensprech kein Quatsch . Im Grunde wie: Du besitzt ein Auto, darfst aber es nicht auf der
öffentlichen Straße bewegen .

Sprich du bist zwar in der Kasse, nutzt sie nicht - und damit ist der "gesetzlichen Versicherungspflicht" erst mal genüge geleistet.

Nur , es geht hierbei darum, daß die PKV zwar den Vertrag ruhend stellt ( was btw nach ca 3 Monaten eh von denen veranlaßt wird ... wer nix zahlt , bekommt keine Leistung ... ) aber eben weiter Geld will OBWOHL via ruhend ja eine Nichtleistung einer möglichen Versicherungsleistung vereinbart wurde.

Es geht also darum , das dank ULLA´s Gesetz angeblich eine KV PFlicht besteht , die hier seitens der PKV als Argument genutzt wird Geld für eine
nichtgewährte Leistung einzufordern.

Das ist auf den ersten Blick etwas kompliziert . Denn üblicherweise kündigt man je ein zB Zeitungsabo, wenn man die Leistung net will ( und zahlt dann auch nix mehr dafür )...

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Beitragvon Cassiesmann » 23.06.2012, 13:31

Hallo,

man kann die PKV nur ruhen lassen, wenn eine anderweitige Versicherung vorliegt. Was hier wohl der Fall ist, die Versicherung hat den Leistungsanspruch (Ausnahme Notfallbehandlungen) ruhen lassen, da größere Beitragsrückstände bestehen. Natürlich stehen die Beitragsrückstände der PKV noch zu und werden eingetrieben.

Ob Ihnen die Gesetzeslage gefällt oder nicht ist irrelevant, da die Gesetze derzeit so sind.

Im Übrigen leistet die PKV auf während des Ruhens in Notfällen und das ganz ohne das während der Ruhensphase Beiträge anfallen. Das ist doch mal sozial, oder? Ich versuch auch mal eine Einkommenssteuer zu kündigen, da ich damit die GKV subventioniere - bin mal gespannt ob es klappt ;-)

Grüße
CM

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Beitragvon Thomas Kliem » 23.06.2012, 14:25

Wenn ich mir den Beitrag von Handyphone in einem anderen Forum ansehe, ist mit "ruhend stellen" die Nichtzahlung gemeint und nicht das "ruhend stellen", wegen einer anderweitigen Versicherung.

Ich wiederhole mich hier nicht. Ich habe in dem anderen Forum bereits eindeutig Stellung bezogen.

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Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 15:52

Hallo

Es geht nicht um Beitragsrückstände ( interessant, daß sowas immer gleich angenommen wird )


Es geht darum daß die Versicherung zu/ab einem Stichtag ruht. Sagen wir mal 1.3. 2012:
Somit läuft trotz Ruhens ab März für sagen wir jetzt April, Mai, Juni Juli .. der Satz weiter . Also die PKV sieht den "Ruheständler" mit aktuell 3 Beiträgen in Kürze 4 im angeblichen Zahlungsrückstand

Es geht also nicht um einen wirklichen Beitragsrückstand sondern die KV ignoriert einfach den Ruhezustand.

Der Satz " wenn eine anderweitige Versicherung vorliegt" wie stellen Sie sich das vor ? Denn kaum einer wird gleichzeitig in zwei PKVs sein bzw in PKV und GKV . Das heißt "jener" wird in der PKV XY sein und diese ebend ruhend stellen lassen ( und damit beitragfrei )

Der Notfall , was ist dieser konkret , wenn ich von einem Dussel haltot überfahren werde , wird wohl kaum meine KV zahlen ,sondern die des anderen.

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Beitragvon Thomas Kliem » 23.06.2012, 16:10

Der Vertrag kann nur ruhen, wenn Sie vorübergehend anderweitig versichert sind, da z. B. Pflichtversicherung in der GKV vorliegt oder weil Sie Beitragsrückstände haben.

Vielleicht verwenden Sie auch nur einen falschen Begriff.

Reden Sie doch bitte mal Klartext. Warum ruht der Vertrag und wer hat das auf welcher Grundlage veranlasst?
Vielleicht wurde auch schlichtweg kein Nachweis vorgelegt, der zu einer Ruheversicherung berechtigt.
Der Notfall , was ist dieser konkret , wenn ich von einem Dussel haltot überfahren werde , wird wohl kaum meine KV zahlen ,sondern die des anderen.


Die KV des anderen ganz gewiss nicht. Zunächst einmal Ihre KV, die dann gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Regress fordert.

Oder eben einfach nur, weil Ihnen ein Magengeschwür platzt, Sie gegen eine Wand rennen und Ihnen die Nase blutet oder oder oder.

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Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 16:51

Hallo ,

ich weis über den Sachverhalt auch nicht alles : Ich weis nur ,daß er ein Ruhen des Vertrages erbeten hat ( daß Beitragrückstand auflaufen kann ist möglich man kriegt ja auch net alles gesagt )

jedenfalls ist es derart ,daß laut Wissenstand der Versicherungsstatus jetzt ruht .

Das ist doch wohl der entscheidende Punkt .....

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Beitragvon Thomas Kliem » 23.06.2012, 17:00

Super. Keine Ahnung haben und rumpöbeln.

Mit dem Wissensstand scheint es nicht so weit her zu sein.

Ich schreibe gerade mal ans Finanzamt, dass meine Steuerpflicht ruht. Das ist dann mein Wissensstand, der jedoch leider nicht mit den Vorschriften und Regelungen zu tun hat. ](*,)

Ich bin raus hier.

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Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 17:23

Hallo

Nein Sie irren , ich pöbele nicht , sondern habe einen Sachverhalt klar dargestellt . Die Ahnung ist sehr wohl vorhanden und relevantes auch deutlich dargestellt

im übrigen hoffen wir Foristen auf Wissenstand zB hier... denn sowas kommt scheibar öfters vor...

Denn der Sachverhalt ist klar formuliert . der KV stand ruht, aber Beiträge werden weiter erhoben.

btw da ja offenkundig man weder die KV kündigen kann ( und umgekehrt ) ist es im Grunde nur logisch , daß der "Ruhezustand" her muß

Dieser Ruhe / Anwartsschafts usw Zustand ist das, was die Leute suchen. Also keine weitergallopierenden Sätze ohne Gegenwert !

Es kann keine Lösung sein, die Leutz ggfs in Schuldenszenarios regelrecht zu treiben.

Und hierauf kam leider noch keine nachhaltige Antwort .

ich will ja nicht unhöflich sein Herr Kliem, aber
wenn Sie der sein wollen, den Sie mit Ihrem Profil
vorgeben , dann ist Ihr Verhalten etwas unprofessionell . Der Sachverhalt ist klar beschrieben.

In Sachen Steuer können Sie das btw selbst beeinflussen . ( Ich rede hierbei nicht von Schwarzarbeit oder solchen Dingen ,daß sie auf Jersey eine investmentfirma besitzen , der Sie Ihr
Einkommen überweisen und dieses von dieser als Kredit steuersparend sich überweisen lassen )


Übrigens ruht die Steuer bei RealMadrid auch...

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 23.06.2012, 18:27

Handyphone hat geschrieben:Hallo ,

ich weis über den Sachverhalt auch nicht alles : Ich weis nur ,daß er ein Ruhen des Vertrages erbeten hat ( daß Beitragrückstand auflaufen kann ist möglich man kriegt ja auch net alles gesagt )

Erbitten können Sie viel, der Versicherer DARF es aber nicht ohne Nachweis eines anderen Versicherung machen. Haben Sie schriftlich vom Versicherer, dass Ihre Versicherung ruht


jedenfalls ist es derart ,daß laut Wissenstand der Versicherungsstatus jetzt ruht .

Das ist doch wohl der entscheidende Punkt .....


Schauen Sie nach und Berichten Sie. Was Sie glauben hilft uns nicht weiter. Ggf. Schreiben einscannen, anonymisieren und hier posten.

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Beitragvon CTG » 23.06.2012, 18:30

Handyphone ich will es mal so ausdrücken.

Ich erkenne hier keinen klaren Sachverhalt.
Das Einzige was du uns an Infos gegeben hast ist folgendes:

Deine PKV Versicherung ruht, aber es werden trotz des Ruhens Beiträge gefordert.

Dann wil ich dich noch zitieren:
ich weis über den Sachverhalt auch nicht alles : Ich weis nur ,daß er ein Ruhen des Vertrages erbeten hat


1. Wenn nicht mal du alles über den Sachverhalt weißt, wie sollen wir dir dann helfen können?

2. "[...] daß ER ein ruhen des Vertrages erbeten hat."
Es geht also nicht um dich sondern um....wen auch immer?

Fakt ist mit dem Bischen was du uns hier an Infos gegeben hast können wir dir nicht wirklich helfen.

Das du in deinem letzten post zum ruhen auch Anwartschaft sagst ist interesannt. Daraus könnte ich mit jetzt etwas zusammenreimen wie das du versicherungspflichtig geworden und in einer GKV versichert werden musst, aber eine Anwartschaft bei deiner PKV hast. Da ich mich wie Anfangs schon gesagt mit der PKV nicht auskenne, kann ich nur vermuten, dass wenn man wieder in die PKV kann man keinen neuen Gesundheitscheck oder wie auch immer das heißt machen muss. Eben wegen dieser Anwartschaft. Aber die gibts natürlich auch nicht kostenlos.

Aber das ist alles rein hypothetisch, da hier Infos fehlen...

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Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 18:56

Hallo

ich bin natürlich bemüht cum tempore zu antworten . Es geht in erster
Linie um einen Ruhezustand also in letzter Konsequenz darum, daß keine
Beiträge bezahlt werden müssen - wie man dies bei jeder üblichen Dienstleistung via zB Kündigung etc erreichen kann.
Dies sollte ansich angekommen sein .

So , was ich kurzfristig beschaffen konnte ist dies:

Es steht - natürlich - eine wie sie schreiben uns zustehende Forderung usw

Also :
- das Ruhen für den KV Versicherungsschutz ist bereits eingetreten
- die sonstigen Pflege u Zusatzversicherung sind dito "weg"

Es muß demnach eine Summe x bezahlt werden

Man schreibt . Wenn man nach Ablauf des Monats x nicht bezahlt hat ,wird
der Folgebeitrag auch fällig .


Soweit ich weis , wurde bei einem Anruf dort keine zielführende Aussage gegeben. Also im Stile . Sie müssen erst das x zahlen ,solange sie daß nicht tun läuft alles so weiter wie normal

Nun irgendwann wollen se sicher die Mahnung vollstrecken denke ich.

---

Also Fakt ist , das Ding ruht , aber- wie ja klar formuliert es wird weiter
ausgesattelt.

Somit stellt sich für jeden eigentlich die Frage wie man effektiv eine
Ruhezustand , sprich gestoppte Beiträge erreicht.

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Beitragvon Cassiesmann » 23.06.2012, 23:25

Sie reden für mich wirr und unterliegen der Pflicht zur Krankenversicherung. Fertig!

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Beitragvon Handyphone » 23.06.2012, 23:52

hallo ,

merci für die aufschlußreiche Antwort , was ist daran wirr ? Benennen sie bitte die genaue Stelle.

Ausgesattelt sollte auFgesattelt heißen, Aber ansonsten ......

Sorry, dies dürfte nicht nur ich so einfach sehen .
Es kann nicht Sinn der Sache sein mit "Pflicht" in Summa die Leute quasi Zwangszuverschulden.

Im übrigen gibt es viele sog "Nichtzahler" und nach wie vor genügend ,die in keiner Kasse sind -> Also diese Pflicht hat per se massive Lücken.

Sie können jede Versicherung kündigen. Nur diese nicht ? Finden Sie nicht, daß hier ein gehöriger Webfehler vorliegt ?

Sollte es der einzige Weg sein letztlich auszuwandern ? Das wäre ein Armutszeugnis sondergleichen

Wie schon gesagt , wir schauen uns das Forum ja schon länger an... Das Thema wird bisher nicht sauber passend behandelt .

Es wäre scheinbar mal an der Zeit hier effektive Lösungswege ( und nicht dem Frager Verwirrtheit zu unterstellen...) aufzuzeigen .

Denn mit das ist halt so , basta . Erregen Sie nur den Unmut aller Betroffener.


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