Hallo erstmal,
also ich hab folgendes Problem: Ich war jetzt immer bei meinem Vater in dessen Versicherung drinnen (ich bin 18 Jahre alt). Jetzt werde ich aber für ein Jahr einen Minijob bei einer Firma bzw. Projekt bei dem ich mitarbeite (auch mit aufgebaut habe) annehmen. Die Firma steht leider zurzeit noch nicht so gut finanziell da das ich ganztags bezahlt werden könnte. Deswegen habe ich jetzt einen Minijob unterschrieben und dachte mir ich könne jetzt, relativ einfach, eine Krankenversicherung für das eine Jahr abschließen. Aber leider falsch gedacht.
Die AOK meint es wäre normalerweise ganz einfach wenn mein Vater nicht Privatversichert wäre (er ist Beamter). Denn wenn mein Vater in einer GKV wäre könnte er mich als Minijobber unter 23 wieder in seine aufnehmen. Aber dadurch das er es ist, und meine Mutter auch, würden sie mich nicht aufnehmen, genau wie jede andere GKV. Und jetzt kommt die Krönung: Weil ich Minijobber bin verdiene ich natürlich zu wenig um in eine Private reinzukommen und die KVB (bei der ist mein Vater) hat gemeint sie können mich auch nicht aufnehmen bzw. wieder in die von meinem Vater reinnehmen.
Tja irgendwie befinde ich mich gerade in der Schwebe... obwohl es ja seit einigerzeit das Gesetz gibt das jeder versichert sein muss schaff ich es trotzdem nicht.
Ich bräuchte dringend hilfe. Vielleicht wisst ihr einen Sachbearbeiter o.ä. der mir das mal erklären kann oder mir einen ausweg sagen kann ohne mich mind. 10 mal mit jemand anderen zu verbinden.
Denn wenn ich mir jetzt einen Fuß breche und dann auf einmal 50.000 Euro Krankenhauskosten an der backe habe kann ich mir gleich einen strick nehmen...
mfg
stefan alias thor
Mich will keine Krankenversicherung...
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, ich glaube Dein Posting ist besser unter dem Bereich private Krankenversicherung aufgehoben.
Eins ist klar, wenn weder Deine Muter noch der Vater in der GKV versichert sind, dann kommst Du über die sog. Familienhilfe dort nicht rein.
Wie es aber mit einer Familienhilfe im Bereich der KVB ist, weiss ich nicht. Im Bereich der GKV besteht jedoch weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung wenn das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung 400,00 Euro nicht übersteigt.
Ansonsten verdiene doch nur einfach 410,00 Euro brutto, dann bist Du nämlich in der GKV pflichtversichert.
Eins ist klar, wenn weder Deine Muter noch der Vater in der GKV versichert sind, dann kommst Du über die sog. Familienhilfe dort nicht rein.
Wie es aber mit einer Familienhilfe im Bereich der KVB ist, weiss ich nicht. Im Bereich der GKV besteht jedoch weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung wenn das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung 400,00 Euro nicht übersteigt.
Ansonsten verdiene doch nur einfach 410,00 Euro brutto, dann bist Du nämlich in der GKV pflichtversichert.
Wo Schatten ist ...
.. ist meistens auch Licht.
Hallo Stefan, Du T(h)or,
die KVB muss Dich wieder aufnehmen wie den verlorenen Sohn, wenn Du von zwei privaten Krankenversicherern eine "Ablehnung" nachweist.
Such dir zwei aus, egal welche. 2 Körbe, und die KVB muss wieder ran. Beantrage mit deiner Vorgeschichte die Aufnahme. So bringst Du die Sache ins Rollen ...
Hallo Stefan, Du T(h)or,
die KVB muss Dich wieder aufnehmen wie den verlorenen Sohn, wenn Du von zwei privaten Krankenversicherern eine "Ablehnung" nachweist.
Such dir zwei aus, egal welche. 2 Körbe, und die KVB muss wieder ran. Beantrage mit deiner Vorgeschichte die Aufnahme. So bringst Du die Sache ins Rollen ...
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