Au-pair aus Drittstaat in Deutschland
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Au-pair aus Drittstaat in Deutschland
mal eine Frage an die Fachleute der PKV, grundsätzlich ist für Au-pair aus Drittstaaten keine nach § 5 abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich. imwieweit kann hier in Deutschland durch die Gastfamilie, die für den KV / UV Schutz zuständig ist ein Krankenversicherungsvertrag geschlossen werden.
- Thomas Kliem
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Nein greift auch nicht, denn Aupair sind denn nicht länger als 12 Monate in Deutschland, das liegt an der Beschäftigung schon insich vergl hier zu auch.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... milien.pdf
Aber vielen Dank für den Hinweis mit der Incommoingversicherung / Versicherung für den ausländischen Gast.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... milien.pdf
Aber vielen Dank für den Hinweis mit der Incommoingversicherung / Versicherung für den ausländischen Gast.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 17.08.2012, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
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