in GKV zurück über 55?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
in GKV zurück über 55?
Hallo liebe Experten,
folgende Ausgangssituation:
Ich, 55, selbständig, PKV-versichert
meine Frau, angestellt, GKV-versichert
Ich überlege mir, meine Selbständigkeit zu beenden (Firma verkaufen), danach als Privatier von Erspartem zu leben und kostenlos in die Familienversicherung meiner Frau mit einzutreten.
Ist das mit über 55 möglich?
Ist das abhängig von meinem Zins- oder sonstigen Einkommen?
Gibt es sonstige Punkte zu beachten?
Wäre für kompetente Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße
folgende Ausgangssituation:
Ich, 55, selbständig, PKV-versichert
meine Frau, angestellt, GKV-versichert
Ich überlege mir, meine Selbständigkeit zu beenden (Firma verkaufen), danach als Privatier von Erspartem zu leben und kostenlos in die Familienversicherung meiner Frau mit einzutreten.
Ist das mit über 55 möglich?
Ist das abhängig von meinem Zins- oder sonstigen Einkommen?
Gibt es sonstige Punkte zu beachten?
Wäre für kompetente Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße
Hallo auch,
zu der ersten Frage: Es ist möglich.
zu der zweiten Frage: Ja.
zu der dritten Frage: Ja.
Mit der angegebenen Konstellation (Ehefrau in der GKV) ist es noch möglich in die GKV zu gelangen. Neben der Aufgabe der Selbstständigkeit darf außerdem kein Einkommen jeglicher Art von mehr als 375€ im Monat insgesamt erbracht werden. Dazu zählen also auch Zinserträge und sonstiges Einkommen. Wenn man 12 Monate in der Familienversicherung ist, dann kann man danach bei überschreiten der Einkommensbegrenzung sich freiwillig in der GKV versichern lassen.
Weitere wichtiger Punkt, man darf sich zu keinem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht befreit haben. Ist dies doch geschehen, kann man zwar wie oben angegeben in die Familienversicherung, überschreitet man jedoch die Einkommensgrenze von 375€, hat man nicht mehr die Wahl von freiwilliger GKV, sondern muss in die PKV.
zu der ersten Frage: Es ist möglich.
zu der zweiten Frage: Ja.
zu der dritten Frage: Ja.
Mit der angegebenen Konstellation (Ehefrau in der GKV) ist es noch möglich in die GKV zu gelangen. Neben der Aufgabe der Selbstständigkeit darf außerdem kein Einkommen jeglicher Art von mehr als 375€ im Monat insgesamt erbracht werden. Dazu zählen also auch Zinserträge und sonstiges Einkommen. Wenn man 12 Monate in der Familienversicherung ist, dann kann man danach bei überschreiten der Einkommensbegrenzung sich freiwillig in der GKV versichern lassen.
Weitere wichtiger Punkt, man darf sich zu keinem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht befreit haben. Ist dies doch geschehen, kann man zwar wie oben angegeben in die Familienversicherung, überschreitet man jedoch die Einkommensgrenze von 375€, hat man nicht mehr die Wahl von freiwilliger GKV, sondern muss in die PKV.
Stimmt alles Max80, bis ...
... auf den letzten Absatz mit der Befreiung.
Hat er sich früher mal, z. B. als Student oder als Arbeitnehmer befreien lassen, ist das erledigt. Der Befreiungstatbestand, Studium oder Beschäftigung ist längst abgelaufen.
Also "nix einmal befreit ist immer befreit".
Gruß von
Gerhard
Hat er sich früher mal, z. B. als Student oder als Arbeitnehmer befreien lassen, ist das erledigt. Der Befreiungstatbestand, Studium oder Beschäftigung ist längst abgelaufen.
Also "nix einmal befreit ist immer befreit".
Gruß von
Gerhard
Ungelegte Eier
Hallo liftboy,
vergiss die "Befreiung". Sie hat mit deiner Frage nichts zu tun und stiftet bloß Verwirrung, wie man an deiner Rückfrage erkennen kann.
Gruß von
Gerhard
vergiss die "Befreiung". Sie hat mit deiner Frage nichts zu tun und stiftet bloß Verwirrung, wie man an deiner Rückfrage erkennen kann.
Gruß von
Gerhard
wenn ich das also richtig verstehe, scheint das evtl. zu funktionieren:
ich melde meine Selbständigkeit ab, schaue zu, dass ich unter 375 €/Monat bleibe und bin dann über meine Frau so lange kostenlos familienversichert, wie sie arbeitet. Danach kann ich mich freiwillig bei der GKV versichern.
Nun aber zu den Details:
1) wie verhält es sich bzgl. der 375 € mit Aktien? Wenn ich im ersten Jahr keine veräußere, habe ich auch keine Einnahmen, oder?
2) Wie genau werden die 375 € ermittelt? Geht es da nach (Zins)-einnahmen des letzten Jahres bzw. der letzten Jahre oder geht um zu erwartene Einnahmen? Und geht es um Nettozinsen oder Bruttozinsen? (Ist ja in Deutschland alles ein wenig kompliziert).
3) Ich habe seit einem Jahr eine Photovoltaik-Anlage, mit deren Einnahmen ich zusammen mit den zu erwartenen Zinsen wohl unter 375 € bleiben werde. Doch hier muss ich wohl noch mit dem Steuerberater reden, ob ich nicht diesbezüglich aus steuerlichen Gründen selbständig bleiben sollte.
4) Kann ich ggf. diverse Guthaben meiner Frau überschreiben, um unter der 375 €-Grenze zu bleiben?
ich melde meine Selbständigkeit ab, schaue zu, dass ich unter 375 €/Monat bleibe und bin dann über meine Frau so lange kostenlos familienversichert, wie sie arbeitet. Danach kann ich mich freiwillig bei der GKV versichern.
Nun aber zu den Details:
1) wie verhält es sich bzgl. der 375 € mit Aktien? Wenn ich im ersten Jahr keine veräußere, habe ich auch keine Einnahmen, oder?
2) Wie genau werden die 375 € ermittelt? Geht es da nach (Zins)-einnahmen des letzten Jahres bzw. der letzten Jahre oder geht um zu erwartene Einnahmen? Und geht es um Nettozinsen oder Bruttozinsen? (Ist ja in Deutschland alles ein wenig kompliziert).
3) Ich habe seit einem Jahr eine Photovoltaik-Anlage, mit deren Einnahmen ich zusammen mit den zu erwartenen Zinsen wohl unter 375 € bleiben werde. Doch hier muss ich wohl noch mit dem Steuerberater reden, ob ich nicht diesbezüglich aus steuerlichen Gründen selbständig bleiben sollte.
4) Kann ich ggf. diverse Guthaben meiner Frau überschreiben, um unter der 375 €-Grenze zu bleiben?
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe nicht, selbst wenn er verwirrt ist, sollte man ihm nicht sagen vergiss die "Befreiung".
Ich habe mich unglücklich formuliert, als ich "zu keinem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht befreit haben" schrieb. Der ganze Zeitpunkt beschränkt sich auf die Zeit, wenn man sich als Angestellter Zeit sich von dieser befreit hat. Der Befreiungstatbestand ist doch nicht abgelaufen, wenn er sich nach der 12 Monaten Familienversicherung wieder anfängt als Arbeitnehmer zu arbeiten und unter der JAEG kommt. Zu Mindestens bin ich dieser Meinung.
Zu deinen Details:
1. Wenn du Aktien veräußerst sind es Einnahmen, auch wenn diese einmalig sind, auch deren Dividenden zählen zu den Einnahmen.
2. Die monatlichen erwarteten Einnahmen, es werden die Bruttobeträge als Grundlage herangezogen.
3. Wenn du aus steuerlichen Gründen selbstständig bleibst, kannst du nicht in die Familienversicherung.
4. Für die Berechnung zählt nur das Gesamteinkommen und nicht Gesamtvermögen, zum Einkommen zählen: Brutto-Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermögen, Vermietung und Verpachtung, Zahlbeträge von Renten und Pensionen.
Wenn du das ganze deiner Frau überschreibst, dürfte das keine Probleme hervorrufen.
Nachtrag:
Alternativ kannst du auch einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit deinen momentanen Tarifen der PKV durchführen. Das ist glaube ich mittlerweile die meist umworbene Lösung. Du bleibst in der PKV, deine Leistung bleibt etwa gleich und zahlst weniger. http://rentnerpkv.de/12-hohe-pkv-beitra ... ne-losung/ Du bist zwar kein Rentner aber der Text befasst sich mit einer ähnlichen Problematik.
Ich habe mich unglücklich formuliert, als ich "zu keinem Zeitpunkt von der Versicherungspflicht befreit haben" schrieb. Der ganze Zeitpunkt beschränkt sich auf die Zeit, wenn man sich als Angestellter Zeit sich von dieser befreit hat. Der Befreiungstatbestand ist doch nicht abgelaufen, wenn er sich nach der 12 Monaten Familienversicherung wieder anfängt als Arbeitnehmer zu arbeiten und unter der JAEG kommt. Zu Mindestens bin ich dieser Meinung.
Zu deinen Details:
1. Wenn du Aktien veräußerst sind es Einnahmen, auch wenn diese einmalig sind, auch deren Dividenden zählen zu den Einnahmen.
2. Die monatlichen erwarteten Einnahmen, es werden die Bruttobeträge als Grundlage herangezogen.
3. Wenn du aus steuerlichen Gründen selbstständig bleibst, kannst du nicht in die Familienversicherung.
4. Für die Berechnung zählt nur das Gesamteinkommen und nicht Gesamtvermögen, zum Einkommen zählen: Brutto-Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermögen, Vermietung und Verpachtung, Zahlbeträge von Renten und Pensionen.
Wenn du das ganze deiner Frau überschreibst, dürfte das keine Probleme hervorrufen.
Nachtrag:
Alternativ kannst du auch einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit deinen momentanen Tarifen der PKV durchführen. Das ist glaube ich mittlerweile die meist umworbene Lösung. Du bleibst in der PKV, deine Leistung bleibt etwa gleich und zahlst weniger. http://rentnerpkv.de/12-hohe-pkv-beitra ... ne-losung/ Du bist zwar kein Rentner aber der Text befasst sich mit einer ähnlichen Problematik.
Max80 hat geschrieben:Alternativ kannst du auch einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit deinen momentanen Tarifen der PKV durchführen. Das ist glaube ich mittlerweile die meist umworbene Lösung. Du bleibst in der PKV, deine Leistung bleibt etwa gleich und zahlst weniger. http://rentnerpkv.de/12-hohe-pkv-beitra ... ne-losung/ Du bist zwar kein Rentner aber der Text befasst sich mit einer ähnlichen Problematik.
Das habe ich versucht! Die PKV wäre auch bereit dazu, allerdings nur mit deftigen Zuschlägen für vorhandene Beschwerden, was die Sache wieder uninteressant macht.
Bin mir ehrlich gesagt trotzdem noch nicht sicher, ob es richtig ist, in die GKV zu gehen. Der freiwillige Beitrag als Rentner wird auch heftig sein und die Privilegien, die ich momentan geniesse, fallen zum größten Teil weg.
liftboy hat geschrieben:Das habe ich versucht! Die PKV wäre auch bereit dazu, allerdings nur mit deftigen Zuschlägen für vorhandene Beschwerden,
Scheinst kein Einzelfall zu sein, ich weiß nicht ob das alle so machen, einige halten einen ziemlich lange hin, sodass sie es übers Jahr weg vergessen.
Aus eigenen Erfahrungen würde ich dir vorschlagen, gehe zu deinem Versicherungsmakler oder -berater, wenn du so einen hast und versuch darüber was zu bekommen, ob die nicht bessere Tarife haben für einen Wechsel.
Ansonsten gibt es noch einige Unternehmen die sich mittlerweile nur darauf konzentrieren. Selbst Erfahrungen habe ich noch nicht, aber Recherchen dafür gemacht. Das positive bei einigen kostet es nur, wenn man die Vorschläge annimmt, jedoch sind die auch mit einigen Beschränkungen verbunden!!!. Positiv würde ich auch einschätzen, dass ich mir die Kommunikation mit den Versicherungen spare. Negativ, dass ich halt zahlen muss, aber selten ist was umsonst und wenn man die mit Rechtsanwaltskosten vergleicht, da geht es ja auch nur um ein Recht.
Vielleicht fällt den anderen ja noch eine Lösung ein.
-
- Postrank1
- Beiträge: 9
- Registriert: 17.10.2012, 18:24
hier werden alle deine Fragen zu dem anzurechnenden Einkommen beantwortet: http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf
wenn dein Einkommen unter 375 €/Monat liegt und nicht hauptberuflich selbständig bist (Gewerbeabmeldung!), kannst du in die Familienversicherung
Bevor du deine gesamten weltlichen Güter deiner Ehefrau überträgst, würde ich allerdings überlegen, wie stabil die Ehe tatsächlich ist und ob sie tatsächlich hält, bis der Tod euch scheidet (bitte diese Bemerkung nicht krumm nehmen, ich hab aber schon das ein oder andere in der Richtung erlebt)
auch würde ich die gesamten steuerrechtlichen und sonstigen Auswirkung einer Vermögensübertragung genau prüfen lassen.....
wenn dein Einkommen unter 375 €/Monat liegt und nicht hauptberuflich selbständig bist (Gewerbeabmeldung!), kannst du in die Familienversicherung
Bevor du deine gesamten weltlichen Güter deiner Ehefrau überträgst, würde ich allerdings überlegen, wie stabil die Ehe tatsächlich ist und ob sie tatsächlich hält, bis der Tod euch scheidet (bitte diese Bemerkung nicht krumm nehmen, ich hab aber schon das ein oder andere in der Richtung erlebt)
auch würde ich die gesamten steuerrechtlichen und sonstigen Auswirkung einer Vermögensübertragung genau prüfen lassen.....
Hallo zusammen,
schließe mich der Aussage von Lady Butterfly an - bloß nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Und mit deiner Photovoltaik-Anlage erhält der Begriff "Dachgesellschaft" eine ganz spezielle Bedeutung in dem Sinne, dass du mit deren Betreibung Unternehmer geworden bist mit der grundsätzlichen Folge "keine Familienversicherung".
Darüber erzählen die Photo-Fuzzis natürlich nichts - sie haben schon manchen pflichtversicherten Rentner ins Staunen gebracht, nachdem ihre Krankenkasse hinter die Dachgeschichte gekommen war - googel mal in diese Richtung.
Um in die Familienversicherung zu kommen, musst du schon einige Register ziehen und das Ganze am besten mit einem Honorarberater in Versicherungs- und Vorsorgefragen besprechen. Dem zahlst du zwar, wenn Ihr handelseinig werdet, auf jeden Fall ein Honorar, auch wenn du nicht seinem Rat folgst, nichts umstellst usw., aber das dürfte es in deinem Fall wert sein - und das "HB-Männchen" haftet bei Falschberatung, im Gegensatz zu allen Schlaumeiern im Forum, mich inbegriffen.
Gruß von
Gerhard
schließe mich der Aussage von Lady Butterfly an - bloß nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Und mit deiner Photovoltaik-Anlage erhält der Begriff "Dachgesellschaft" eine ganz spezielle Bedeutung in dem Sinne, dass du mit deren Betreibung Unternehmer geworden bist mit der grundsätzlichen Folge "keine Familienversicherung".
Darüber erzählen die Photo-Fuzzis natürlich nichts - sie haben schon manchen pflichtversicherten Rentner ins Staunen gebracht, nachdem ihre Krankenkasse hinter die Dachgeschichte gekommen war - googel mal in diese Richtung.
Um in die Familienversicherung zu kommen, musst du schon einige Register ziehen und das Ganze am besten mit einem Honorarberater in Versicherungs- und Vorsorgefragen besprechen. Dem zahlst du zwar, wenn Ihr handelseinig werdet, auf jeden Fall ein Honorar, auch wenn du nicht seinem Rat folgst, nichts umstellst usw., aber das dürfte es in deinem Fall wert sein - und das "HB-Männchen" haftet bei Falschberatung, im Gegensatz zu allen Schlaumeiern im Forum, mich inbegriffen.

Gruß von
Gerhard
Zuletzt geändert von GS am 18.10.2012, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ich kann da "GS" nur zustimmen - und vielleicht noch folgendes, warum bist du vor neun Jahren in die PKV gewechselt - wegen des niedrigen Beitrags und dem Privileg Privatpatient zu sein - richtig ?
Und jetzt möchtest du wenn es irgendwie möglich ist
umsonst zurück in die GKV ??.
Ja, da musst du schon alle Register ziehen.
Gruss
Czauderna
ich kann da "GS" nur zustimmen - und vielleicht noch folgendes, warum bist du vor neun Jahren in die PKV gewechselt - wegen des niedrigen Beitrags und dem Privileg Privatpatient zu sein - richtig ?
Und jetzt möchtest du wenn es irgendwie möglich ist
umsonst zurück in die GKV ??.
Ja, da musst du schon alle Register ziehen.
Gruss
Czauderna
Wie ich das momentan sehe, ist mein einziges Problem die Photovoltaikanlage, mit der ich quasi automatisch Gewerbetreibender, sprich Unternehmer bin - so sagt zumindest heute mein Steuerberater.
Wenn ich als Unternehmer automatisch von der Wechselmöglichkeit zur GKV ausgeschlossen bin, hat sich das Ganze Vorhaben damit erledigt, es sei denn, es fällt noch jemandem etwas ein.
Wenn ich als Unternehmer automatisch von der Wechselmöglichkeit zur GKV ausgeschlossen bin, hat sich das Ganze Vorhaben damit erledigt, es sei denn, es fällt noch jemandem etwas ein.
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