Nachzahlung Krankenkasse

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boenz666
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Nachzahlung Krankenkasse

Beitragvon boenz666 » 17.10.2012, 00:17

Hallo liebe Forumsuser,
anbei gesagt habe ich schon mehrere Themen zu meiner Problematik ergoogelt, aber so richtig habe ich noch nicht das gefunden, was mich anbelangt.

Problematik:
Ich war Student bis März 2011 und wurde Exmatrikuliert. Bis zum 01 Juli war ich arbeitslos gemeldet mit leider keinem Anspruch auf Arbeitslosengeld und nebenbei tätig als Nebenjobbler 400 Eurobasis. Ab dem 01 Juli begann meine Ausbildung. Für die Zeit zwischen März und Juli ist nun eine Nachzahlungsforderung eingegangen über 350 Euro, da ich den studententarif hatte.

Erkenntnis:
Ich wusste damals nicht, dass ich auch das hätte melden sollen, also das es üpberhaupt einen Studententarif gibt. Deshalb habe ich mich erst umgemeldet, als die Ausbildung anfing. Dass mich dieses Unwissen nicht vor Nachzahlung befreit ist klar. Ein Fehler meinerseits, den ich beheben muss, wozu ich auch bereit bin.

Problematik:
1) Eine Frage am Rande: In der Zeit, wo ich arbeitslos gemeldet war hatte ich 400 Euro einkommen, ich habe meine Wohnung verloren, weil ich die davon nicht finanzieren konnte und war kurzzeitig ohne festen Wohnsitz, wie sollte ich da bitte noch in der Lage sein den Tarif von 146 Euro zu bezahlen? Wie machen das andere in der Situation? Vielleicht habe ich ja auch Optionen nicht gesehen, immerhin habe ich den Tarif von 40 Euro dennoch jeden Monat gezahlt trotz der Situation ;)

2) Bei dem sehr netten Gespräch über diese Zahlung (Der Herr von der GKV hat mir echt gut zur Seite gestanden) wurde mir gesagt, dass ich Ratenzahlung bei der Erklärung meiner Situation ankreuzen kann. Da war aber nichts zum ankreuzen, also rief ich da erneut an. Da hieß es, ich kann das mit dem Zahlungsbescheid tätigen. Auf dem steht nun jedoch drauf, dass ich bis zum 15 November das Geld zahlen muss.
Muss ich da jetzt Einspruch einlegen? Oder einfach handschriftlich nur einen Ratenzahlungsantrag stellen? oder beides?

Zahlen kann ich nämlich leider nicht ohne Raten... Und ich will jetzt nicht noch ein Kredit aufnehmen, zahle nämlich schon einen Studentenkredit ab.

3) Kann man einen Nachweiß einfordern über die Zahlungsentstehung? Ich würde gerne wissen, wie sich die Zahlung zusammensetzt, vorher kann ich ja ganricht überprüfen, ob die Zahlungsforderung so stimmt?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.10.2012, 13:52

Hallo,
wenn man davon ausgeht dass du vorher als Student pflichtversichert warst und ca. 77,00 € mtl. Beitrag entrichtet musstest und diese Pflichtversicherung wegen der Exmatrikulation endete, dann muesste dir eigentlich die Kasse
sofort nach erhalt der Exmatriukulationsbestätigung durch die Uni. mitgeteilt haben, dass du dich jetzt freiwillig weiter versichern musst, was eine Änderung des Beitrages auf. ca. 150,00 € mit sich bringen wird.
Dieser Beitrag ist der niedrigste für sonstig freiwillig Versicherte und ist bei allen Kassen gleich. Wer den Beitrag nicht aufbringen kann, der beantragt in der Regel Hilfe vom Staat, nennt sich ALG-2. Dass du nicht wusstest, dass es einen Studententarif gibt und dass du dich deshalb beim Ende des Studiums nicht bei deiner Kasse melden musst, dem wird sicher entgegenstehen,
dass diese Pflichtversicherung irgendwann mal begonnen hat und darüber auch einen schriftlichen Einstufungsbescheid bekommen hast sowie eine Bescheinigung für die UNI.
Ich denke, das Angebot der Kasse über die Ratenzahlung solltest du annehmen und wenn du ihnen deine finanzielle Lage genau schilderst, dann sollte auch dabei eine moderater Ratenzahlungsplan raus springen, und das ohne Säumniszuschläge.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon boenz666 » 17.10.2012, 14:35

Danke für deine Antwort :)

Meine Krankenkasse hat den Exmatrikulationsbescheid von der Uni ja bekommen, allerdings war im März die Exmatrikulation und den Bescheid darüber, hat die Krankenkasse erst kurz vor meiner Ausbildung bekommen.

Dass ich das mit der Meldung versäumt habe steht außer Frage, aber das sagte ich ja bereits. Und, dass ich Hilfe beantragt habe auch, nur ALG-2 wurde mir verwehrt (weil ich vor dem Studium nie gearbeitet habe und die 6 Jahre Arbeit während meines Studiums nur auf 400 Euro Basis liefen) und eine weitere Unterstützung habe ich auch nicht bekommen.

Mit der Ratenzahlung ist mir auch bewusst, meine Frage war ja nur, wie man diesen Antrag stellt. Muss ich zusätzlich den Zahlungsbescheid widersprechen? Weil ich das Zahldatum 15.11.2012 ja nicht einhalten kann. Und schreibt man dann einfach einen allgemein verfassten handschriftlichen Text? Vielen Dank im Voraus nochmal

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.10.2012, 16:36

Hallo,
ALG-2 setzt nicht voraus dass man gearbeitet hat, wir haben einige ehemalige, jetzt Arbeitslose Studenten, die AlG-2 , also Hartz IV beziehen.
wegen der Rate Zahlung, da ist es am Besten zur Kasse zu gehen, da Ganze unter vier Augen zu besprechen und dann auf einem Formular der Kasse die Ratenzahlungsvereinbarung zu unter schreiben. Dann bist die auch gleich darüber informiert, dass deinen Vorstellungen auch entsprochen wurde.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon (w)right » 18.10.2012, 11:54

Zu 1) Du hättest ALG2 beantragen müssen. Die Zahlung hat nichts damit zu tun, ob du schon einmal gearbeitet hast, es gibt hier keine Voraussetzungen, denn es ist eine Sozialleistung und keine Versicherung (das wäre ALG1) oder bist du Ausländer? Du hättest zumindest Aufstockung erhalten UND die Krankenversicherung bezahlt bekommen.

Zu 2) Beantrage schriftlich eine Ratenzahlung.

Zu 3) Frag noch einmal bei deiner Krankenversicherung nach, ich glaube schon, dass das geht.


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