Ohne Krankenversicherung seit 1988

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

pituscha
Beiträge: 1
Registriert: 02.11.2012, 17:06
Wohnort: keltern

Ohne Krankenversicherung seit 1988

Beitragvon pituscha » 02.11.2012, 17:39

Vielleicht kann mir jemand helfen,oder weis Bescheid was ich tun kann um wieder krankenversichert zu sein.
1988 war ich Pflichtversichert bei einer grossen Krankenkasse,dann habe ich mich selbstständig gemacht,leider waren meine Einanhmen ziemlich gering um mich bei einer Krankenkasse anzumelden.
Seit diesem Jahr April bin ich Arbeitslos gemeldet beim Jobcenter Landratsamt,ich erhalte jetzt Geld vom Jobcenter,die zuständige Sachberaterin hat mir erklärt ich müsste mir eine Krankenkasse suchen die mich aufnimmt,dies ist aber gar nicht so einfach wie ich festellen mußte da ich schon 62 Jahre bin,selbst bei einer Jobfindung.Für mich käme nur eine Pflichtversicherung die auch bezahlbar wäre .
Gesetzlich müßte seit 2007 jeder Krankenversichert sein, aber wie sieht es in wirklichkeit aus !!!
Vielleicht kann mir jemand helfen,für jede hilfe wäre ich dankbar.

Gruss Pituscha

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 02.11.2012, 18:06

Hallo,
nun, zuständig wäre deine letzte Krankenkasse, die dich auf jeden Fall ab Beginn des Leistungsbezugs durch das Job-Center versichern muss. Allerdings werden die wissen wollen wo du seit dem dem 01.04.2007 krankenversichert warst und wenn es dann schlecht für dich läuft, dann zahlst du nach ab diesem Tag. Bei ALG-2 hast du auf jeden Fall die schlechteren Karten eine Kasse zu finden. Klar kannst du dem Job-Center eine benennen, nur die
geben dir keine Leistung ohne Krankenversicherung
und eine Kasse nimmt dich nicht auf bzw, gibt dir bei ALG_2 so mir nichts dir nichts eine Mitgliedsbescheinigung ohne Anmeldung -
merkst du was ??
Klar, du könntest bei Weigerung der Kasse rechtliche Schritte gegen die Kasse einlegen, zumindest könntest du es versuchen, aber du musst wissen, wenn du dich bei deiner alten Kasse meldest, die nehmen dich mit Sicherheit.
Ein Job wird dir nichts nützen, denn solange wie du nicht krankenversichert warst, aber trotzdem in Deutschland gewohnt hast, da ist seit dem 55. Lebensjahr nix mehr drinnen mit Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Wenn du Schwer-behindert bis, könnte es ggf. noch einen Weg gehen - hast du einen Ausweis ?
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 02.11.2012, 20:20

Was hat das Jobcenter denn bislang gemacht? Du bekommst immerhin seit April 2012 offenischtlich Leistungen von dort.

Da Du im April 2012 vermutlich keine Mitgliedsbescheinigung beim Jobcenter vorgelegt hast, muss Dich das Jobcenter auch bei der alten Kasse (1988) anmelden.

Die Mitgliedschaft ist von der alten Kasse auch einzutragen. Die Eintragung kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass Du vorher ggf. die Beiträge für die Monate April 2007 - März 2012 nachzahlst.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 03.11.2012, 12:48

Hallo Rossi,
ich denke, darüber ist er sich im klaren - so wie ich Ihn verstanden habe will er nicht nur in die GKV, was ja nun wirklich kein Problem sein sollte, er will auch möglichst keine Beiträge (nach)zahlen, und dafür will er einen Rat haben.
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 03.11.2012, 15:02

Nun ja Günter, es ist doch der klassische Fall eines Selbständigen, der zuletzt einen Berührungspunkt in der GKV hatte.

Im Rahmen des ALG II kommt hier § 5 Abs. 5a SGB V nicht zum tragen. Der Kunde ist im Rahmen des ALG II versicherungspflichtig. Selbst wenn er seiner Mitwirkungspflicht und der daraus natürlich entstehenden Nachzahlungspflicht in den Monaten von April 2007 - April 2012 nicht nachkommt. Darum geht es doch dem Poster genau; er will nicht nachzahlen.

Dieser Fall ist doch eindeutig in dem GR vomn 30.06.2011 für die ALG II-Empfänger geregelt.

Die enstprechende Passage habe ich hier doch schon des öfteren eingestellt.

Führt diese Passage ein Schattendasein bei den Kassen?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2012, 15:11

Immer noch........... so was wird wohl nicht gelesen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 03.11.2012, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 03.11.2012, 15:28

Tja, warum wird es nicht gelesen?

Ist doch immerhin ein GR und somit wohl eine Weisung, oder?

Na ja, lieber nen fetten Nachzahlungsbescheid mit Säumniszuschlägen.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2012, 19:20

Naja das Runschriben knppft sozusagen anlog zu dem Rundschreiben von 2010 > Niederschlagung von Beiträgen, da sich die Betreibung als unwirtschftlich erweist >an wo dargelegt wird ab wann Beiträge die Arbeitgeber nicht gezahlt haben niederzuschlagen sind. Im Prinzip ist bei denen denn auch nichts mehr zu holen und von einer Kosten/Nutzenanalyse und Deckungsbeitragsrechung im Rahmen diesesVorganges mal ganz zu schwegen. Allerdings es gibt genug Fälle wo versucht wird zu bescheissen..., ergo erstmal mit der dicken Betha ballern, so eigentlich eher denn ein sanftes Rauschen des der Natur angebracht ist. > erst Rundschreiben lesen
erst denken , denn handeln
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 04.11.2012, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 03.11.2012, 21:58

Hm, Jochen, sage mal, ist Deine Tastatur defekt?

Sehen Deine Bescheide in der Praxis eines Kassenmitarbeiters auch so aus?

Teilweise habe ich erhebliche Schwierigkeiten Deine Postings zu verstehen!

Völlig klar, Tippfehler kann jeder behalten. Dies Problem habe ich natürlich auch. Aber bei Dir ist es manchmal der Hammer.

Kannst Du mir jetzt genau und vernünftig erklären, was Du mit diesem Posting sagen willst?

Ich verstehe Dein Kauderwelsch derzeit nicht!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 04.11.2012, 10:22

Hallo pituscha,

"Dieser Fall ist doch eindeutig in dem GR vom 30.06.2011 für die ALG II-Empfänger geregelt. "

Also, wenn ich bzw. wir Rossi richtig verstanden habe, sollst du bei einer Kasse vorstellig werden und die Mitgliedschaft zum Tag X beantragen als künftiger ALG-" Bezieher und auf dieses Rundschreiben verweisen. Dann nimmt dichdie Kasse auf und du kannst dem Job-Center die Mitgliedsbescheingiung vorlegen.
Wenn du dich an deine alte Kasse wendest und die wollen rückwirkend ab 2008 Geld haben verweist du auch auf dieses Rundschreiben und du bist alle Sorgen los.
So habe ich Rossi verstanden, dass es ablaufen muesste, oder Rossi ?
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.11.2012, 11:23

Nun ja, Günter, er sollte bzw. muss sich sogar an die alte Kasse wenden.

Im April 2012 hätte der Poster innerhalb von 14 Tagen (nach ALG II Leistungsbeginn) eine Kasse wählen können. Das Kassenwahlrecht kann man allerdings nur gegenüber der Kasse und nicht im Jobcenter erklären.

Da er damals offensichtlich gegenüber einer anderen Kasse kein Wahlrecht ausgeübt hat und demzufolge natürlich keine Mitgleidsbescheinigung beim Jobcenter vorgelegt hat, besteht heute (November 2012) kein Wahlrecht mehr. Dies hat das BSG Ende 2011 entschieden.

Das Jobcenter muss ihn bei der alten Kasse (letzte Mitgliedschaft 1988) anmelden und die Mitgliedschaft im Rahmen des ALG II ist einzutragen. Wenn die Kasse nach der vorherigen Mitgliedschaft im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ab dem 01.04.2007 nachfragt, dann wirkt er hierfür nicht mit und die neue Mitgiedschaft bleibt dennoch bestehen.

So verstehe ich zumindest das GR vom 30.06.2010.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 04.11.2012, 11:47

Hallo Rossi,
also hast du meinem Beitrag nicht widersprochen.
Er soll es so machen und wir hoffen dfass es seine Kasse auch so "einfach" sieht und das Rundschreiben kennt und befolgt - und wenn nicht, soll er sich nochmals hier melden??!1
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.11.2012, 11:55

Günter, wir stehen dort auf einer Wellenlänge, so sollte es der Poster machen.

Ich habe damals während meiner Tätigkeit als Ansprechpartner für die Sozialversicherung im Jobcenter dieses Rundschreiben bereits in der Entwurfsphase in den Ring geworfen. Es klappte selbst dort schon. Teillweise war man froh, dass man hier den Beitragsbescheid für die vorangegangen Zeitraum nicht erlassen musste.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 04.11.2012, 15:14

Kommt aber selten vor das Ihr euch einig seit. PS: Damit wärenn denn ggf die vorraussetzunge für die zukunft in der GKV gegeeben, denke ich. Da ich annehme das das Geschäft nicht über das 65 Lebensjahr hinaus geführt wird, steht grundsätzlichja denn auch für eine freiwillige Versicherung im Rahmen der KvdR nichts im Wege.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 04.11.2012, 19:10

Hallo Vergil09owl,
klar, meist sind wir uns in der Sache schon einig, solange nicht jeder vorgetragene Fall auf alle Kassen übertragen wird, passt das schon und in diesem Fall passt es eben. Ich persönlich bin zwar immer noch der Meinung und dabei bleibe ich auch, dass es total ungerecht ist, dass jemand, der seit 1988 nicht mehr krankenversichert war, dies aber seit 2007 hätte sein müssen, nun in die GKV kommt und die Zeit vom 2007/2008 bis heute einfach Schnee von gestern ist, während immer noch tausende von Wieder-versicherten ihre Beitragsschulden bei ihren Kassen treu und brav ab stottern, nur weil sie sich von sich aus bei ihrer alten Kasse gemeldet hatten seinerzeit.
Aber bitte, wenn es die Rechtslage erlaubt, und dieses Rundschreiben hat maßgeblich dazu beigetragen, dann ist es eben so - ich wünsche ihm jedenfalls, dass seine alte Kasse da keine Schwierigkeiten mehr macht - vielleicht berichtet er uns davon und dann sollte er uns auch die Kasse benennen - so zu sagen als positives Beispiel für die anderen.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste