Umfang der Auskunftspflicht gegenüber dem MDK?

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Trevilor2000
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Umfang der Auskunftspflicht gegenüber dem MDK?

Beitragvon Trevilor2000 » 26.11.2012, 16:46

Ich muß mich beim MDK vorstellen.

Meine Frage ist, was für Fragen die mir stellen dürfen und welche ich davon beantworten muß.

Muß ich bspw. die Frage beantworten, ob ich mit dem Aufzug zur Etage des Besprechungszimmers gefahren bin oder geht das den MDK nichts an?

Wo hört meine Auskunftspflicht auf bzw. gibt es überhaupt eine solche.

Kann ich die Beantwortung einfach ablehnen oder daß mir Vergeltungsmaßnahmen drohen?

Czauderna
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Re: Umfang der Auskunftspflicht gegenüber dem MDK?

Beitragvon Czauderna » 27.11.2012, 07:59

Trevilor2000 hat geschrieben:Ich muß mich beim MDK vorstellen.

Meine Frage ist, was für Fragen die mir stellen dürfen und welche ich davon beantworten muß.

Muß ich bspw. die Frage beantworten, ob ich mit dem Aufzug zur Etage des Besprechungszimmers gefahren bin oder geht das den MDK nichts an?

Wo hört meine Auskunftspflicht auf bzw. gibt es überhaupt eine solche.

Kann ich die Beantwortung einfach ablehnen oder daß mir Vergeltungsmaßnahmen drohen?



Hallo,
es kommt darauf an, warum und weshalb du zum MDK musst - wenn du etwas "erreichen" willst, dann solltest du schon möglichst ausführlich antworten und wenn du etwas "vermeiden" willst, dann erst recht.
Verpflichtet bist zu zu gar nix - aber bedenke, wenn das Ergebnis nicht in deinem Sinne ist, dann musst du ins Widerspruchsverfahren, und wem nützt das mehr, dem MDK bzw. der Kasse oder dir ?
Gruss
Czauderna


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