Beitrag vom Umsatz abhängig?

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tiamat
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Beitrag vom Umsatz abhängig?

Beitragvon tiamat » 18.10.2007, 15:52

Hallo zusammen,
seit dem 1.10.2007 bin ich nun selbstständig und schwanke noch zwischen der freiwilligen versicherung und der privaten Versicherung.

Nun einmal eine wichtige Frage. Es wird immer davon gesprochen, das die Beiträge von den Einnahmen abhängen. Heisst das nun, das die Beiträge vom umsatz abhängen oder wie soll ich das verstehen?

Nach Umsatz wäre doch Blödsinn, weil der Umsatz ja nichts über den tatsächlichen Verdienst aussagen.

Es gibt ja Leute die mit 3000 Euro Umsatz schlußendlich mehr für sich haben, als Leute die 10000 Euro Umsatz haben.

Ich bin etwas verwirrt und bitte um Aufklärung :)

Danke

Kerim Alkim

Björn
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Beitragvon Björn » 18.10.2007, 18:49

Hallo,

ja du, denke schon dass sie vom umsatz abhängig sind!

ist ja bei den Freiwilligen auch so, bis 800 euro, sind das monatlich 125,- euro
im Monat!

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Re: Beitrag vom Umsatz abhängig?

Beitragvon DKV-Service-Center » 18.10.2007, 19:59

Hallo tiamat,
die Berechnung erfolgt Betreibseinnahmen - Betriebsausgaben
Normal selbstatandig unterstellt mann aber ein fiktives Einkommen vin mindestens 1800 Euro.
Gruß

Frank
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Beitragvon Frank » 18.10.2007, 22:44


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Beitragvon tiamat » 22.10.2007, 07:21

moin
danke für die antworten.
also nicht rein vom umsatz abhängig, sondern vielmehr von den gesamten einnahmen - den gesamten ausgaben....

das wollte ich wissen :)

kerim

Petra
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???

Beitragvon Petra » 23.10.2007, 21:33

Ich habe hierzu auch einige Fragen
Ich bin seit Mai selbsständig (Kleinunternehmer, umsatzsteurbefreit) und habe einen 400-Euro-Job. Im Sommer waren meine Einkünfte sehr gering und unter der Geringverdienergrenze von 816 Euro von daher habe ich auf Anraten der BKK Mitarbeiterin angegeben dass ich nebenberuflich selbständig seit und meine Einkünfte inklusive Job auf 400 Euro Basis nicht 816 Euro übersteigen.
Die Krankenkasse bittet mich nun erneut um eine aktuelle Einkommensangabe am besten inklusive Nachweise. Aktuell verdiene ich mehr als 816 Euro,wobei mir da noch unklar ist was ich an Betriebsausgaben abziehen kann. Sind als Betreibsausgaben alles abzuziehen vom Umsatz was ich beim Steuerbescheid auch angebe, also Materialkosten, Büromaterial, Werbekosten und Gebühren?

Ich arbeite und investiere derzeit noch an einer weiteren gewerblichen Geschichte, die ich in diesem Jahr noch anmelden werde, wo, wenn überhaupt in diesem Jahr nur geringe Einkünfte zu erwarten sind, für die ich dann aber noch einges an Geld als Betriebsausgaben abzuziehen habe. Wenn ich dann also beim Steuerbescheid auch diese Betriebsausgaben (also von den verschiedene gewerblichen Sachen, insbesondere der neu hinzukommenden, die ich mache) abziehe liege ich auf den Monat seit Mai gesehen sicher wieder bei unter 816 Euro im Monat durchschnittlichem Einkommen. Ganz sicher sogar, denn alles was ich nicht zum überleben brauche, investiere ich gleich weiter in diese neue gewerbliche Geschichte.
Bei dieser Einkommenserklärung von der BKK werde ich nach "Einkommen" gefragt und nicht nach Umsatz kann ich demnach auch tatsächlich nur das "Einkommen" also Umsatz abzüglich meiner Investitionen angeben????
Theoretisch kann ich ja auch extra noch vorrätig Material einkaufen, auch wenn ich das erst nächstes Jahr verbrauche um das Einkommen wieder zu "drücken" oder?

Eine weitere Unklarheit besteht bezüglich meines 400 -Euro Jobs, laut Krankenkasse zählt es als relevantes Einkommen für die Bemessungsgrenze dazu, aber dieses Einkommen ist ja schon geringfügig krankenversichert über die Pauschalabgabe des Arbeitgebers! Zählt es also wirklich mit dazu oder nicht, ich habe dazu bisher nur Vermutungen aber nichts sicheres gelesen.

Noch eine Frage bezüglich der Steuer-Jahresabrechnung; Ich hatte bis Mai einen Vollzeitjob in Anstellung worüber ich pflichtversichert war und habe in dieser Zeit noch ein paar Hundert Euro im Monat Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit gehabt, die die Krankenversicherung ja nicht zu interessieren hat. Meine Befürchtung ist, dass diese Einnahmen BIS MAI mit hinzu gerechnet werden und dann auf das durchschnittliche Einkommen als Selbstständige pro Monat SEIT Mai hinzugezählt werden, denn eine monatsgenaue Abrechnung gibt es ja nicht oder? wie kann ich das regeln?
Eine weitere Unklarheit besteht in dem Status "nebenberuflich selbstständig", genau genommen bin ich derzeit vom Stundenumfang meiner Arbeit über 18 Stunden pro Woche, also hauptberuflich selbstständig, aber vom tatsächlichen Einkommen her unter 816 Euro, wie wird das jetz von der Krankenkasse gesehen, gibt es dazu einheitliche Regelungen oder ist das von KK zu KK Auslegungssache
Ich hoffe das waren jetzt nicht zu viele Fragen, ich freue mich auf eure Antworten

Petra
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Beitragvon Petra » 24.10.2007, 22:59

Bitte Bitte, ich brauche Antworten!!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.10.2007, 09:10

Hallo Petra
zum ersten, gilt oben genannter Link auch für dich :-9
zum zweiten sollte mann sich niemals auf eine telefonische Aussage verlassen, dann ist mann verlassen.
Um die Einstufung auf Basis 816 Euro Einkommen zu erhalten muss mann im Regelfall einen Stiptis hinlegen, dass heißt mann muss seine gesamte Einkommenssituation offenlegen.( Ein Umfangreicher Fragebogen.
Jetzt hilft nur noch eine Einkommensbescheinigung vom Steuerberater anzufordern und schonmal etwas Geld beiseite zu legen.
Der Status als geringfügig Selbstständiger ist mM nach nicht zu halten .
Gruß

Petra
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Beitragvon Petra » 26.10.2007, 14:10

Vielen Dank, meine Fragen wurden jedoch noch nicht beantwortet, auch in dem link den ich natürlich gelesen habe nicht. Mein Text war wohl etwas zu lang, also fasse ich meine Fragen noch mal zusammen. Ich habe noch keinen Steuerbescheid gemacht und kann mir auch keinen Steuerberater leisten.

-Habe ich es richtig verstanden, dass das für die KK relevante Einkommen Umsatz minus sämtlicher Betriebskosten ist, wie etwas Materialkosten, Werbung, Gebühren????

-Ich investiere gerade finanziell noch in eine gewerbliche Sache, die ich in Kürze anmelden werde. und meine Unklarheit besteht darin, dass ich nicht weiß ob ich diese Betriebskosten auch "abrechnen" kann von meinem aktuellen Einkommen, was die KK wissen will, weil bei meinem Steuerbescheid für diese JAhr gebe ich auf jeden Fall diese Kosten als Verluste mit an.

-Habe ich es richtig verstanden, dass ich, wenn ich nicht mehr als nebenberuflich selbstständiger mit Einkommen unter 816 Euro gelte, ich dann automatisch mit einem Einkommen von bis zu ca 1800 eingestuft werden würde, so lange ich nicht Antrag auf Beitragsermäßigung stelle, was nur relevant ist, wenn meine Einkommen unter 1225 ist?

-ist es richtig, dass ich diese Beitragsermäßigung, wenn überhaupt erst bekommen würde ab Antragsstellung?

Ich bin erst seit diesem Jahr Mai ausschließlich selbstständig bis dahin habe ich Vollzeit in Anstellung gearbeitet und habe nebenbei noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gehabt.

-ist es richtig, dass beim Steuerbescheid für das Jahr alle Einkünfte aus Selbstständigkeit zusammengefasst werden und letztlich von der KK umgelegt werden als durchschnittliches Monatseinkommen??

-wie kann ich es regeln, das die Einkünfte aus Selbstständigkeit, als ich noch Vollzeit angestellt war, nicht dazu gerechnet werden, weil diese ja mein monatliches Durchschnittseinkommen seit dem ich ausschließlich selbststängig bin erhöhen???


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