Hallo,
angenommen man ist selbständig und unversichert (vorher GKV), dann meldet man seine Selbständigkeit irgendwann ab.
Ab dem Zeitpunkt reduzieren sich doch auch die nachforderbaren Beträge, weil man ja nicht mehr als "Selbständiger" läuft sondern "normaler freiwillig Versicherter" oder?
Danke.
Nachzahlung
Wie berechnen sich Nachzahlungen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Czauderna hat geschrieben:theoretisch ja, da musst du aber dann in vier Jahren deiner gewählten Kasse aber alles lückenlos nachweisen
Meiner gewählten Kasse? Ich geh ja davon aus, dass ich wieder zur "alten" Kasse zurückgehe(n muss).
Ich dachte die "neue" Kasse kann keine Nachforderungen stellen?
Czauderna hat geschrieben:aber gäbe es da nicht andere Wege um in die GKV zu kommen und somit eine Nachzahlung gänzlich zu vermeiden (theoretisch)?
Laut Rossi einerseits nein, laut Rossi andererseits doch

Ich sehe derzeit nur 3 Möglichkeiten:
1) ins Ausland gehen
2) einen Midijob annehmen
3) Widerspruch gegen Nachzahlung
Wobei ich da nur wirklich bei Punkt 1 eine reale Chance sehe.
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