Hallo,
meine Frau und ich werden aus dem Ausland bald nach Deutschland gehen. Ich bin in Deutschland in der PKV und selbstständig.
In der PKV gibt es keine Mitversicherung von Familienmitgliedern. Kann meine Frau in die GKV gehen, oder hindert meine PKV Mitgliedschaft sie daran? Hat das überhaupt miteinander zu tun? Sie war noch nie in Deutschland. In ihrem Heimatland war sie zeitweise angestellt, aber nicht sozialversicherungspflichtig (weil es das hier nicht gibt).
Wir gehen hier davon aus, dass sie nicht verpflichtet ist in die GKV zu gehen, z.B. weil sie einen Sprachkurs macht.
Wie ist das mit den Minijobs, ist man dann schon GKV verpflichtet?
Die Frage ist insgesamt, kann sie in die GKV?
Danke
Jan
PKV oder GKV bei Ehegattennachzug aus dem Ausland
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Wenn Deine Frau sonst keinen hinreichenden Krankenversicherungsschutz hat, ist sie gem. § 5, Abs. 1, Nr. 13 (b), SGB V pflichtversichert. - Die Regelung ist ein recht neuer Auffangtatbestand.
Im Netz kursieren aber hier und da Aussagen, dass die GKVs da "mauern". Denn wäre Sie nicht pflichtversichert, könnte sie sich ja freiwillig in der GKV versichern, doch würde dann - je nach Satzung - zumeist 50% Deines Einkommens als fiktive Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen.
Ein Minijob begründet keine Krankenversicherungspflicht. Wenn Deine Frau aber einen Job hat, der nur 1 Euro über der Minijob Grenze liegt, dann ist die Versicherung in der GKV in jedem Fall total "easy".
Im Netz kursieren aber hier und da Aussagen, dass die GKVs da "mauern". Denn wäre Sie nicht pflichtversichert, könnte sie sich ja freiwillig in der GKV versichern, doch würde dann - je nach Satzung - zumeist 50% Deines Einkommens als fiktive Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen.
Ein Minijob begründet keine Krankenversicherungspflicht. Wenn Deine Frau aber einen Job hat, der nur 1 Euro über der Minijob Grenze liegt, dann ist die Versicherung in der GKV in jedem Fall total "easy".
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Re: PKV oder GKV bei Ehegattennachzug aus dem Ausland
Jan 12345 hat geschrieben:Hallo,
meine Frau und ich werden aus dem Ausland bald nach Deutschland gehen. Ich bin in Deutschland in der PKV und selbstständig.
In der PKV gibt es keine Mitversicherung von Familienmitgliedern. Kann meine Frau in die GKV gehen, oder hindert meine PKV Mitgliedschaft sie daran? Hat das überhaupt miteinander zu tun? Sie war noch nie in Deutschland. In ihrem Heimatland war sie zeitweise angestellt, aber nicht sozialversicherungspflichtig (weil es das hier nicht gibt).
Wir gehen hier davon aus, dass sie nicht verpflichtet ist in die GKV zu gehen, z.B. weil sie einen Sprachkurs macht.
Wie ist das mit den Minijobs, ist man dann schon GKV verpflichtet?
Die Frage ist insgesamt, kann sie in die GKV?
Danke
Jan
Die Aufnahme eines midijobs, 451,- € , auch als Familienangehörige, führt zur versicherungspflicht in Deutschland.

lazarus hat geschrieben:Wenn Deine Frau sonst keinen hinreichenden Krankenversicherungsschutz hat, ist sie gem. § 5, Abs. 1, Nr. 13 (b), SGB V pflichtversichert. - Die Regelung ist ein recht neuer Auffangtatbestand.
Der in § 5, Abs. 11, SGB V aber gleich wieder eingeschraenkt wird:
(11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.
Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 nicht erfasst, wenn die Voraussetzung für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist.
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