Beitragsrückstand in der privaten KV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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korni54
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Beitragsrückstand in der privaten KV

Beitragvon korni54 » 25.10.2012, 22:21

Hallo, ich bin neu hier im Forum.
Mich belastet es sehr, dass mein Mann, 62 Jahre, im Beitragsrückstand ist.
Seit einem Jahr kann er aufgrund der Insolvenz seiner Firma die Beiträge nicht zahlen.
Mit seiner Selbständigkeit erzielt er Einkommen, und zahlt die laufenden Beiträge. Medikamente (Herz u. Blutdruck) die er dringend benötigt kann er nicht bekommen oder die für ihn wichtige Darmspiegelung (hatte vor 2 Jahren bereits was entfernt bekommen) kann er nicht machen lassen.
Warum ist es nur nicht möglich sich in der gesetzliche KV, bei der er bis 2004 versichert war, sich freiwillig zu versichern. Ein zurück gibt es für ihn und für viele andere Betroffene nicht. Als Antwort bekam er, sein Geschäft aufgeben und Familienversichern lassen, er hat der Gesetzlichen den Rücken gekehrt und sich für die Private entschieden und demzufolge in die Gesezliche keine Beiträge eingezahlt und kann somit auch nicht mehr aufgenommen werden.
Ich frage mich nur, was ist mit den Leuten, die nie eingezahlt haben und trotzdem versichert werden und Leistungen erhalten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, was kann man tun ???

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 26.10.2012, 08:16

Auch wenn es für Sie schmerzhaft ist - der Gesetzgeber hat schon Recht damit, dass man nicht einfach wieder in die gesetzlichen Kassen zurück kann. Denn in der Regel hat man sich ja - vorallem als Selbstständiger - irgendwann für die private Krankenversicherung entschieden, weil ma dort für im Vergleich weniger Geld mehr an Leistung bekommt. Und damit hat man der Sozialgemeinschaft der Versicherten den Rücken gekehrt und zum Zeitpunkt der Entscheidung sozial Schwächeren eben nicht mehr freiwillig weiter unterstützt. Wenn es diese REgelung nicht gäbe, würden alle, die das können, in jungen Jahren wenn es viel billiger ist in die privaten gehen und dann später, wenn es teurer wird (mit viel Familie, bei finanziellen Problemen) in den sicheren Schoß der Gemeinschaft zurückkehren.... das kann nicht funktionieren. Das soll kein moralischer Zeigefinger sein - denn ich fühle sehr mit Ihnen - nur eine objektive Erklärung.

Wenn Ihr Mann schon seit mehr als einem Jahr seine Beiträge nicht mehr zahlen konnte, muss er sich dringend mit seiner Krankenversicherung ins Benehmen setzen: denn dann müssen die ihn in den sogenannten Basis-Tarif umstellen. Der spiegelt "nur" die Leistungen der gesetzlichen Kassen wieder und kostet vermutlich mehr, als seine bisherige Versicherung....aber dafür muss die VErsicherung dann direkt mit den Ärzten etc. abrechnen für die Untersuchungen und Behandlungen und kann das nicht mehr mit den Beitragsrückständen verrechnen, wie derzeit.

Natürlich müssen Sie sich aber trotzdem noch irgendwann entscheiden, wie es weitergehen soll, denn sonst wachsen die Schulden ständig weiter. Entweder eine Privatinsolvenz, um einen Neuanfang zu machen nach einiger Zeit oder eben die Aufgabe des Gewerbe und Rückkehr in die Familienversicherung (falls sie selber in der GKV sind?) - evtl eine gute, unabhängige Schuldnerberatung aufsuchen? Aber über den Schritt in den Basistarif bekommen Sie bzw Ihr Mann erstmal wieder Leistungen der Krankenversicherung. Viel Glück

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Beitragsrückstand

Beitragvon korni54 » 26.10.2012, 08:45

Danke für Ihre hilfereichen Tips.
Eine Insolvenz kommt nicht in Frage, da ja Einkommen da ist.
Der Rückstand bezieht sich auf ein Jahr. Mein Mann hat auch schon über 1200,00 € auf den Rückstand getilgt. Sodaß jetzt noch 2000,00 € offen sind. Die laufenden Beträge werden auch gezahlt. Weiter wachsen die Schulden nicht. Gott Dank.
Das mit dem Austreten aus der Solidargemeinschaft mag ja richtig sein.
Aber warum bekommen alle Leute, die sonst woher kommen und nie in diese Solidargemeinschaft eingezahlt haben alle Leistungen. Werden jetzt erst mal Kontakt wegen des Basistarifs aufnehmen. Damit die ärztliche Behandlung wieder erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Korni54

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Beitragvon NeueKV » 26.10.2012, 11:02

ok, der Sachverhalt ist doch ein wenig anders - sorry. Wenn der Rückstand schon teilweise getilgt ist UND wieder Beiträge gezahlt werden, gibt es zumindest nach meiner Kenntnis keinen Rechtsanspruch aus der Nichtzahlung auf WEchsel in den Basistarif. Der gilt nur, wenn 12 Monate in Folge gar keine Beiträge mehr gezahlt wurden.
Falls Ihr Mann nicht in seinem derzeitigen Tarif mehr als rund 650 EUR p.m. an Beitrag zahlt (und das wird in Folge der Erhöhung der max. GKV-Bewiträge im nächsten Jahr auch im Basis-Tarif nach oben gehen auf knapp über 700 EUR, wie es scheint) dann macht der Wechsel auch keinen Sinn in den Basis-Tarif, da schlechter in den Leistungen (vermute ich, da ich den Tarif Ihres Mannes nicht kenne).

Sie können noch versuchen, angesichts der Tatsache, dass Ihr Mann ja wieder laufende Beiträge zahlt, auf Kulanz von der Versicherung eine Ratenzahlung für die Rückstände zu vereinbaren und dass neu-eingereichte Arztrechnung und Rezepte nicht mehr mit den Rückständen verrechnet werden. Aber auch dafür gibt es keinen Rechtsanspruch, leider.

wünsche Ihnen weiter viel Mut und Kraft, es wird auch wieder besser (been there, done that, have the t-shirt to prove it :roll: )

FranzHei
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Beitragvon FranzHei » 09.08.2013, 16:27

Mittlerweile hat sich die Gestzeslage zu Gusten der Versicherten verändert:

Mit dem 1.8.2013 hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" beschlossen.

Dieses Gesetz wendet sich an 2 Personengruppen.

1. Versicherte, die Beitragsrückstände in Ihrer Krankenversicherung haben.
Hier müssen die privaten Krankenversicherungen ab sofort einen so genannten Notlagentarif - NLT anbieten. Der NLT bietet Leistungen für Aufwendungen, die zur Heilbehandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Der NLT ist erheblich günstiger als die Normaltarife und muss auch rückwirkend ab Nichtzahlung angeboten werden

2. Personen, die bisher noch keine Krankenversicherung haben
Trotz Pflichtversicherung seit dem 1.1.2009 gibt es noch immer viele Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Mit ein Grund war, dass für jeden nicht versicherten Monat ein Prämienzuschlag gezahlt werden musste, was eine erheblichen finanziellen Aufwand bedeutete.
Um für bisher nicht versicherte Personen den Zugang zur PKV zu erleichtern, wird die Erhebung des Prämienzuschlages bis zu Jahresende 2013 ausgesetzt. Es wird kein Prämienzuschlag erhoben, wenn die Antragstellung bis zum 31.12.2013 erfolgt. Ab Antragstellung 1.1.2014 werden Prämienzuschläge von Nichtversicherten wieder erhoben.
Fazit
Hier gibt der Gesetzgeber eine "zeitweilige "Generalamnestie" für alle Krankenversicherungsmuffel. Diese Chance sollte genutzt werden. Weitere Infos demnächst unter

www.krankenversicherung.de.com

oder sofort
Tel.: 030 223 11111

Mit vielen Grüßen aus Berlin
Franz Heinemann

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Beitragvon NeueKV » 09.08.2013, 20:45

Mit allem hölflichen Verlaub - ich würde mal die Hoffnungen für viele Leute hier nicht zu hoch setzen... das GEsetz hat wieder viele Lücken und einiges, was gut gedacht war, funktioniert mal wieder nicht in der Realität:


1. Versicherte, die Beitragsrückstände in Ihrer Krankenversicherung haben.
Hier müssen die privaten Krankenversicherungen ab sofort einen so genannten Notlagentarif - NLT anbieten. Der NLT bietet Leistungen für Aufwendungen, die zur Heilbehandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Der NLT ist erheblich günstiger als die Normaltarife und muss auch rückwirkend ab Nichtzahlung angeboten werden


-- also, das gilt, der guten Ordnung halber, natürlich nur für die Beitragsschuldner in der PKV und nicht in der GKV.
Das sind rund 150.000 Personen, von denen viele in der Vergangenheit in "Billigtarife" der PKVs gelockt wurden und die nunmehr die explodierten Beiträge nicht mehr zahlen können. Der Weg zurück in die GKV ist versperrt.

Ja, wenn sie inzwischen wg Nichtzahlung im BASIS-Tarif gelandet sind, wird in den nächsten Monaten die Beitragschuld reduziert gemäß den Beiträgen für die NLT - ca 100-150 EUR p.m. Dafür gibt es aber nur eine absolute Mager-Deckung, nur für Notfälle - und gemessen an dem, was deutsche VU für solche Tarife sonst verlangen (als Reisekrankenversicherungen für Expats - zum Beispiel HanseMerkur für 79 EUR p.m.) werden die Versicherten trotzdem abgezockt. Gewinnen tuen nur die PKV Unternehmen, die nicht mehr für die nicht gezahlten Beiträge auch noch die Altesrückstellungen bilden müssen.
Dafür dürfen von langjährigen Versicherten sogar die bestehenden Altersrückstellungen zur Hälfte aufgelöst werden...
Nicht böse sein - aber das reduziert zwar die aktuelle Schuld der Beitragschuldner, aber löst nicht deren Probleme.
Und solange die deutschen PKV-Unternehmen einen Wechsel in andere Tarife unmöglich machen, weil sie jemanden mit Beitragsschulden und/oder schlechter Schufa nicht nehmen, bleiben die Versichtern in der Schuldenfalle. Kein Grund zum Jubeln...

2. Personen, die bisher noch keine Krankenversicherung haben
Trotz Pflichtversicherung seit dem 1.1.2009 gibt es noch immer viele Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Mit ein Grund war, dass für jeden nicht versicherten Monat ein Prämienzuschlag gezahlt werden musste, was eine erheblichen finanziellen Aufwand bedeutete.
Um für bisher nicht versicherte Personen den Zugang zur PKV zu erleichtern, wird die Erhebung des Prämienzuschlages bis zu Jahresende 2013 ausgesetzt. Es wird kein Prämienzuschlag erhoben, wenn die Antragstellung bis zum 31.12.2013 erfolgt. Ab Antragstellung 1.1.2014 werden Prämienzuschläge von Nichtversicherten wieder erhoben.
Fazit
Hier gibt der Gesetzgeber eine "zeitweilige "Generalamnestie" für alle Krankenversicherungsmuffel. Diese Chance sollte genutzt werden.


Ja, die Pauschalbeiträge, die bisher rückwirkend bis Februar 2009 verlangt wurden/werden mussten, können nun erlassen werden, wenn sich bisher Nicht-Versicherte endlich wieder versichern. Aber haben Sie mal die Annahmerichtlinien der deutschen PKV-Unternehmen angeschaut? Wer in den letzten Jahren nicht versichert war, hat keine Hoffnung auf Versicherung in einem normalen Tarif - da geht also nur der Basis-Tarif für knapp 700 EUr im Monat. Desgleichen, wer eine negative Schufa oder Credit-Scores hat, oder wer einen Beruf hat, den die deutschen PKV-Unternehmen als Risiko einschätzen (Kiosk-Besitzer, Restaurant-Besitzer, Immobilen-Makler etc pp)
Und für ausländische Selbstständige von außerhalb der EU gibt es auch weiterhin keine deutsche Krankenversicherung in der GKV oder einem Normal-Tarif in einer deutschen PKV.

Daher bitte keine Hoffnungen wecken, die sich nicht erfüllen - die Kunden/Versicherten die die deutschen PKV-Unternehmen bisher nicht wollten werden sie auch weiterhin nicht nehmen. Punkt.

Daher werden auch am Ende des Jahres immer noch viele Menschen ohne Krankenversicherung sein.... es sei denn sie kennen die gesetzliche Lücke und suchen sich die private Krankenversicherung mit einem EWR-Dienstleister.

Cheerio

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Beitragvon FranzHei » 10.08.2013, 11:20

In der Tat kein Grund zum Jubeln, aber für viele ein Grund sich zu freuen.

Ich wollte nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass jetzt alle Probleme unseres Gesundheitssystems damit gelöst worden seien. Aber für viele Beitragssäumige oder Nichtversicherter bietet das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden und dem damit angebotenem Tarif NLT eine echte Chance.

Der monatliche Beitrag liegt für Mann und Frau, für alt und jung bei 79,14 Euro. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass während der Versicherung im NLT alle eventuell vereinbarten Nachlässe und Zuschläge (z.B. Risikozuschläge) der Ursprungstarife entfallen. Bisher angesammelte Alterungsrückstellungen werden auf den Beitrag des NLT angerechnet. Es sind jedoch in jedem Fall mindestens 75 % des Grundbeitrags des Notlagentarifs zu zahlen, also 59,36 EUR. Die nicht angerechneten Alterungsrückstellungen werden im NLT bis zur Rückumstellung in die Ursprungstarife „geparkt“.

Welche Auswirkungen diese Rückrechnung auf die aktuell im Ruhen befindlichen Verträge haben kann, verdeutlicht das folgende vereinfachte Beispiel:

Monatsbeitrag KV-Voll: 350 EUR
Rückstand: 01.01.2012 – 31.07.2013
Ruhen seit: 01.03.2012
Aktueller Rückstandsbetrag: 6.650 EUR (inkl. aller Kosten, Gebühren und Säumniszuschläge)

Durch das neue Gesetz wird der Kunde so gestellt, als ob er seit dem 01.03.2012 (ab Ruhen) im NLT versichert wäre. Grundlage für die Rückberechnung ist der Tarifbeitrag des NLTN in Höhe von 79,14 EUR.
Ursprungstarif: 01.03.2012 – 31.07.2013 (17 x 350 EUR) 5.950,00 EUR
NLTN (fiktiv): 01.03.2012 – 31.07.2013 (17 x 79,14 EUR) 1.345,38 EUR

Differenz: 4.604,62 EUR (Ich würde da schon jubeln ':)')

Und die Nichtversicherten?

Einige Nichtversicherte werden in der Tat weiterhin Probleme haben, einen privaten Versicherer zu finden, der sie annimmt. Dabei gilt: wer sich direkt an die Versicherer wendet wird oft schneller abgewimmelt, als derjenige, der es über einen hartnäckigen (gegenüber den Gesellschaften) Versicherungsmakler versucht.

Ich bleibe dabei: Nichtversicherte sollten unbedingt die Zeit bis zum 31.12.2013 nutzen, um für sich in einem Normaltarif den passenden Krankenversicherungsschutz zu finden.

Franz Heinemann

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Beitragvon NeueKV » 10.08.2013, 15:58

Danke für die Beitrags-Info zum NLT - diese Zahlen lagen mir so nochnicht vor, respekt!

Ich gebe Ihnen auch recht, dass die REduzierung der Beitragsschulden durch die rückwirkende Anwendung des NLT-Beitrags erheblich Problem lindern kann.

Dennoch finde ich, dass der GEsetzgeber wieder viel zu kurz gesprungen ist bei dem Versuch, das Problem der Beitragsschulden zu lösen. Denn viele Versicherte haben ja auch deswegen so lange die Beitragschulden immer höher angehäuft, weil zuerst die Beiträge unglaublich angestiegen sind und dann, wennsie mal ein wenig im Rückstand waren, alle anderen PKV die Schoten dicht gemacht haben und einen Wechsel in einen (noch) günstigen Tarif bei einem anderen VU aus den üblichen "subjektiven Gründen" unmöglich gemacht haben.
Insofern zwingt man jetzt ohne Not Leute in den NLT, weil sie nicht mehr zu einem anderen deutschen Versicherer können - und da liegt der Hund begraben.

Was die Nichtversicherten betrifft, sind wir uns ja offensichtlich einig, dass an sich die offiziellen Annahmerichtlinien der deutschen PKV-Unternehmen es unmöglich machen, in einen Normaltarif zu gehen, weil immer mindestens Vorversicherung von 1+ Jahren als Nachweis gefordert wird.
Als Makler für Expats kenne ich es aber auch - und kann das daher bestätigen - dass man mit dem einen oder anderen Versicherer über lange Jahre ein Vertrauen aufbauen kann, so dass "Risiken", die auf dem normalen Weg abgelehnt werden, dann doch noch plaziert werden können. Ich wünsche Ihnen dabei viel Glück und Erfolg - es wird aber am Ende auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.
Hoffentlich spricht es sich weiter herum bei den Betroffenen, denen auch Sie nicht helfen können, dass die Versicherung über einen EWR-Dienstleister eine passable und vorallem bezahlbare Alternative zurück ins deutsche System darstellt....

Cheerio


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