Weiterversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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kidronnie
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Weiterversicherung

Beitragvon kidronnie » 12.08.2013, 12:55

Hallo, habe gehört, dass man für den ganzen Monat in der GKV verichert ist, wenn man in diesem Monat entweder via Arbeitsvertrag oder über die Agentur für Arbeit versichert war.

Ich war 10 Tage über AfA versichert und habe nun für den Rest des Monats den Leistungsbezug wegen Ortsabwesenheit einstellen lassen. Bin ich den Rest des Monats noch versichert oder muss ich zusätzlichen Beitrag bezahlen.

Wenn mir jemand Hinweise auf diese bzw. ähnliche Regelung geben könnte, wäre das super. Danke!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.08.2013, 16:49

Nach § 19 Abs. 2 SGB V besteht nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht noch für maximal einen Monat Versicherungsschutz ("nachgehender Leistungsanspruch"). Dabei darf allerdings keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden (auch nicht geringfügig). Und spätestens nach einem Monat muss ein neuer Versicherungspflichttatbestand (Job oder ALG-Bezug) vorliegen, sonst muss für den Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs rückwirkend nachgezahlt werden.


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