Hallo,
habe eine Frage, inwieweit man praktisch den nachgehenden Leistungsanspruch übergangsweise als Alternative zur freiwilligen Versicherung benutzen könnte.
Rein theoretisch: Ich hätte einen Arbeitgeber, der mich jeden Monat einen Tag anstellt. Hätte ich dann mit de facto 12 Tagen versicherungspflichtigen Tagen eine "ganze" Krankenversicherung? (Nachteile wie verlängerte Kündigungsfrist etc. mal einkalkuliert)
nachgehender Leistungsanspruch als Alternative ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank5
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- Registriert: 16.07.2012, 17:01
Es geht im Prinzip schon, sofern die Jobs jeweils sozialversicherungspflichtig sind.
Allerdings darf im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs keine Erwerbstätigkeit (auch nicht geringfügig) ausgeübt werden.
Spätestens unmittelbar nach Ende des nachgehenden Leistungsanpruchs muss wieder ein Versicherungspflichttatbestand (z.B. ein neuer Job) vorliegen, sonst greift rückwirkend ab Ende des letzen Jobs die "freiwillige" Versicherung mit entsprechender Nachzahlung.
Allerdings darf im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs keine Erwerbstätigkeit (auch nicht geringfügig) ausgeübt werden.
Spätestens unmittelbar nach Ende des nachgehenden Leistungsanpruchs muss wieder ein Versicherungspflichttatbestand (z.B. ein neuer Job) vorliegen, sonst greift rückwirkend ab Ende des letzen Jobs die "freiwillige" Versicherung mit entsprechender Nachzahlung.
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