Ich hoffe sehr, dass mir hier geholfen werden kann und ich nicht zuviele Umstände bereite. Derzeit habe ich viele Unklarheiten bezüglich meines weiteren Versicherungsverbleibes und kann mir im Internet nicht so richtig helfen. Ich finde hier und da Informationen gestreut, jedoch kein einheitliches Ergebnis.
Zu mir:
ich habe fertig studiert im Mai 2013 (seit März exmatrikuliert) und habe mich seitdem selbst "über Wasser" gehalten (mit finanzieller Hilfe aus dem Elternhaus und 450euro Jobs). Ich bin schon immer bei meinem Vater familienversichert (KV), und zwar zu 20% privat (continentale) und zu 80% Beihilfe (was ist das eigentlich genau??).
Jetzt will / muss ich mich arbeitslos melden (kein versicherungspflichtiges Verhältnis gehabt, ergo: ALGII). Ziel ist die Selbständigkeit. Ich plane mit zwei Freunden ein tragfähiges Projekt. Damit verbunden möchten wir für die Startphase über das Arbeitsamt einen Gründerzuschuss / Einstiegsgeld zur Selbständigkeit dazu erhalten, bzw. für den Start unsere Lebenshaltungskosten decken.
Dazu also einige Fragen, die mir der Herr vom Arbeitsamt, als auch die Frau von der Versicherungs-Hotline nur bedingt beantworten konnten:
Wie verhält es sich mit meiner PKV? Ich werde nicht versicherungspflichtig und kann / muss in eine GKV wechseln? Werde ich von der PKV in einen Basistarif gestuft und der wird dann von dem Arbeitsamt übernommen? Oder bleiben hier Restkosten bestehen, die von mir in Eigenleistung erbracht werden müssen?
Ich hoffe das sind nicht zuviele Fragen, ich bin derzeit tatsächlich sehr ratlos. In dem Paragraphen und Gesetze-getummel finde ich mich nur halbwegs zurecht... Ich habe das Gefühl, als gäbe es hier für privat-versicherte größere Hürden im ALG-Bereich..
Bitte lasst es mich wissen, falls ich wesentliche Informationen die zur Beantwortung meiner Frage notwendig sind ausgelassen habe! Ich werde mein bestes tun, diese alsbald nachzureichen

Lieben Gruß,
hanser
