Hallo Zusammen,
Noch bin ich in der GKV, erwäge aber den Wechsel in die PKV. Als Freiberufler sind meine Einkünfte unregelmäßig. Beispielsweise verdiene ich mal einen Monat kaum was, und im nächsten sehr viel.
Daher meine Frage:
Wenn ich bspw. zum 01.07. 2015 in die PKV wechsel, dann hätte ich ja nur das halbe Jahr in der gesetzlichen verbracht. Auf welchem Einkommen werden dann meine monatlichen Beiträge berechnet? Auf dem der ersten 6 Monate, oder auf denen des ganzen Jahres geteilt durch 12 Monate?
Vielen Dank schonmal.
LG
Berechnungsgrundlage der GKV Beitrags
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Am Ende des Jahres reiche ich dann ja bei der GKV immer meinen neuen Steuerbescheid ein. Dann erfolgt ggf. eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung.
Läuft dann genauso in dem Jahr, in dem ich in die PKV wechsel? Zählt da auch die Bescheinigung des ganzen Jahres?
Oder interessieren da nur die Einkünfte der Monate in denen ich Mitglied in der GKV war?
Läuft dann genauso in dem Jahr, in dem ich in die PKV wechsel? Zählt da auch die Bescheinigung des ganzen Jahres?
Oder interessieren da nur die Einkünfte der Monate in denen ich Mitglied in der GKV war?
fluppp hat geschrieben:Am Ende des Jahres reiche ich dann ja bei der GKV immer meinen neuen Steuerbescheid ein. Dann erfolgt ggf. eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung.
Läuft dann genauso in dem Jahr, in dem ich in die PKV wechsel? Zählt da auch die Bescheinigung des ganzen Jahres?
Oder interessieren da nur die Einkünfte der Monate in denen ich Mitglied in der GKV war?
Hallo,
nun, da man anhand des Einkommensteuerbescheides kein monatliche Zuordnung vornehmen kann, werden die beitragspflichtigen Einnahmen durch 12 geteilt und mal der Monate genommen, in denen noch die Versicherung bei der GKV-Kasse bestand, meine ich.
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 3 Gäste