Liebe Foris,
erst mal schönen guten Tag an alle Helfer.
An mich ist heute ein Problem herangetragen worden und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ein Student, der auf dem zweiten Bildungsweg ein Studium absolviert, wurde aus Altersgründen aus der studentischen Krankenkassentarif "rausgeworfen".
Er arbeitet als studentische Hilfskraft, um das Studium und sich selbst zu finanzieren. Die KK hat ihn zwecks Auskunftserteilung seiner Einkünfte angeschrieben und weil er sich nicht gerührt hat als freiwillig versichertes Mitglied in den höchsten Tarif eingestuft.
Nun ist guter Rat teuer, leider bin ich in KK-Fragen nicht so fit.
Was kann man tun, um die Situation zu retten.
Wenn ihr noch Fragen habt, immer her damit
Liebe Grüße
Luzie
Studentenkrankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
sofort zur Kasse gehen und die Einkommensverhältnisse darlegen und erklären, gg.f auch nachweisen und dann klappt das auch mit der richtigen Einstufung. Was die Kasse da gemacht hat war logisch und konsequent und wird meines Wissens nach auch durchgängig so gehandhabt. Früher war es so, dass die Einstufung nur für die Zukunft korrigiert wurde, aber das war einmal, jetzt geht das auch rückwirkend, nur melden muss man sich.
Gruss
Czauderna
sofort zur Kasse gehen und die Einkommensverhältnisse darlegen und erklären, gg.f auch nachweisen und dann klappt das auch mit der richtigen Einstufung. Was die Kasse da gemacht hat war logisch und konsequent und wird meines Wissens nach auch durchgängig so gehandhabt. Früher war es so, dass die Einstufung nur für die Zukunft korrigiert wurde, aber das war einmal, jetzt geht das auch rückwirkend, nur melden muss man sich.
Gruss
Czauderna
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Danke für deine Antwort,
mittlerweile wurden die Belege nachgereicht und er wurde ab Jan. 2015 richtig eingestuft.
das ist immer noch so, allerdings nur für Selbständige und das ist er nun mal nicht
kannst du mir da weitere Infos geben?
Danke
Luzie
mittlerweile wurden die Belege nachgereicht und er wurde ab Jan. 2015 richtig eingestuft.
Früher war es so, dass die Einstufung nur für die Zukunft korrigiert wurde
das ist immer noch so, allerdings nur für Selbständige und das ist er nun mal nicht
jetzt geht das auch rückwirkend
kannst du mir da weitere Infos geben?
Danke
Luzie
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