Heirat von der PKV zur GKV

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Heirat von der PKV zur GKV

Beitragvon PKV-GKV » 29.12.2015, 07:19

Ich habe folgende Frage:

Beispiel:
Er ist Selbstständig, verdient derzeit bis zu ca. EUR 1.000,- im Monat. Ist in der PKV versichert.
Sie ist Angestellte (Vollzeit) und in der GKV.

Gern wäre er bei Ihr Familienversichert, so dass er ggf. nochmal ein Studium aufnehmen könnte und seine Selbstständigkeit nebenher betreibt.

1) Wenn die beiden nun heiraten würden, kann er in die GKV wechseln?

2) Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit er wechseln kann?

Dipling
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Re: Heirat von der PKV zur GKV

Beitragvon Dipling » 29.12.2015, 11:31

Eine Familienversicherung ist ab dem Zeitpunkt der Heirat möglich - vorausgesetzt, das regelmäßige Einkommen übersteigt in 2016 415 EUR pro Monat nicht und die Kasse stuft nicht als hauptberuflich selbständig ein (dürfte als Student kein Problem sein).
Damit sind auch die Voraussetzungen genannt. Momentan ist der Verdienst also zu hoch.

Alternative ohne Heirat bzw. Familienversicherung:
Wenn es sich bei dem Studium um eines bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule handelt und der Student noch nicht 30 Jahre alt ist, löst dies eine Versicherungspflicht aus; die Beiträge sind bis zum 30. Geburtstag vergünstigt (ca. 80 EUR monatlich). Nebenberufliche Selbständigkeit bei deutlich höheren Einkommensgrenzen ist zulässig.

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Re: Heirat von der PKV zur GKV

Beitragvon PKV-GKV » 29.12.2015, 16:43

Vielen Dank, für die Antworten.

1) Bedeutet also, 2016 darf der Gewinn im ganzen Jahr - pro Monat die EUR 415,00 - nicht übersteigen, korrekt?

2) Sollte der Gewinn dann 2017 - im Monat über EUR 415,- - liegen, wäre er dann weiterhin / freiwillig in der GKV versichert, richtig?

Anmerkung: Er ist über 40 Jahre und würde sowohl in der GKV als auch PKV über EUR 300,- zahlen. Somit keine Vergünstigungen bei der KV für alte Säcke im Studium.

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Re: Heirat von der PKV zur GKV

Beitragvon PKV-GKV » 29.12.2015, 17:42

3) Noch eine Frage, würde ich ein Stipendium bekommen - dieses wäre steuerfrei - würde dieses von der GKV als Gewinn/Einkommen angerechnet werden?

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Re: Heirat von der PKV zur GKV

Beitragvon Dipling » 29.12.2015, 17:43

Das ist so richtig. Maßgeblich bei der 415 EUR-Grenze ist nicht nur der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, sondern ggf. auch etwaige andere Einkünfte laut Steuerbescheid. Stipendien gelten nicht als Einkommen im Sinne der Familienversicherung.

Liegen die Einkünfte später höher, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort. Da wahrscheinlich keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt (die 415-EUR Grenze gilt nur für die Familienversicherung, nicht für die Einstufung haupt-/nebenberuflich), beträgt der Mindestbeitrag ca. 170 EUR monatlich.

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Re: Heirat von der PKV zur GKV

Beitragvon PKV-GKV » 29.12.2015, 18:39

Vielen Dank, für Dein Wissen und die damit verbundene Mühe der Übermittlung :)


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