Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

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Norbert123
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Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Norbert123 » 11.05.2017, 16:32

Hallo,
ich verfolge jetzt seit einiger Zeit Eure Diskussionen und finde es toll wieviel interessante Rückmeldungen Ihr gebt.

"Leider" habe ich auch ein Thema, das ich bisher nicht klären konnte.

Meine Story:
Ich bin 56 Jahre alt und war bis 1996 in Deutschland privat versichert.
Danach habe ich für etwas mehr als 3 Jahre in Österreich gelebt und war hier gesetzlich krankenversichert.
Von Österreich bin ich für eine Deutsche Firma für 15 Jahre in den Mittleren Osten gegangen und wurde bei der Allianz Auslandskrankenversicherung versichert.
Seit März 2015 habe ich aufgehört zu arbeiten und lebe jetzt mit meiner Familie (meine Frau ist Südafrikanerin) in Kapstadt, habe aber noch seit einem Jahr auch einen Wohnsitz in Deutschland
Da ich plane nach Deutschland in ein paar Jahren zurückzukehren, möchte ich gerne in die GKV, da mir die PV leider zu teuer ist.

Sehr Ihr hier eine Möglichkeit, oder an wen kann ich mich hier am besten wenden.

Vielen Dank im voraus für Eure Hile.

Lieben Gruß
Norbert

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Czauderna » 11.05.2017, 17:03

Hallo,
und wie bist du jetzt versichert in Südafrika ?.
grundsätzlich bin ich der Meinung, dass du nach der heutigen Gesetzlage nicht in die GKV kannst, weil du zuletzt eben nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst sondern bei einer Privatversicherung
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Norbert123 » 11.05.2017, 18:09

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich hatte gehofft, das hier meine GKV aus Österreich den Unterschied macht.
Mit anderen Worten .... ich habe Europa verlassen und war zuletzt - zumindest in Österreich - gesetzlich versichert.

Oder sehe ich das verkehrt, da hier nur meine Zeit in der Deutschen PK zählt.

Gruss
Norbert

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Czauderna » 11.05.2017, 19:07

Hallo,
ja, meine ich schon, allerdings habe ich da keine Praxiserfahrung da ich einen solchen Fall in der Praxis noch nie hatte.
Was ich hatte waren meist Fälle, in den Die Arbeitnehmer hier in Deutschland versichert waren weil sie von hier aus entsendet wurden und aus Deutschlands heraus bezahlt wurden. Die Auslandskrankenversicherungen dienten da immer nur als Zusatz. Bei dir war die "Auslandskrankenversicherung" alleine, von daher also eine PKV-Vollversicherung und deshalb warst du dann zuletzt PKV-versichert.
wenn du z.B. heute zurückkommen würdest und eine Beschäftigung aufnehmen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, würde sich die gleiche Frage auch stellen, denn du bist über 55 Jahre, deshalb keine Krankenversicherungspflicht und auch keine Beitrittsberechtigung.
Ich bleibe bei meinem "nein" , keine Möglichkeit - wenn ein andere Experte anderer Meinung ist, dann her damit.
Gruss
Czauderna

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Frank1 » 11.05.2017, 21:47

Würde diese Story helfen:
Letzte Krankenversicherung war gesetzlich in Österreich. Danach nicht mehr krankenversichert, da Barzahler.

Kann man die Auslandskrankenversicherung so einfach unterschlagen?

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Rossi » 12.05.2017, 20:08

Günter, bitte nicht irgendetwas meinen mit gefährlichem Halbwissen, weil Du die Fälle in der Praxis nicht gehabt hast!

Dies irritiert und bringt dem Poster nicht viel weiter.

Es müssen Fakten auf den Tisch, bzw. es muss unionsrechtlich geklärt bzw. geprüft werden.

Frank1 geht genau in die richtige Richtung!!

Die Sachverhalte innerhalb der EU/EWR sind nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH gleichzustellen. D.h., wenn man in einem EU/EWR Land zuletzt gesetzlich versichert gewesen ist, dann ist man im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auch zuletzt in der GKV in Deutschland versichert gewesen und unterliegt dieser Versicherungspflicht.

Alle Sachverhalte außerhalb der EU/EWR interessieren nicht. D.h., was der Poster im fernen Osten gemacht hat, spielt überhaupt keine Rolle.

Der letzte Sachverhalt in der EU/EWR (Österreich) war eine gesetzliche Versicherung (ferner Osten zählt nicht). D.h., Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

D.h., er kommt erst einmal zurück nach Deutschland; macht ein paar Tage ggf. nichts. Es tritt Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ein und dann nimmt er von mir aus, als über 55-jähriger eine Sv-pflichtige Beschäftigung auf oder nicht. Er verbleibt dann in der GKV.

Den ganzen Krempel kann man in dem Rundschreiben der DVKA zu diesen Thema entnehmen.

Guckt man hier:

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Czauderna » 12.05.2017, 21:14

Hallo Rossi,
Ja vielen Dank, dann weiß er ja Bescheid und muss sich keine Gedanken machen, wenn dann mal in einigen Jahren aus Suedafrika nach Deutschland kommt - er hat ja von dir die Sicherheit erhalten, die er braucht, alles klar.
Nicht klar dagegen ist wieder dein schulmeistergehabe mir gegenüber.
Zeige mir bitte mal, als Moderator solltest du das können, wo steht, dass man hier nicht seine Meinung sagen bzw, schreiben darf, auch wenn man dazuschreibt, dass man hier seine Meinung schreibt, ohne diese Meinung mit Gesetzen zu untermauern.
Wenn das nämlich so ist, dann werde ich dem künftig gerne Rechnung tragen.
Gruß
Czauderna

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Norbert123 » 14.05.2017, 21:44

Hallo,
erst einmal entschuldigt bitte das ich mich jetzt erst melde, da ich über das WE unterwegs war.

Ich möchte mich gerne bei allen für Ihre Antwort / Rückmeldung bedanken !!!

In den letzten Wochen habe ich versucht über eine Bekannte, die bei einer AOK arbeitet, Antworten auf meine Frage zu bekommen. Weder sie noch Ihr Chef haben mir irgendwelche Hoffnung gemacht.

Ich bin daher sehr froh, das mir Rossi hier einen Ansatzpunkt liefern konnte. Daher werde ich jetzt in den näcjsten Tagen diesen Weg mit ihnen besprechen. Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden bzgl. der hoffentlich positiven Entwicklung.

Falls dieser Weg funktioniert, dann hat Rossi ein paar nette Flaschen Südafrikanischen Wein verdiehnt.

Noch einmal vielen Dank an alle.

Beste Grüße aus Kapstadt
Norbert

Rossi
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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Rossi » 14.05.2017, 22:40

Jetzt geht es noch um die Zuständigkeit der Kasse.

Wenn Du mal irgendwann bei einer GKV in Deutschland versichert gewesen bist (egal wie lange her), dann ist die Kasse zuständig, wo Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist.

Es muss also nicht unbedingt die AOK sein. Wenn Du noch nie in der GKV (Deutschland) versichert gewesen bist, dann kannst Dir eine GKV aussuchen.

Lasse bitte nicht locker; das Rundschreiben der DVKA ist ziemlich eindeutig.

Wie Du sicherlich aus diesen Thread bemerkt hast; macht auch deine Bekannte von der AOK dies nach Bauchgefühlen, eigener Meinung und sonst noch etwas. Unionrechtliche Rechsprechung zählt nicht, weil man sie nicht kennt und alles offensichtlich zu viel ist.

Auf das Posting von Czauderna gehe ich jetzt nicht näher ein, denn dies hat dich mit Sicherheit in die falsche Richtung gelenkt.

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Norbert123 » 15.05.2017, 13:52

Hallo Rossi,

ich habe gerade meiner Bekannten das DVKA Schreiben geschickt und sie wird jetzt noch einmal mit Ihren Boss darüber sprechen.

Bin schon sehr gespannt auf Ihre Rückmeldung !!!

Den Namen meiner "ehemaligen" GKV in Deutschland kenne ich gar nicht mehr, aber ich werde die Unterlagen jetzt einmal heraussuchen.

Also bis bald und ich halte Euch auf dem Laufenden
Norbert

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Rossi » 15.05.2017, 21:56

Na ja, dann bin ich mal gespannt, was bei deiner Bekannten bei der AOK bzw. deren Boss dabei rauskommt.

Norbert123
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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Norbert123 » 21.08.2017, 14:32

Hallo Rossi,
ich wollte jetzt gerne einmal das letzte Update geben.

Nach ewigen hin und her und anschließender Absage, habe ich es jetzt tatsächlich geschaft wieder in der GKV aufgenommen zu werden.

Es gibt zwar für mich noch einen offenen Punkt, da man von mir eine Nachzhlung haben möchte und zwar vom März 2016 bis zum 31.07.2017, aber das wird gerade geklärt und ist für mich auch kein Ausschlußkriterium.

Also erst einmal vielen vielen Dank für Deinen Rat und Deine Hilfe und ich würde mich sehr gerne bedanken mit dem versprochenen Wein aus Südafrika.

Gibt es hier eine Möglichkeit Deine Adresse zu erfahren ?

Beste Grüße
Norbert

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Thaler1 » 11.10.2018, 21:42

und...mustest du nachzahlen. Wenn ja, was, Beitrag oder Anwartschaft?

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Re: Rückkehr aus dem Ausland in die GKV

Beitragvon Czauderna » 11.10.2018, 22:20

Hallo,
Ja,würde mich auch interessieren, und auch, ob Rossi der Wein geschmeckt hat.
Gruß
Czauderna


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