Hallo liebe Gemeinschaft,
Meine Freundin und ich habe eine kleine Tochter und meine Freundin erhählt Elterngeld. Sonst hat sie keine Einnahmen . Sie ist freiwillig gesetzlich versichert. Nun haben wir den Bescheid bekommen dass die knapp 400 Euro im Monat Krankenversicherung bezahlen muss da mein Einkommen angerechnet wird. Da wir nicht verheiratet sind war unser Verständnis immer, dass sie den minimal Betrag der Freiwillige gkv bezahlen muss. Sind wir hier auf dem irrweg.
Elterngeld und freiwillig Gesetzlich versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Elterngeld und freiwillig Gesetzlich versichert
Hallo kaza01,
weiß die Kasse, dass Ihr nicht verheiratet seid oder nimmt sie nur an, ihr wärt es doch?
Hat Deine Partnerin ihren Familienstand ihrer Kasse gegenüber eindeutig geklärt? Wenn ja, dürfte die Kasse der Partnerin Deine Einkünft nicht anrechnen. Wenn sie es doch tut, sollte sie mal eine gesetzliche Begründung nachliefern; damit hätte sie dann ein Problem.
Glückwunsch zum Nachwuch Euch beiden.
Gruß
von GS
weiß die Kasse, dass Ihr nicht verheiratet seid oder nimmt sie nur an, ihr wärt es doch?
Hat Deine Partnerin ihren Familienstand ihrer Kasse gegenüber eindeutig geklärt? Wenn ja, dürfte die Kasse der Partnerin Deine Einkünft nicht anrechnen. Wenn sie es doch tut, sollte sie mal eine gesetzliche Begründung nachliefern; damit hätte sie dann ein Problem.
Glückwunsch zum Nachwuch Euch beiden.
Gruß
von GS
Re: Elterngeld und freiwillig Gesetzlich versichert
Hallo und willkommen im Forum
Das ist richtig so - wenn der Ehegatte bzw. die Ehefrau nicht in der GKV versichert ist, dann wird deren Einkommen zu 50% für die Berechnung des Beitrages herangezogen.
Wenn die beiden Partner/innen allerdings nicht verheiratet sind, dann geht das nicht.
Mein Rat - Widerspruch (schriftlich) einlegen und gesetzliche Begründung fordern, wenn es nicht schon genügt, mal bei der Kasse anzurufen. Manches Mal ist der einfache Weg auch der beste.
Gruss
Czauderna
Das ist richtig so - wenn der Ehegatte bzw. die Ehefrau nicht in der GKV versichert ist, dann wird deren Einkommen zu 50% für die Berechnung des Beitrages herangezogen.
Wenn die beiden Partner/innen allerdings nicht verheiratet sind, dann geht das nicht.
Mein Rat - Widerspruch (schriftlich) einlegen und gesetzliche Begründung fordern, wenn es nicht schon genügt, mal bei der Kasse anzurufen. Manches Mal ist der einfache Weg auch der beste.
Gruss
Czauderna
Re: Elterngeld und freiwillig Gesetzlich versichert
Hallo,
auch von mir nachträglich Glückwunsch zur Tochter. GS und ich waren (wieder mal) gleichzeitig unterwegs. Macht aber nichts - doppelt hält besser.
Gruss
Czauderna
auch von mir nachträglich Glückwunsch zur Tochter. GS und ich waren (wieder mal) gleichzeitig unterwegs. Macht aber nichts - doppelt hält besser.
Gruss
Czauderna
Re: Elterngeld und freiwillig Gesetzlich versichert
Auch von mir Glückwunsch zum Nachwuchs.
Leider ist es jetzt zu spät. Wäre man "rechtzeitig" versicherungspflichtig geworden, hätte sich die Frage nicht gestellt, siehe
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-arbeitnehmer/berufliche-auszeiten/elternzeit/beitragszahlung-waehrend-elternzeit---elterngeld-2005602
Zusammen mit dem "rechtzeitigen" Wechsel der Steuerklasse (wenn verheiratet), lassen sich da viele Euros sparen
Leider ist es jetzt zu spät. Wäre man "rechtzeitig" versicherungspflichtig geworden, hätte sich die Frage nicht gestellt, siehe
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-arbeitnehmer/berufliche-auszeiten/elternzeit/beitragszahlung-waehrend-elternzeit---elterngeld-2005602
Zusammen mit dem "rechtzeitigen" Wechsel der Steuerklasse (wenn verheiratet), lassen sich da viele Euros sparen
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