Ich hätte gerne eure Meinungen zum folgenden Fall:
- Selbständiger ist bei GKV-1 freiwillig versichert.
- Seine Beiträge wurden auf Grundlage des Steuerbescheides 2021 berechnet.
- Er kündigt die GKV-1 zu Ende Mai 2023, um in einer anderen GKV-2 zu wechseln. Die Kündigung verlief reibungslos.
Erst im November 2024 erhält er vom Finanzamt den Steuerbescheid für 2022, also 5 Monate nachdem die Kündigung bei GKV-1 abgeschlossen wurde. Somit hat er GKV-1 nichts absichtlich verheimlicht.
Nun meine Fragen:
Besteht irgendeine Verpflichtung, dass der Selbständige den Steuerbescheid 2022 an GKV-1 zusendet?
Und was passiert, wenn er das nicht tut?
Vielen dank im voraus für euren Feedback.
