Aussteuerung Frage 1

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heinrich
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Aussteuerung Frage 1

Beitragvon heinrich » 18.10.2023, 18:08

Arbeitsunfähigkeit = AU

Arbeitnehmer durchgehend im versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
AU wegen Krankheit A

10 Wochen vom 01.08.2021 an.

1. Blockfrist ab 1.8.2021 2. Blockfrist ab 1.8.2024 aufgrund AU wegen A

20 Wochen vor der 2. Blockfrist beginnt wieder AU wegen A. Diese AU besteht auf Dauer

Wie viele Wochen besteht Anspruch auf Krankengeld wegen der 20 Wochen vor der 2. Blockfrist wiederum eintretenden AU wegen Krankheit A

Lösung:
1 20 Wochen plus 78 Wochen wegen des Beginns der neuen Blockfrist (also 98 Wochen)
2 nur 20 Wochen
3 ?

Czauderna
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon Czauderna » 18.10.2023, 18:38

heinrich hat geschrieben:Arbeitsunfähigkeit = AU

Arbeitnehmer durchgehend im versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
AU wegen Krankheit A

10 Wochen vom 01.08.2021 an.

1. Blockfrist ab 1.8.2021 2. Blockfrist ab 1.8.2024 aufgrund AU wegen A

20 Wochen vor der 2. Blockfrist beginnt wieder AU wegen A. Diese AU besteht auf Dauer

Wie viele Wochen besteht Anspruch auf Krankengeld wegen der 20 Wochen vor der 2. Blockfrist wiederum eintretenden AU wegen Krankheit A

Lösung:
1 20 Wochen plus 78 Wochen wegen des Beginns der neuen Blockfrist (also 98 Wochen)
2 nur 20 Wochen
3 ?



heinrich hat geschrieben:Arbeitsunfähigkeit = AU

Arbeitnehmer durchgehend im versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
AU wegen Krankheit A

10 Wochen vom 01.08.2021 an.
Das wären 70 von 546 Tagen - bleiben noch 476 Tage übrig

1. Blockfrist ab 1.8.2021 2. Blockfrist ab 1.8.2024 aufgrund AU wegen A

20 Wochen vor der 2. Blockfrist beginnt wieder AU wegen A. Diese AU besteht auf Dauer
20 x 7 = 140 Tage - bleiben noch 336 Tage
Wie viele Wochen besteht Anspruch auf Krankengeld wegen der 20 Wochen vor der 2. Blockfrist wiederum eintretenden AU wegen Krankheit A

Lösung:
1 20 Wochen plus 78 Wochen wegen des Beginns der neuen Blockfrist (also 98 Wochen)
2 nur 20 Wochen
3 ?

Aufgrund des Beginns der erneuten AU. wegen Krankheit A 20 Wochen vor Ablauf der Blockfrist kann das Leistungsende bis zum 31.07.2024 nicht erreicht werden, weil eben die 546 Leistungstage nicht erreicht werden, d.h. es schließt sich eine neue Blockfrist an mit einem erneuten Anspruch von maximal 78 Wochen an
Gruss
Günter

heinrich
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon heinrich » 19.10.2023, 08:25

ok verstanden.

Da das Leistungsende (Aussteuerung) am 31.7.2024 noch nicht erreicht wurde,
besteht ab 1.8.2024 ein neuer 78 Wochen-Anspruch

Falls das Leistungsende am (angenommen) 28.07.2024 (546. Tag) erreicht worden wäre,
würde ab 1.8.2024 kein neuer Anspruch entstehen, richtig ?

Es müsste dann zunächst wegen derselben Erkrankung keine AU für mindestens 6 Monate keine AU bestanden haben
und bei Wiedereintritt der AU muss natürlich eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld bestanden haben, richtig ?


Wenn das Leistungsende jedoch am 5.8.2024 (546. Tag) wäre, dann bestünden ab 1.8.2024 ein weiterer Anspruch für 546 Tage, richtig ?

Czauderna
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon Czauderna » 19.10.2023, 09:26

Hallo Heinrich,
richtig, jedenfalls kenne ich es so und so wurde es auch bei uns gehandhabt.
Gruss
Günter

heinrich
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon heinrich » 19.10.2023, 09:31

Danke Dir.

Du bist der BESTE :)

donald64
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon donald64 » 15.06.2024, 11:14

Ich habe das alles nicht so ganz verstanden ich bin schon länger krank geschrieben wegen verschiedenen Baustellen .Im Sept.24 werde ich von der KK ausgesteuert. Wenn ich aber davor wieder versuche zu arbeiten ,wann kann dann auf die jetzigen Krankheiten wieder Krank geschrieben werden? Das mit diesen Blockfristen habe ich bis jetzt noch nicht verstanden.LG.Mich

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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon Czauderna » 15.06.2024, 11:51

Hallo,
am besten kann das mit den Daten deines eigenen Falles erklärt werden:
1. Beginn der laufenden Arbeitsunfähigkeit? (genaues Datum)
2. Lag vor diesem Datum in den letzten drei Jahren eine oder mehrere Arbeitsunfähigkeiten(mit Krankengeldanspruch, auch Entgeltfortzahlung) vor, und wenn ja, wann genau war das?
3. Während der laufenden Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose "A", traten andere Diagnosen (B,C, oder noch mehrere) hinzu und wenn ja, wann genau geschah dies ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon donald64 » 15.06.2024, 12:32

Beginn war der28.3.2023 bis heute vorher nie krank gewesen.

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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon Czauderna » 15.06.2024, 13:45

Hallo,
mehr nicht ?
Okay, dann probieren wir es mal:
Die Blockfrist läuft hier vom 28.03.2023 - 27.03.2026.
Innerhalb dieser Blockfrist besteht Anspruch auf Krankengeld bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen wäre das (grob) gerechnet der 24.09.2024 (ganz genau werden die wirklichen Tage ausgezählt).
Das würde bedeuten, das wegen der Erkrankung, die zum Leistungsende führt, erst am 28.03.2026 wieder ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch bestände, wenn seit dem 25.09.2024 für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen hat. Natürlich muss aber auch dann ein Versicherungsverhältnis mit einem grundsätzlichen Krankengeldanspruch bestehen.
Gruss
Czauderna

donald64
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon donald64 » 15.06.2024, 14:01

21.05.2024 - 18.06.2024Dr. med. M.P.H. K
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

24.04.2024 - 22.05.2024Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

28.03.2024 - 26.04.2024Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

01.03.2024 - 29.03.2024Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

02.02.2024 - 01.03.2024Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

05.01.2024 - 05.02.2024Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

30.01.2024 - 01.02.2024Klinikum
G61.8Sonstige Polyneuritiden

11.12.2023 - 08.01.2024Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

13.11.2023 - 11.12.2023Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

16.10.2023 - 13.11.2023Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

18.09.2023 - 18.10.2023Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

21.08.2023 - 20.09.2023Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

26.07.2023 - 23.08.2023Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

30.06.2023 - 31.07.2023Dr. med. M.P.H.
F32.1Mittelgradige dep Episode
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe

22.05.2023 - 30.06.2023Dr. med. M.P.H.
G62.9Polyneuropathie, nnbez
I25.19KHKeit: n n bez.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe
Z98.8Sonst nbez Z nach OP

03.05.2023 - 19.05.2023Dr. med. M.P.H.
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe
Z98.8Sonst nbez Z nach OP

24.04.2023 - 05.05.2023Dr. med. M.P.H.
I70.29Atherosk Extr-Art Sonst u nnbe
Z98.8Sonst nbez Z nach OP

18.04.2023 - 23.04.2023Helios
I70.23Atherosk Becken-Bein in Ruhe
I73.9Periphere Gefäßkh, nnbez

27.03.2023 - 17.04.2023Dr. med. M.P.H.
I70.22Atherosk Becken-Bein < 200m

Das ist mein Verlauf der Krankschreibungen.
Wenn ich es richtig verstanden habe darf nach dem 24.9.24 keine neue Krankmeldung auf eine der hier aufgeführten Diagnosen für mindestens 6 Monate erfolgen. Also kann ab dem 28.3.26 wieder eine Krankschreibung auf die hier aufgeführten Diagnosen erfolgen und das ganze dann wieder für 78 Wochen und ich wieder dann ins Krankengeld gehe. Die Krankheiten werden ja nicht besser.

LG.

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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon Czauderna » 15.06.2024, 15:10

Hallo,
ich bin kein Mediziner, aber wenn ich den Verlauf sehe und nahezu durchgehend die Diagnosen I...,G... und F... dort lese, dann hast du recht, so wird es sein. Allerdings könnte es passieren, dass durch den medizinischen Dienst dann festgestellt wird, dass seit dem letzten Leistungsende real keine Arbeitsfähigkeit für sechs Monate vorgelegen hat, auch wenn es keine entsprechenden Bescheinigungen gegeben hat. Dann würde sich die Kasse mit Sicherheit (erstmal) weigern einen erneuten Krankengeldanspruch einzuräumen.
Gruss
Czauderna

donald64
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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon donald64 » 15.06.2024, 15:44

Dankeschön für die antwort.wenn die Blockfrist Rum ist und man wieder krankgeschrieben wird zahlt dann die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber?
Erwerbsunfähigeits Rente haut bei mir auch nicht hin . Rente mit dreiundsechzig mit Abzügen oder mit 50% geht auch nicht. Ich habe 41 Jahre voll davon aber nur 12 in der Grv und den Rest in der Alterskasse für den Gartenbau und die sieht die Rente mit 63 nicht vor und die Grv erkennt die Jahre der Alterskasse nicht an .irgend wie muss ich zusehen das ich Krankenversichert bleibe .

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Re: Aussteuerung Frage 1

Beitragvon Czauderna » 15.06.2024, 15:54

Hallo,
der Arbeitgeber muss nur dann Entgeltfortzahlung leisten, wenn das Beschäftigungsverhältnis besteht und auch vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Dabei muss es sich auch nicht um den gleichen Arbeitgeber handeln, also den derzeitigen, aber das ist eine andere Baustelle, hat direkt mit der Krankenkasse nichts zu tun.
Gruss
Czauderna


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