Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon 1234567 » 28.07.2024, 15:44

Hallo zusammen,
ich erhalte inzwischen eine volle befristete Erwerbsminderungsrente und bin in der PKV versichert. Da ich die Betriebsrente nur erhalte, wenn das Arbeitsverhältnis endet, was ich aufgrund der Befristung nicht möchte, muss ich diesen Betrag nun irgendwie durch eine Tätigkeit, die im Rahmen der vollen EMR möglich ist, einnehmen. Ich würde also bei meinem Arbeitgeber eine Tätigkeit unter 3h an 2 Tagen die Woche anstreben (evtl. auch an 3 Tagen). Aufgrund von aufgelaufenem Urlaub, der nach meiner Berechnung noch nicht verfallen sein dürfte, würde ich de facto bis weit über den Ablauf der Befristung der EMR gar nicht arbeiten müssen.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich aufgrund dieser Regelung (Einkommen wäre weit über der Geringfügigkeit und somit ja auch Sozialversicherungspflichtig) entscheiden muss/darf in die GKV zurück zu gehen oder geht das während einer vollen Erwerbsminderungsrente nicht und ich bleibe ohnehin in der PKV?
Danke und einen schönen Sonntag

Czauderna
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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon Czauderna » 28.07.2024, 16:42

Hallo,
wenn aufgrund einer Beschäftigung Krankenversicherungspflicht eintritt und du noch keine 55 Jahre alt bist, dann musst du sogar in die GKV.
Ein Rentenbezug spielt da keine Rolle.
Gruss
Czauderna

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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon 1234567 » 28.07.2024, 18:57

Herzlichen Danke für die schnelle Antwort @Czauderna!
Ich wäre dann aber pflichtversichert oder? (freiwillig wäre ein Problem, da Ehemann Beamter und wenn ich richtig informiert bin, würde sein Einkommen dann bei der Berechnung der GKV Beiträge mit angerechnet)

Ich könnte mich doch auch von der Versicherungspflicht befreien lassen (würde maximal 30 Prozent meiner vorherigen Arbeitszeit arbeiten)?
Ob das klug wäre, sei mal dahingestellt. Oder wäre das nicht möglich?

Czauderna
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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon Czauderna » 28.07.2024, 19:12

Hallo,
so wie geschildert wollte es zur Krankenversicherungspflicht kommen. Wenn das aber nicht der Fall wäre, ginge ein Wechsel zur GKV sowieso nicht.
Ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich ist und vor allen Dingen auch ratsam, das solltest du ggf. mit der Krankenkassen (GKV) im Vorfeld klären. Ich persönlich würde davon abraten, da es u.U. die letzte Möglichkeit für dich wäre in die GKV zu wechseln und dann auch dort zu verbleiben. Ja, du hast recht, wenn es dann zur freiwilligen Versicherung kommen würde, dann zählt das Einkommen deine Ehegatten zu 50 % für dich.
Gruss
Czauderna

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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon GS » 28.07.2024, 22:09

1234567 hat geschrieben:Herzlichen Danke für die schnelle Antwort @Czauderna!
Ich wäre dann aber pflichtversichert oder? (freiwillig wäre ein Problem, da Ehemann Beamter und wenn ich richtig informiert bin, würde sein Einkommen dann bei der Berechnung der GKV Beiträge mit angerechnet)
@1234567, ist es erlaubt, zwischen diesen Zeilen zu lesen, dass du die 55 noch nicht vollendet hast?

Ich könnte mich doch auch von der Versicherungspflicht befreien lassen (würde maximal 30 Prozent meiner vorherigen Arbeitszeit arbeiten)?
Ob das klug wäre, sei mal dahingestellt. Oder wäre das nicht möglich?
Möglich schon, aber infolge deiner aus den bisherigen Angaben eher prekären Alterseinkunftsperspektiven zu schließen, eher keine gute Idee.

Oder gibts im Hintergrund den gut verdienenden verbeamteten Ehegatten, nach dessen vorzeitigem Ableben du Aussicht auf eine hinreichende Witwenpension mit nebenbei 70 % Beihilfeanspruch hast? Wenn ja, und nur wenn ja, dann könnte die Befreiung von der Versicherungspflicht eine zumindest überlegenswerte Alternative sein.

Beim bisherigen Input zu deiner Gesamtversorgungssituation im Alter und nebenbei auch zu deinen Präferenzen GKV/PKV: Kein Zuraten zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV.

Gruß
von GS

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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon 1234567 » 28.07.2024, 23:05

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
so wie geschildert wollte es zur Krankenversicherungspflicht kommen. Wenn das aber nicht der Fall wäre, ginge ein Wechsel zur GKV sowieso nicht.
Ob eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich ist und vor allen Dingen auch ratsam, das solltest du ggf. mit der Krankenkassen (GKV) im Vorfeld klären. Ich persönlich würde davon abraten, da es u.U. die letzte Möglichkeit für dich wäre in die GKV zu wechseln und dann auch dort zu verbleiben. Ja, du hast recht, wenn es dann zur freiwilligen Versicherung kommen würde, dann zählt das Einkommen deine Ehegatten zu 50 % für dich.
Gruss
Czauderna


Herzlichen Dank!

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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon 1234567 » 29.07.2024, 13:10

GS hat geschrieben:
1234567 hat geschrieben:Herzlichen Danke für die schnelle Antwort @Czauderna!
Ich wäre dann aber pflichtversichert oder? (freiwillig wäre ein Problem, da Ehemann Beamter und wenn ich richtig informiert bin, würde sein Einkommen dann bei der Berechnung der GKV Beiträge mit angerechnet)
@1234567, ist es erlaubt, zwischen diesen Zeilen zu lesen, dass du die 55 noch nicht vollendet hast?

Ich könnte mich doch auch von der Versicherungspflicht befreien lassen (würde maximal 30 Prozent meiner vorherigen Arbeitszeit arbeiten)?
Ob das klug wäre, sei mal dahingestellt. Oder wäre das nicht möglich?
Möglich schon, aber infolge deiner aus den bisherigen Angaben eher prekären Alterseinkunftsperspektiven zu schließen, eher keine gute Idee.

Oder gibts im Hintergrund den gut verdienenden verbeamteten Ehegatten, nach dessen vorzeitigem Ableben du Aussicht auf eine hinreichende Witwenpension mit nebenbei 70 % Beihilfeanspruch hast? Wenn ja, und nur wenn ja, dann könnte die Befreiung von der Versicherungspflicht eine zumindest überlegenswerte Alternative sein.

Beim bisherigen Input zu deiner Gesamtversorgungssituation im Alter und nebenbei auch zu deinen Präferenzen GKV/PKV: Kein Zuraten zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV.

Gruß
von GS



LIeber GS

Du sprichst hier genau die Punkte an, die mir durch den Kopf gehen und umtreiben…

Korrekt, noch keine 55, ich bin aber nur noch wenige Jahre von den 55 entfernt…

Ganz so prekär sind meine Alterseinkünfte nicht. Aber das hängt natürlich davon ab, wie es weitergeht…

Derzeit erhalte ich eine EMR Rente, die inkl. Zuschuss zur PKV bei ca 2700 TEUR liegt.
Darüber hinaus 1 private BU Rente in Höhe von 2 TEUR.
Und eine (leider über den Arbeitgeber abgeschlossene) BU Rente in Höhe von 1.500 EUR (die aber komplett und zwar mit dem vollen Beitrag beitragspflichtig in der GKV würde und leider auch voll versteuert wird)

Die EMR ist befristet bis nächstes Jahr. Eigentlich sind meine Krankheiten auch nicht dazu geeignet sich zu verbessern. Da ich aber immer vom Schlimmsten ausgehe, möchte ich mich weder auf die Verlängerung der EMR noch darauf verlassen, dass die BU Versicherungen (wobei das aufgrund des zuvor ausgeübten Berufs schon schwer zu argumentieren wäre von den BU Versicherungen) immer anstandslos weiterzahlen.

Ich habe das mal überschlagen, würde ich jetzt durch meine perspektivisch angedachte Tätigkeit von 2-3 x wöchentlich weniger als 3 h arbeiten, würde ich deutlich mehr in die GKV zahlen als derzeit in die PKV. Die Tätigkeit ist ja eigentlich nur dazu gedacht, dass mein Urlaub nicht verfällt und soll de facto nicht wirklich aufgenommen werden. An der Stelle ist vielleicht noch wichtig, dass ich theoretisch auch noch Anspruch auf eine Betriebsrente i. H. v. 900 EUR hätte, die will mein AG aber nur zahlen, wenn ich das Arbeitsverhältnis beende. Daher stehe ich mich momentan besser, mir den Urlaub auszahlen zu lassen, als das Risiko der Beendigung einzugehen.

Und ja, es gibt einen recht gut verdienenden Beamten-Ehemann, aber ich wette ungern auf die Zukunft..
Beziehungen können enden und der Rest der Prämissen, ist auch nix, auf das ich wetten wollen würde :oops:
Außerdem erst seit 2 Jahren verheiratet.

Im Alter spricht noch weniger für die GKV, da ich auch noch eine private Rentenversicherung abgeschlossen habe, die dann ebenfalls verbeitragt würde.

Pro GKV sprechen allerdings derzeit:
gäbe es ein Problem bei der Verlängerung der EMR und ich müsste zumindest wieder 40%-50% arbeiten, würde meine PKV im Krankheitsfall keine Krankentagegeld zahlen (bei weiter bestehender Berufsunfähigkeit) die GKV aber schon Krankengeld. Das ist m. E. eine nicht zu vernachlässigende Komponente.

Ich kann nicht abschätzen, wie hoch die Beiträge in der PKV irgendwann werden. Derzeit sind sie bei mir mit 750 EUR deutlich niedriger als in der GKV bei sehr hoher Absicherung und ohne Selbstbeteiligung, Aber meine endgültigen Alterseinkünfte sind natürlich auch mit maximal TEUR 3.000 überschaubar (hängt vom weiteren Verlauf ab, kann bisschen mehr werden oder auch bisschen weniger)… davon 1 TEUR PKV ist auch eine Hausnummer…
In die KVdR komme ich in keinem Fall, was die Sache bei der GKV auch nicht viel günstiger machen dürfte….

Im Moment würde ich fast dazu tendieren, bei jetziger Arbeitsaufnahme in die Pflichtversicherung der GKV zu wechseln, damit ich wieder Anspruch auf das Krankengeld habe. Zusätzlich die Anwartschaft bei der PKV zu bezahlen um dann bei Weiterverlängerung der Erwerbsminderungsrente den Job wieder aufzugeben. Dann müsste ich mich ja freiwillig in der GKV versichern, da KVdR nicht in Frage kommt.
Und jetzt kommt der Knackpunkt:
Könnte ich dann zurück in die Private?

Czauderna
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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon Czauderna » 29.07.2024, 13:31

Hallo,
Und jetzt kommt der Knackpunkt:
Könnte ich dann zurück in die Private?


Die Frage ist mit "ja" zu beantworten, zumal du gedenkst bei der PKV eine Anwartschaft abzuschließen.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon GS » 29.07.2024, 23:37

Hallo 1234567 alias QS28 :wink:

eine veritable Kopfnuss, die Du uns hier verpassest. Sportlich wie wir hier sind, kneifen wir natürlich nicht.
1234567 hat geschrieben:
Im Moment würde ich fast dazu tendieren, bei jetziger Arbeitsaufnahme in die Pflichtversicherung der GKV zu wechseln, damit ich wieder Anspruch auf das Krankengeld habe.
Keine schlechte Idee.
Zusätzlich die Anwartschaft bei der PKV zu bezahlen um dann bei Weiterverlängerung der Erwerbsminderungsrente den Job wieder aufzugeben.
Die Anwartschaft schlabbern? Wäre keine gute Idee.
Dann müsste ich mich ja freiwillig in der GKV versichern, da KVdR nicht in Frage kommt.
Aufpassen: Sobald die Pflichtversicherung endet, ob du das merkst oder auch nicht: Dann beginnt die 2-Monats-Uhr zu ticken. Solange sie tickt, kannst du die Anwartschaft einlösen (siehe unten).
Und jetzt kommt der Knackpunkt:
Könnte ich dann zurück in die Private?
Ohne Anwartschaft: Vielleicht. Ich würds nicht darauf ankommen lassen.
Mit Anwartschaft: Ja. Denke aber an die Uhr, die da tickt. :mrgreen:

1234567
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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon 1234567 » 03.08.2024, 01:39

@GS vielen Dank! Sorry für die späte Rückmeldung, aber ich musste die letzten Tage erst mal abklären, ob mein Arbeitgeber eine Chance hätte mir zu kündigen aufgrund Langzeiterkrankung. Hat er aber wohl nicht, da bei Erwerbsminderungsrente spätestens das Gericht ihm einen Strich durch die Rechnung machen würde..
Also wieder zum Thema zurück.
Wer ist QS28? Ich bin es nicht.
Aber wenn es hier schon mal ein ähnliches Thema gab, hätte ich großes Interesse dort mal reinzulesen.
Die Anwartschaft der PKV möchte ich übrigens auf jeden Fall beibehalten, ansonsten würde es mir dann auch zu teuer später.

GS
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Re: Während befristeter voller Erwerbsminderungsrente und Teilzeit zurück in die GKV

Beitragvon GS » 04.08.2024, 01:03

1234567 schreibt:
Wer ist QS28? Ich bin es nicht.
Naja, in gewisser Hinsicht doch: Die QuerSumme von 1234567 ist 28. Capisce?

Und ja. Die Anwartschaft in der PKV würde ich mir auf jeden Fall warm halten. Man weiß nie, was noch kommt.

Und was hei?t 'zu teuer'? 'Rien ne va plus!' stünde ansonsten ja auch noch im Raum.


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