je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, um so verwirrter werde ich…

Kurz zum Sachverhalt:
Bis zum 31.07.2025 war ich als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert und nehme zur Zeit eine Auszeit (kein Angestelltenverhältnis mehr). Da meine Einkünfte aus Gehalt relativ hoch waren, habe ich mich „sicherheitshalber“ dazu entschieden mich zum Höchstbetrag (ca. 1.200€) pro Monat) freiwillig bei der GKV weiterzuversichern inkl.der Versicherung meiner Familie. Neben Kapitalerträgen erhalte ich die nächsten Jahre noch Kaufpreiszahlungen aus einem Unternehmensverkauf. Nun meine Fragen:
1. Wie erfolgt die zeitliche Abgrenzung für die Ermittlung des Krankenkassenbeitrages? In konketen Fall bis 31.07. war ich deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, sodass ich im Jahresschnitt den Höchstbeitrag zahlen müsste. Ab dem 01.08. habe ich keine Arbeits-Einkünfte mehr. Wird das ganze Jahr im Schnitt ermittelt oder könnte ich ab dem 01.08. nur noch auf die „sonstigen“ Einkünfte abstellen, die ich aber wahrscheinlich zeitlich kaum abgegrenzt bekomme.
2. Bei der freiwilligen GKV werden ja unterschiedliche Einkunftsarten herangezogen, hier stellt sich mir die Frage, ob Kaufpreiszahlungen aus Unternehmensverkäufen auch dazugehören?
3. Zur Zeit überlege ich, ob ich nicht einen Midijob 600€) annehme, um mir die Zeit etwas zu vertreiben. Wenn ich es richtig verstehe, dann werden hierbei ja keine weiteren Einkünfte berücksichtigt und der Beitrag zur GKV und RV sind extrem gering. Ist dem wirklich so (Stichwort Unternehmensverkauf) und falls ja, gibt es hier eine zeitliche Abgrenzung? Also wenn ich ab dem 01.10. einen Midijob anfange, dann muss ich ab dem Datum nur den dann anfallenden Beitrag zahlen (=vorherige höhrer Einkünfte dieses Jahres bleiben dabei unberücksichtigt?)
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir hier ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könntet. Das Problem, dass ich habe ist, sowohl Steuerberater als auch meine gesetz Krankenkasse sich extrem schwer tun mit konkreten Aussagen.
Lieben Dank und viele Grüße