Moin
ich habe im Netz gesucht, aber nur sehr allgemeine Infos gefunden: Gibts es Klagen gegen die Debeka hinsichtlich der horrenden Betragserhöhungen (hier PN/PNE)?
Falls diese Frage unerwünscht ist, bitte Löschen.
P.
Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Hallo,
warum soll diese Frage unerwünscht sein ?
Für solche Fragen ist ein Forum da.
Eine Antwort dafür habe ich als GKV-Mensch nicht, aber dafür haben wir ja unsere PKV-Experten/innen.
Gruss
Czauderna
warum soll diese Frage unerwünscht sein ?
Für solche Fragen ist ein Forum da.
Eine Antwort dafür habe ich als GKV-Mensch nicht, aber dafür haben wir ja unsere PKV-Experten/innen.
Gruss
Czauderna
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Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Klagen gegen einen Krankenversicherer wegen exorbitanter oder anderer Beitragserhöhungen fußen nach meiner Kenntnis immer auf "unzureichenden oder nicht nachvollziehbaren Begründungen". Vereinzelt habe ich auch Zweifel an der Unabhängigkeit der beauftragten Treuhänder (Aktuare) gesehen, denen ja VOR der Entscheidung einer Beitragserhöhung die Einnahmen und Ausgaben zur Prüfung vorgelegt werden. Argument war, dass einige Treuhänder durch das Volumen der Aufträge faktisch an gewisse Versicherer "gebunden seien".
Nun gab es ja bei Immobilien-Darlehensverträgen eine ähnliche Nummer, weil ein unpräzise formuliertes Widerrufsrecht die Darlehensnehmer "im Unklaren ließ", wie und wann konkret sie vom Darlehensvertrag zurücktreten konnten. Während bei der Immobilien-Nummer (abseits der Glaubwürdigkeit: Ich hätte widerrufen, wenn ich nur gewusst hätte, wie...und hätte woanders meinen Kreditbedarf eingedeckt...) die Rückabwicklung des Darlehens das Ziel war (ein realistisches Ziel einer Zinsersersparnis), läuft die vorgeschlagene Klage gegen Krankenversicherer ja darauf hinaus, dass der Versicherungsnehmer deshalb den alten, niedrigeren Beitrag weiterzahlen kann. Und dann? Die Unterdeckung (negatives Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen) im Tarif und der Alterskohorte ist doch da! Ich habe jedenfalls nirgendwo gelesen, dass ein Anwalt diese Unterdeckung bestritten hat (aus welcher Kenntnis heraus auch?). Der Versicherer würde doch nicht (infolge eines entsprechenden Gerichtsurteils) die Unterdeckung aus Eigenkapital ausgleichen (die Debeka schon mal gar nicht). Der durch das (eventuelle) Urteil entstehende zusätzliche Verlust würde schlichtweg vorgetragen werden und bei der nächsten fälligen Beitragserhöhung einfach nachgeholt werden. Und dann?
Die Debeka hat schlichtweg die Folgen der Erdanziehung nicht länger verschieben können. Wer zu niedrig kalkuliert, den bestraft das Leben härter...oder so ähnlich.
Nun gab es ja bei Immobilien-Darlehensverträgen eine ähnliche Nummer, weil ein unpräzise formuliertes Widerrufsrecht die Darlehensnehmer "im Unklaren ließ", wie und wann konkret sie vom Darlehensvertrag zurücktreten konnten. Während bei der Immobilien-Nummer (abseits der Glaubwürdigkeit: Ich hätte widerrufen, wenn ich nur gewusst hätte, wie...und hätte woanders meinen Kreditbedarf eingedeckt...) die Rückabwicklung des Darlehens das Ziel war (ein realistisches Ziel einer Zinsersersparnis), läuft die vorgeschlagene Klage gegen Krankenversicherer ja darauf hinaus, dass der Versicherungsnehmer deshalb den alten, niedrigeren Beitrag weiterzahlen kann. Und dann? Die Unterdeckung (negatives Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen) im Tarif und der Alterskohorte ist doch da! Ich habe jedenfalls nirgendwo gelesen, dass ein Anwalt diese Unterdeckung bestritten hat (aus welcher Kenntnis heraus auch?). Der Versicherer würde doch nicht (infolge eines entsprechenden Gerichtsurteils) die Unterdeckung aus Eigenkapital ausgleichen (die Debeka schon mal gar nicht). Der durch das (eventuelle) Urteil entstehende zusätzliche Verlust würde schlichtweg vorgetragen werden und bei der nächsten fälligen Beitragserhöhung einfach nachgeholt werden. Und dann?
Die Debeka hat schlichtweg die Folgen der Erdanziehung nicht länger verschieben können. Wer zu niedrig kalkuliert, den bestraft das Leben härter...oder so ähnlich.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Klingt ja logisch. Insofern denke ich, dass die Anwälte, die mit diesen klagen „Werbung „machen,… Insofern muss man sehen, wie man am günstigstenaus der Angelegenheit rauskommt. Wenn ich die Preiserhöhung der letzten fünf Jahre sehe, dazu die stark beschnittenen anderen Tarife, die mir zur Verfügung stellen, könnte ich kotzen. Danke für die Info.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
meine letzte PKV Erhöhung waren auch 25%.
Ich kann 863 EUR im Monat nicht mehr zahlen.
Ich habe meine monatlichen Zahlungen eingestellt. Habe aber nach 6 Monaten noch keine Mahnung erhalten. Ist das nicht ungesetzlich?
Danke für jegliche Hinweise.
Ich kann 863 EUR im Monat nicht mehr zahlen.
Ich habe meine monatlichen Zahlungen eingestellt. Habe aber nach 6 Monaten noch keine Mahnung erhalten. Ist das nicht ungesetzlich?

Danke für jegliche Hinweise.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Hallo edh,
edh, welcher Jahrgang bist Du und wie ist Dein Versicherungsverlauf in der PKV? Wann in die PKV gewechselt und zu welchem Anbieter? Ist das noch derselbe wie der aktuelle?
Gruß
von GS
Hast Du keine Alternativen dazu? Ist das schon der Beitrag für den Standardtarif? Bei welchem Anbieter und in welchem Tarif bist Du versichert?Ich kann 863 EUR im Monat nicht mehr zahlen.
Eigentlich beides - sowohl die Einstellung der Zahlung als auch die Schlafmützigkeit Deines Vertragspartners. Aber wie schrieb hier schon mal ein dazu BefugterIch habe meine monatlichen Zahlungen eingestellt. Habe aber nach 6 Monaten noch keine Mahnung erhalten. Ist das nicht ungesetzlich?

"Wo kein Kläger, da kein Richter".
edh, welcher Jahrgang bist Du und wie ist Dein Versicherungsverlauf in der PKV? Wann in die PKV gewechselt und zu welchem Anbieter? Ist das noch derselbe wie der aktuelle?
Gruß
von GS
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
GS hat geschrieben:Hallo edh,Hast Du keine Alternativen dazu? Ist das schon der Beitrag für den Standardtarif? Bei welchem Anbieter und in welchem Tarif bist Du versichert?Ich kann 863 EUR im Monat nicht mehr zahlen.Eigentlich beides - sowohl die Einstellung der Zahlung als auch die Schlafmützigkeit Deines Vertragspartners. Aber wie schrieb hier schon mal ein dazu BefugterIch habe meine monatlichen Zahlungen eingestellt. Habe aber nach 6 Monaten noch keine Mahnung erhalten. Ist das nicht ungesetzlich?
"Wo kein Kläger, da kein Richter".
edh, welcher Jahrgang bist Du und wie ist Dein Versicherungsverlauf in der PKV? Wann in die PKV gewechselt und zu welchem Anbieter? Ist das noch derselbe wie der aktuelle?
Gruß
von GS
Hallo GS, vielen Dank.
Es gibt in meiner PKV keine Altenative. Ich bin im Basistarif der Continentale. Der Standard tarif ist noch teurer.
Ich bin 82 und habe vor ca. 12 Jahren einmal gewechselt. Spielt aber jetzt alles keine Rolle. Ich bin Rentner, und kann den Beitrag von 863 einfach nicht mehr zahlen. Die Continentale müßte mir längst die 2. Mahnung geschickt haben. Was ist da los. Warum schicken Sie mir nicht die zweite Mahnung. Hat jemand eine Idee warum?
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
im Jahr 1999 in die PKV gewechselt. Nach 12 Jahen USA Aufenhalt, durfte ich nicht in die GKV zurück. Falsche Beratung.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
ich will meine PKV nicht mahnen, dass Sie mir eine Mahnung schicken müssen.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Eigentlich muss der Standardtarif günstiger sein als der Basistarif. Jedenfalls für einen Single. Bist Du noch verheiratet und zahlst für zwei Personen?
Ansonsten würde ich das bei der Continentale nochmal hinterfragen.
Ich bin auch bei der Continentale, und der Standardtarif (STN) würde mich etwa die Hälfte vom Basistarif (BTN) kosten.
Auf jeden Fall musst Du die Situation klären, die Frage ist ja ob Du überhaupt im Bedarfsfall versichert bist.
Vermutlich ja, aber die Schulden wachsen dann enorm.
Eigentlich müssten sie Dich in den Notlagentarif umstellen, der kostet m.W. um 100 EUR.
Die Leistungen sind aber nochmal deutlich abgespeckt, Details kenne ich allerdings nicht.
Ansonsten würde ich das bei der Continentale nochmal hinterfragen.
Ich bin auch bei der Continentale, und der Standardtarif (STN) würde mich etwa die Hälfte vom Basistarif (BTN) kosten.
Auf jeden Fall musst Du die Situation klären, die Frage ist ja ob Du überhaupt im Bedarfsfall versichert bist.
Vermutlich ja, aber die Schulden wachsen dann enorm.
Eigentlich müssten sie Dich in den Notlagentarif umstellen, der kostet m.W. um 100 EUR.
Die Leistungen sind aber nochmal deutlich abgespeckt, Details kenne ich allerdings nicht.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Hallo edh,
da kommen leider einige unglückliche Punkte zusammen.
Standardtarif: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) x allgemeiner KV-Beitragssatz (2025: 14,6% von 5.512,50 = 805 € (zuzüglich "Pflege")
Basistarif: BBG x durchschnittlicher Gesamt-Beitragssatz (allg. Zusatzbeitrag (2025): 17,1% von 5.512,50 = 943 € (zuzüglich "Pflege")
In diesem Normalfall liegt der Standarsdtarifbeitrag aber deutlich unter dem Höchstbeitrag, weil die in der Versicherungsdauer gebildeten Alterungsrückstellungen beitragssenkend angerechnet werden (Klugscheißmodus aus).
In Deinem Fall muss es wohl anders sein, denn die 863 € (wohl inklusive "Pflege"?) liegen sicher unter "805 € + Pflege".
Das Gebiet ist zwar nicht das Ding dieses Forums, aber gelegentlich "läuft hier einer rum, der sich Charly nannte" * - sorry, der sich rossi nennt - und dem so schnell keiner das Wasser reichen kann, wenn es um diese Frage- oder Problemstellungen wie Deine geht. Vielleicht tut er uns den Gefallen und "hängt sich mächtig hier mit rein".*
* Zwei Anleihen bei Hannes Wader, die zweite aus dem "Kleinen Testament"
Ist natürlich keine Dauerlösung. Aber was besseres fällt mir jetzt auch nicht ein.
Gruß
von GS
da kommen leider einige unglückliche Punkte zusammen.
Im Normalfall, also bei langjähriger PKV-Vorgeschichte bei ein und demselben Anbieter, ist der Standardtarif günstiger als der Basistarif, nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Höchstbeitragsregelung:Es gibt in meiner PKV keine Altenative. Ich bin im Basistarif der Continentale. Der Standard tarif ist noch teurer.
Standardtarif: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) x allgemeiner KV-Beitragssatz (2025: 14,6% von 5.512,50 = 805 € (zuzüglich "Pflege")
Basistarif: BBG x durchschnittlicher Gesamt-Beitragssatz (allg. Zusatzbeitrag (2025): 17,1% von 5.512,50 = 943 € (zuzüglich "Pflege")
In diesem Normalfall liegt der Standarsdtarifbeitrag aber deutlich unter dem Höchstbeitrag, weil die in der Versicherungsdauer gebildeten Alterungsrückstellungen beitragssenkend angerechnet werden (Klugscheißmodus aus).
In Deinem Fall muss es wohl anders sein, denn die 863 € (wohl inklusive "Pflege"?) liegen sicher unter "805 € + Pflege".
Das klingt ganz nach Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII (kenne mich da aber nicht aus, sorry). Wenn ja, hieße es aber dass das Sozialamt (heißt heute wohl anders) nach Deinem entsprechenden Antrag dafür sorgen müsste, dass dein Basistarifbeitrag halbiert werden müsste. Hast Du Dich in diese Richtung mal erkundigt? Möglicherweise hast Du nach deren Richtlinien aber noch zuviel "Vermögen", so dass Du bis dahin erstmal von der Substanz leben musst.Ich bin 82 und habe vor ca. 12 Jahren einmal gewechselt. Spielt aber jetzt alles keine Rolle. Ich bin Rentner, und kann den Beitrag von 863 einfach nicht mehr zahlen.
Das Gebiet ist zwar nicht das Ding dieses Forums, aber gelegentlich "läuft hier einer rum, der sich Charly nannte" * - sorry, der sich rossi nennt - und dem so schnell keiner das Wasser reichen kann, wenn es um diese Frage- oder Problemstellungen wie Deine geht. Vielleicht tut er uns den Gefallen und "hängt sich mächtig hier mit rein".*
* Zwei Anleihen bei Hannes Wader, die zweite aus dem "Kleinen Testament"
Sollte ein Plan dahinterstecken, was ich mir aber nicht vorstellen kann, könnte der darin liegen "solange der uns keine Rechnungen ins Haus schickt, halten wir den Beitragsball erst mal flach". Aber wie gesagt, eher eine unwahrscheinliche Erklärung. Vllt. hat aber einer unserer inzwischen zahlreichen Mitleser eine Idee?Die Continentale müßte mir längst die 2. Mahnung geschickt haben. Was ist da los. Warum schicken Sie mir nicht die zweite Mahnung. Hat jemand eine Idee warum?
Sie hätten Dir, zumindest wenn Dir 1987 der Wunsch entschlüpft war, nach Deiner Rückkehr wieder in die GKV zu können, eine entsprechende, aber auch beitragspflichtige Anwartschaft vorschlagen müssen. Haben sie das gemacht und Du hast darauf verzichtet? Nur in diesem dann dumm gelaufenen Fall läge der "Schuldball" in Deinem Feld. Meiner Ansicht nach jedenfalls.im Jahr 1999 in die PKV gewechselt. Nach 12 Jahen USA Aufenhalt, durfte ich nicht in die GKV zurück. Falsche Beratung.
Sehe ich auch so. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. So lange bellen sie nicht und erst recht beißen sie nicht. Höchstens schnarchen, und das dürfen sie dann auch.ich will meine PKV nicht mahnen, dass Sie mir eine Mahnung schicken müssen.
Ist natürlich keine Dauerlösung. Aber was besseres fällt mir jetzt auch nicht ein.
Gruß
von GS
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
PKVLaie hat geschrieben:Eigentlich muss der Standardtarif günstiger sein als der Basistarif. Jedenfalls für einen Single. Bist Du noch verheiratet und zahlst für zwei Personen?
Ansonsten würde ich das bei der Continentale nochmal hinterfragen.
Ich bin auch bei der Continentale, und der Standardtarif (STN) würde mich etwa die Hälfte vom Basistarif (BTN) kosten.
Auf jeden Fall musst Du die Situation klären, die Frage ist ja ob Du überhaupt im Bedarfsfall versichert bist.
Vermutlich ja, aber die Schulden wachsen dann enorm.
Eigentlich müssten sie Dich in den Notlagentarif umstellen, der kostet m.W. um 100 EUR.
Die Leistungen sind aber nochmal deutlich abgespeckt, Details kenne ich allerdings nicht.
Werde noch mal bei Conti fragen, aber der STN den sie mir vor 1 Jahr angeboten hatten, lag über dem BST (lächerlich aber wahr)
Der Notlagentarif lag vor 3 Jahren schon bei ca. 200 EUR, wird wohl inzwischen bei 250 liegen, geschätzt.
Ich bin auf jeden Fall versichert, würde aber bei Nichtzahlung der Beiträge in den Notlagentarif fallen.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
GS hat geschrieben:Hallo edh,
da kommen leider einige unglückliche Punkte zusammen.Im Normalfall, also bei langjähriger PKV-Vorgeschichte bei ein und demselben Anbieter, ist der Standardtarif günstiger als der Basistarif, nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Höchstbeitragsregelung:Es gibt in meiner PKV keine Altenative. Ich bin im Basistarif der Continentale. Der Standard tarif ist noch teurer.
Standardtarif: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) x allgemeiner KV-Beitragssatz (2025: 14,6% von 5.512,50 = 805 € (zuzüglich "Pflege")
Basistarif: BBG x durchschnittlicher Gesamt-Beitragssatz (allg. Zusatzbeitrag (2025): 17,1% von 5.512,50 = 943 € (zuzüglich "Pflege")
In diesem Normalfall liegt der Standarsdtarifbeitrag aber deutlich unter dem Höchstbeitrag, weil die in der Versicherungsdauer gebildeten Alterungsrückstellungen beitragssenkend angerechnet werden (Klugscheißmodus aus).
In Deinem Fall muss es wohl anders sein, denn die 863 € (wohl inklusive "Pflege"?) liegen sicher unter "805 € + Pflege".Das klingt ganz nach Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII (kenne mich da aber nicht aus, sorry). Wenn ja, hieße es aber dass das Sozialamt (heißt heute wohl anders) nach Deinem entsprechenden Antrag dafür sorgen müsste, dass dein Basistarifbeitrag halbiert werden müsste. Hast Du Dich in diese Richtung mal erkundigt? Möglicherweise hast Du nach deren Richtlinien aber noch zuviel "Vermögen", so dass Du bis dahin erstmal von der Substanz leben musst.Ich bin 82 und habe vor ca. 12 Jahren einmal gewechselt. Spielt aber jetzt alles keine Rolle. Ich bin Rentner, und kann den Beitrag von 863 einfach nicht mehr zahlen.
Das Gebiet ist zwar nicht das Ding dieses Forums, aber gelegentlich "läuft hier einer rum, der sich Charly nannte" * - sorry, der sich rossi nennt - und dem so schnell keiner das Wasser reichen kann, wenn es um diese Frage- oder Problemstellungen wie Deine geht. Vielleicht tut er uns den Gefallen und "hängt sich mächtig hier mit rein".*
* Zwei Anleihen bei Hannes Wader, die zweite aus dem "Kleinen Testament"Sollte ein Plan dahinterstecken, was ich mir aber nicht vorstellen kann, könnte der darin liegen "solange der uns keine Rechnungen ins Haus schickt, halten wir den Beitragsball erst mal flach". Aber wie gesagt, eher eine unwahrscheinliche Erklärung. Vllt. hat aber einer unserer inzwischen zahlreichen Mitleser eine Idee?Die Continentale müßte mir längst die 2. Mahnung geschickt haben. Was ist da los. Warum schicken Sie mir nicht die zweite Mahnung. Hat jemand eine Idee warum?Sie hätten Dir, zumindest wenn Dir 1987 der Wunsch entschlüpft war, nach Deiner Rückkehr wieder in die GKV zu können, eine entsprechende, aber auch beitragspflichtige Anwartschaft vorschlagen müssen. Haben sie das gemacht und Du hast darauf verzichtet? Nur in diesem dann dumm gelaufenen Fall läge der "Schuldball" in Deinem Feld. Meiner Ansicht nach jedenfalls.im Jahr 1999 in die PKV gewechselt. Nach 12 Jahen USA Aufenhalt, durfte ich nicht in die GKV zurück. Falsche Beratung.Sehe ich auch so. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. So lange bellen sie nicht und erst recht beißen sie nicht. Höchstens schnarchen, und das dürfen sie dann auch.ich will meine PKV nicht mahnen, dass Sie mir eine Mahnung schicken müssen.
Ist natürlich keine Dauerlösung. Aber was besseres fällt mir jetzt auch nicht ein.
Gruß
von GS
Hallo GS, Danke.
Ja, die 863 EUR sind inklusive Pflege
Sozi, Bürgergeld, Grundsicherung kommt für mich aus ethischen Gründen nicht in Frage.
1997, bei meiner Rückkehr aus USA, wurde mir eine beitragspflichtige Anwartschaft für die GKV nicht angeboten, also falsche Beratung.
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Hallo edh
Mal angenommen, nein, war nie ein Thema, müsste man das schon unter damaligen Standards als unverantworliche Falsch- oder Schlechtberatung einordnen. Was Dir heute aber auch nicht wirklich weiterhilft, zumindest solange Du dafür keine Belege hast oder Zeugen aufbieten kannst.
Die Chancen dafür stehen wohl eher schlecht. Selbst wenn es gelänge, Dein Kassen-Gegenüber von 1987 aus seinem Rentnerdasein aufzuschrecken und der in Deinem Sinne aussagen würde, müsste das noch nichts bedeuten - siehe die weiter oben eingestreute 'Sozialbürokratie'.
Gruß
von GS
Danke für die Präzisierung. Natürlich hilft es Dir nicht weiter, wenn das noch knapp 280€ unter dem hier möglichen Höchstbetrag von 1.141 € liegt, Du aber auch diese 863 € nicht mehr stemmen kannst.Du schreibst
Hallo GS, Danke.
Ja, die 863 EUR sind inklusive Pflege
Darüber solltest Du ernsthaft nochmal drüber nachdenken. Ohne jetzt Deine Vorgeschicht genauer zu kennen: Es ist keine Schande, sich Hilfe zu holen, wenn man in die Klemme geraten ist. Auch unabhängig von der Schuldfrage an dieser Klemme. Und auf jeden Fall dann, wenn die Sachlage die ist, dass man es nicht ganz alleine - sorry - verbockt hat, sondern auch andere, eventuell auch die Sozialbürokratie, ihren Anteil daran haben.Sozi, Bürgergeld, Grundsicherung kommt für mich aus ethischen Gründen nicht in Frage.
Bisher dachte ich, Du seist 1999 zurückgekommen. spielt aber auch keine Rolle. Wichtiger ist: Nicht erst bei der Rückkehr, sondern bereits bei der Ausreise (1987?) wäre es auf den Abschluss dieser Anwartschaft oder auch "Ruhensversicherung" bei Deiner damaligen gesetzlichen Krankenkasse angekommen. Ist natürlich schon fast 40 Jahre her - aber war die damals ins Gespräch gekommen?1997, bei meiner Rückkehr aus USA, wurde mir eine beitragspflichtige Anwartschaft für die GKV nicht angeboten, also falsche Beratung.
Mal angenommen, nein, war nie ein Thema, müsste man das schon unter damaligen Standards als unverantworliche Falsch- oder Schlechtberatung einordnen. Was Dir heute aber auch nicht wirklich weiterhilft, zumindest solange Du dafür keine Belege hast oder Zeugen aufbieten kannst.
Die Chancen dafür stehen wohl eher schlecht. Selbst wenn es gelänge, Dein Kassen-Gegenüber von 1987 aus seinem Rentnerdasein aufzuschrecken und der in Deinem Sinne aussagen würde, müsste das noch nichts bedeuten - siehe die weiter oben eingestreute 'Sozialbürokratie'.
Gruß
von GS
Re: Klage wegen Beitragserhöhung Debeka
Danke GS
Gruß
Gruß
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