Notlagentarif

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edh
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Notlagentarif

Beitragvon edh » 17.10.2025, 17:37

Ich kann seit Januar 2025 den Basistarif bei der continentale nicht mehr bezahlen. Eigentlich müßte ich schon längst die zweite Mahnung erhalten haben und in den Notlagentarif geschoben werden. Ich glaube die Conti schiebt das absichtlich hinaus. Was sind eure Erfahrungen mit eurer PKV bei Nichtzahlen der Beiträge... :cry:

PKVLaie
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Re: Notlagentarif

Beitragvon PKVLaie » 17.10.2025, 21:50

Ich fürchte da wirst Du hier wenig Erfahrungen bekommen, dazu ist das zu selten.

Aber ich spekuliere mal:
Welchen Grund hätte die Conti das zu tun? Je höher der Beitrag, desto mehr schuldest Du ihr.
Das steht erst mal als Forderung in der Bilanz, also auf der Aktivseite. Und wer weiß, vielleicht kommst Du zu Geld und sie können die Forderungen dann doch noch eintreiben.

Die Umstellung wird für die Conti erst interessant, wenn regelmässig hohe Kosten entstehen, die sie in Deinem jetzigen Tarif erstatten müssen, im Notlagentarif hingegen nicht.

PKVLaie
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Re: Notlagentarif

Beitragvon PKVLaie » 17.10.2025, 21:57

Schaut man allerdings ins Gesetz, müsste es nach 5 Monaten automatisch erfolgen (Absatz 6 und 7)
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Insofern würde ich einfach mal da anrufen und danach fragen.

PKVLaie
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Re: Notlagentarif

Beitragvon PKVLaie » 17.10.2025, 22:04

Allerdings sind die Einschränkungen dramatisch. Es sind ja nur akute Krankheiten versichert, keine chronischen. Also auch z.B. keine Behandlung von Diabetes oder Bluthochdruck. Behauptet jedenfalls die Google KI:

https://www.google.com/search?q=pkv+not ... e&ie=UTF-8

"Akute Erkrankungen sind plötzliche, nicht aufgeschobene Krankheiten, die eine umgehende medizinische Behandlung erfordern. Im Notlagentarif der PKV werden diese zusammen mit Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschaft abgedeckt, im Gegensatz zu chronischen oder geplanten Behandlungen. Kinder und Jugendliche erhalten im Notlagentarif zusätzliche Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
Was sind akute Erkrankungen im Notlagentarif?
Plötzliche Krankheiten: Dazu gehören beispielsweise eine plötzliche Grippe, eine Blinddarmentzündung oder eine akute Verletzung.
Schmerzzustände: Akute Schmerzen, unabhängig von ihrer Ursache, fallen ebenfalls darunter.
Schwangerschaft und Mutterschaft: Diese sind ausdrücklich als abgedeckte Leistungen im Notlagentarif genannt.
Was sind keine akuten Erkrankungen?
Chronische Erkrankungen: Behandlungen für bestehende, chronische Leiden (wie Diabetes oder Bluthochdruck) sind im Notlagentarif nicht abgedeckt.
Geplante Eingriffe: Operationen oder Behandlungen, die nicht akut notwendig sind, werden nicht erstattet.
Langzeitige Behandlungen: Der Notlagentarif ist keine Lösung für eine umfassende Versorgung, sondern nur für akute Fälle.
Warum der Notlagentarif?
Eingeschränkter Schutz: Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Basisschutz, der greift, wenn Versicherte ihre Beiträge nicht mehr zahlen können.
Minimalversorgung: Ziel ist es, einen vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes zu verhindern, nicht jedoch, die gewohnte Leistung eines normalen Tarifs zu bieten.
Übergangslösung: Der Tarif ist als Übergangsmaßnahme gedacht, um eine Existenz zu sichern, bis die Beitragsschulden beglichen sind. "

Insofern solltest Du m.E. prüfen lassen ob Du nicht staatliche Zuschüsse erhalten kannst.

edh
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Re: Notlagentarif

Beitragvon edh » 22.10.2025, 11:47

PKVLaie hat geschrieben:Ich fürchte da wirst Du hier wenig Erfahrungen bekommen, dazu ist das zu selten.

Aber ich spekuliere mal:
Welchen Grund hätte die Conti das zu tun? Je höher der Beitrag, desto mehr schuldest Du ihr.
Das steht erst mal als Forderung in der Bilanz, also auf der Aktivseite. Und wer weiß, vielleicht kommst Du zu Geld und sie können die Forderungen dann doch noch eintreiben.

Die Umstellung wird für die Conti erst interessant, wenn regelmässig hohe Kosten entstehen, die sie in Deinem jetzigen Tarif erstatten müssen, im Notlagentarif hingegen nicht.



Danke

edh
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Re: Notlagentarif

Beitragvon edh » 22.10.2025, 11:48

PKVLaie hat geschrieben:Schaut man allerdings ins Gesetz, müsste es nach 5 Monaten automatisch erfolgen (Absatz 6 und 7)
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Insofern würde ich einfach mal da anrufen und danach fragen.



Danke

edh
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Re: Notlagentarif

Beitragvon edh » 22.10.2025, 11:48

PKVLaie hat geschrieben:Allerdings sind die Einschränkungen dramatisch. Es sind ja nur akute Krankheiten versichert, keine chronischen. Also auch z.B. keine Behandlung von Diabetes oder Bluthochdruck. Behauptet jedenfalls die Google KI:

https://www.google.com/search?q=pkv+not ... e&ie=UTF-8

"Akute Erkrankungen sind plötzliche, nicht aufgeschobene Krankheiten, die eine umgehende medizinische Behandlung erfordern. Im Notlagentarif der PKV werden diese zusammen mit Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Mutterschaft abgedeckt, im Gegensatz zu chronischen oder geplanten Behandlungen. Kinder und Jugendliche erhalten im Notlagentarif zusätzliche Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
Was sind akute Erkrankungen im Notlagentarif?
Plötzliche Krankheiten: Dazu gehören beispielsweise eine plötzliche Grippe, eine Blinddarmentzündung oder eine akute Verletzung.
Schmerzzustände: Akute Schmerzen, unabhängig von ihrer Ursache, fallen ebenfalls darunter.
Schwangerschaft und Mutterschaft: Diese sind ausdrücklich als abgedeckte Leistungen im Notlagentarif genannt.
Was sind keine akuten Erkrankungen?
Chronische Erkrankungen: Behandlungen für bestehende, chronische Leiden (wie Diabetes oder Bluthochdruck) sind im Notlagentarif nicht abgedeckt.
Geplante Eingriffe: Operationen oder Behandlungen, die nicht akut notwendig sind, werden nicht erstattet.
Langzeitige Behandlungen: Der Notlagentarif ist keine Lösung für eine umfassende Versorgung, sondern nur für akute Fälle.
Warum der Notlagentarif?
Eingeschränkter Schutz: Der Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Basisschutz, der greift, wenn Versicherte ihre Beiträge nicht mehr zahlen können.
Minimalversorgung: Ziel ist es, einen vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes zu verhindern, nicht jedoch, die gewohnte Leistung eines normalen Tarifs zu bieten.
Übergangslösung: Der Tarif ist als Übergangsmaßnahme gedacht, um eine Existenz zu sichern, bis die Beitragsschulden beglichen sind. "

Insofern solltest Du m.E. prüfen lassen ob Du nicht staatliche Zuschüsse erhalten kannst.





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