Liebes Forum,
bei meiner großen Tochter steht das Thema Zahnspange an. Noch gibt es keinen Kosten- und Heilplan. Macht es Sinn eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Versichert ist sie bei der HUK mit Beilhilfeergänzungstarif. Viele Grüße
Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Ich gehe mal davon aus, dass mit Beihilfeergänzungstarif der Zusatztarif "BE2" gemeint ist? Welches Bundesland überhaupt oder der Bund?
Wenn ich jetzt nicht daneben liege, fällt die Zahnspange unter "Kieferorthopädische Leistungen" und diese sind im Beihilfeergänzungstarif BE2 nicht mit aufgeführt. Daher wird es hier wohl keine Erstattung der Restbeträge geben. Im Grundtarif werden diese hingegen Erstattet und zwar "die Honorarkosten des Kieferorthopäden gemäß Nr. 1. a) und die Material- und Laborkosten sowie die im Zusammenhang stehende zahnärztliche Strahlendiagnostik sowie Heil- und Kostenpläne. Entsprechend zum prozentualen Satz der Restkostenversichehrung.
Dann muss man noch die Beihilferegelung des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes zu Rate ziehen. Beim Bund wäre das etwa unter § 15a BBhV geregelt. Für die Tochter heißt das, der Behandlungsbeginn sollte noch vor dem 18 Lebensjahr liegen und die Beihilfestelle dem Heil- und Kostenplan zugestimmt hat. Das wären dann der andere restliche prozentuale Satz.
Da die "Zahnspange ansteht" ist es also zumindest bereits vom Arzt medizinisch indiziert worden, das bedeutet der Zug ist hinsichtlich der Zahnspange "abgefahren" und der Abschluss von weiteren PKV-Zahnzusatzversicherungen jetzt schließen dann idR diese Leistung aus dazu kommt ja auch noch die Wartezeit. Daher ist das hier getrost auszuklammern, kann man aber ins Auge fassen für andere Zahnbehandlungen außer der Zahnspange.
Rechnungsbeträge die über den Grundtarif und die Beihilfe hinausgehen sind dann selbst zu tragen und sollten hier meines Erachtens nach im Rahmen liegen. Das ist ja auch der Sinn von Heil- und Kostenplänen, dass man diese bei der PKV und der Beihilfe einreicht. Da erhält man dann Rückmeldungen, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden würden und kann dann alles sehr gut abschätzen.
Wenn ich jetzt nicht daneben liege, fällt die Zahnspange unter "Kieferorthopädische Leistungen" und diese sind im Beihilfeergänzungstarif BE2 nicht mit aufgeführt. Daher wird es hier wohl keine Erstattung der Restbeträge geben. Im Grundtarif werden diese hingegen Erstattet und zwar "die Honorarkosten des Kieferorthopäden gemäß Nr. 1. a) und die Material- und Laborkosten sowie die im Zusammenhang stehende zahnärztliche Strahlendiagnostik sowie Heil- und Kostenpläne. Entsprechend zum prozentualen Satz der Restkostenversichehrung.
Dann muss man noch die Beihilferegelung des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes zu Rate ziehen. Beim Bund wäre das etwa unter § 15a BBhV geregelt. Für die Tochter heißt das, der Behandlungsbeginn sollte noch vor dem 18 Lebensjahr liegen und die Beihilfestelle dem Heil- und Kostenplan zugestimmt hat. Das wären dann der andere restliche prozentuale Satz.
Da die "Zahnspange ansteht" ist es also zumindest bereits vom Arzt medizinisch indiziert worden, das bedeutet der Zug ist hinsichtlich der Zahnspange "abgefahren" und der Abschluss von weiteren PKV-Zahnzusatzversicherungen jetzt schließen dann idR diese Leistung aus dazu kommt ja auch noch die Wartezeit. Daher ist das hier getrost auszuklammern, kann man aber ins Auge fassen für andere Zahnbehandlungen außer der Zahnspange.
Rechnungsbeträge die über den Grundtarif und die Beihilfe hinausgehen sind dann selbst zu tragen und sollten hier meines Erachtens nach im Rahmen liegen. Das ist ja auch der Sinn von Heil- und Kostenplänen, dass man diese bei der PKV und der Beihilfe einreicht. Da erhält man dann Rückmeldungen, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden würden und kann dann alles sehr gut abschätzen.
Re: Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Vielen Dank für die Antwort. Genau es ist der Bund. Da bei der jüngeren ggf in Zukunft auch das Thema anstehen kann, worauf muss man bei einer Zahnzusatzversicherung Kinder Beihilfe/Privat achten?
Re: Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Das es die Restkosten übernimmt und vor allem für die PKV passt, gesetzliche Zahnzusatzversicherungen fallen da natürlich raus. Da fällt mir derzeit nur eine einzige Versicherung ein und das ist die aus Würzburg mit dem DentOptimal. Die Suchmaschine sollte hier ein Ergebnis liefern. Das ist jetzt keine Empfehlung oder Aussage für oder gegen diese Versicherung oder diesen Tarif, das ist mir als Laie nur halt schlichtweg die einzige bekannte die so etwas anbietet das augenscheinlich für Privatversicherte - auch solche die Beihilfe haben - passen könnte.
Ob da auch Kieferorthopädie inkludiert ist, fragt man - auch wie bei allen Tarifdetails - wohl am besten dort nach. Der Knackpunkt ist, dass die Tarifbedingungen dort wohl von "Zahnersatz" sprechen und Kieferorthopädie zählt wohl nicht als Zahnersatz sonst würde ja hier auch der Beihilfe-Ergänzungs-Tarif BE2 greifen. Daher bleibt hier wohl nur die bisherige Konstellation von Grundtarif und Beihilfe. Die meisten, mal von einem Handvoll abgesehen, Beihilfeergänzungstarife haben augenscheinlich auch Kieferorthopädie nicht mit dabei. Meistens ist dann eher Zahnersatz das Thema.
Nachtrag:
Jedoch ist mir gerade aufgefallen, dass möglicherweise für "Kieferorthopädie" vielleicht wohl auch der Begriff "funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen" sein könnte. Genau diesen Begriff verwendet die HUK im Tarif BE2 wiederum und damit wäre vielleicht doch die etwaigen Restkosten zur der Zahnspange mit dabei. Da kann die Krankenversicherung eher verbindlich Auskunft geben als ich, aber "Funktionstherapeutische Geräte" wäre vielleicht hier ja der Weg der Erstattung etwaiger Restkosten.
Ob da auch Kieferorthopädie inkludiert ist, fragt man - auch wie bei allen Tarifdetails - wohl am besten dort nach. Der Knackpunkt ist, dass die Tarifbedingungen dort wohl von "Zahnersatz" sprechen und Kieferorthopädie zählt wohl nicht als Zahnersatz sonst würde ja hier auch der Beihilfe-Ergänzungs-Tarif BE2 greifen. Daher bleibt hier wohl nur die bisherige Konstellation von Grundtarif und Beihilfe. Die meisten, mal von einem Handvoll abgesehen, Beihilfeergänzungstarife haben augenscheinlich auch Kieferorthopädie nicht mit dabei. Meistens ist dann eher Zahnersatz das Thema.
Nachtrag:
Jedoch ist mir gerade aufgefallen, dass möglicherweise für "Kieferorthopädie" vielleicht wohl auch der Begriff "funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen" sein könnte. Genau diesen Begriff verwendet die HUK im Tarif BE2 wiederum und damit wäre vielleicht doch die etwaigen Restkosten zur der Zahnspange mit dabei. Da kann die Krankenversicherung eher verbindlich Auskunft geben als ich, aber "Funktionstherapeutische Geräte" wäre vielleicht hier ja der Weg der Erstattung etwaiger Restkosten.
-
eastman
- Postrank7

- Beiträge: 289
- Registriert: 23.08.2007, 12:25
- Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
- Kontaktdaten:
Re: Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Dent Optimal versichert nur Zahnersatz, keine Kieferorthopädie.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 35 Gäste