Unglaubliche Beitragssteigerung

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eastman
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon eastman » 15.11.2025, 18:55

Für das bessere Verständnis: ich erkläre meinen Kunden regelmäßig, dass wir alle verwirrenden Begriffe weglassen können /sollten: es gibt keine Möglichkeit, sich gegen Krankheit zu versichern (also kein Krankenversicherung). Bei dem Ganzen geht es nur um das Bezahlen von zwei Arten von Rechnungen: Laufende und Solche, die zukünftig anfallen und für die Rückstellungen gebildet werden. Wenn die Kalkulation mit den laufenden Rechnungen nicht aufgeht, greift man in die Rückstellungen - muss danach aber "nachsparen", d.h. die Kalkulation des Vertrages für die "Restlaufzeit" (aktuelle statistische Lebenserwartung) nachjustieren. Aus dem Schreiben der Conti kann man auch entnehmen, dass die Versicherungen bei Auflegung des Tarifes auch mit "Stornogewinnen" kalkulieren (also Zurücklassen von Alterungsrückstellungen bei Kündigung).

eastman
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon eastman » 17.11.2025, 08:37

Guten Morgen,
aus einer Kundenberatung (Studienrätin, also Beamtin) mal eine Betrachtung von "beiden" Seiten. Kundin wurde von mir selbst zur Concordia 2004 vermittelt, Anspruch auf 50% Beihilfe durch das Land Nordrhein-Westfalen. Tariflich mussten also nur die verbleibenden 50% versichert werden. Kundin wollte ganz bewusst mittleres Leistungsniveau, deshalb Concordia Beitrag 2004 182,96 €.
Vor Tagen dann die Erhöhungsnachricht für 2026 - aus zuvor (2025) 270,06 € werden 349,54 € - also plus 79,48 €. Dass die Kundin mir SOFORT den
Anrufbeantworter gefüllt hat, ist nur verständlich!
Andere Seite . Zuvor wurde der Beitrag seit 2020 nicht bewegt (zum Thema auslösende Faktoren). War nun meine Empfehlung falsch? Wer nachrechnet, kann ermitteln, dass die durchschnittliche Beitragssteigerung seit 2004 pro Jahr bei um die 3,45% liegt....

Saxum
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon Saxum » 17.11.2025, 10:08

Aus einer Lektüre zur Versicherungsmathematik, jetzt bin ich natürlich nur ein Laie aber mal sinngemäß zitiert:

Zu einer Beitragsanpassung führen nur Änderungen bei den Kopfschäden oder der Sterbewahrscheinlichkeit. Änderungen bei Stornowahrscheinlichkeiten, Zinsen oder Kosten lösen keine Anpassung aus. Kopfschäden sind sehr schwierig zu pro­g­nos­ti­zie­ren, daher wird darauf verzichtet und nur mit aktuellen Kopfschäden berechnet. Die Versicherungsunternehmen überprüfen jährlich die kalkulierten (!) Kopfschäden und kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten.

Wenn Änderungen in den Kopfschäden oder Sterbewahrscheinlichkeiten festgestellt werden, dann werden <alle> Rechnungsgrundlagen einer Betrachtungseinheit überprüft.

Die Formel ist zusammengefasst: Auslösender Faktor Schaden = Schaden (Aktuell) / Schaden (kalkuliert), die Überprüfung der Rechnungsgrundlagen ist somit erforderlich wenn der Auslösende Faktor Schaden - 1 > 10% (oder 5%) ist. Bei der Bestimmung des Schadens (kalkuliert) wird der mittlere Bestand des aktuellen Jahres für jedes Alter bestimmt. Dann wird der mittlere Bestand in jedem Alter mit dem rechnungsmäßigen Profil und dem rechnungsmäßigen Grundkopfschaden multipliziert und über alle Alter aufsummiert. Da gehen noch jede Menge Formeln weiter, ebenfalls haben wir die Formel für die Sterbewahrscheinlichkeit die etwas länger ausfällt und eigentlich nicht unmittelbar die Sterbewahrscheinlichkeiten hernimmt sondern die Leistungsbarwerte.

Anderes ausgedrückt, das bestätigt auch den Gesetzestext, es wird ein vergleich der Kalkulation mit der jeweiligen aktuellen Jahr vorgenommen und nicht von den Vorjahren oder auch nicht "aufsummiert". Wobei eine Aufsummierung ja per se in der Natur der Sache liegt, wenn z.B. der Kopfschaden 2023 3% höher war und 2024 4,5% höher und 2025 dann 5,1 % erreicht hat im Vergleich zur letzten Kalkulation.

Quellen unter anderem: Klaus Bohn: "Die Mathematik der deutschen Privaten Krankenversicherung" und Andreas Lenckner "Mathematik der Privaten Krankenversicherung".


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