Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Moin Heinrich,
ich bin natürlich davon ausgegangen, dass tatsächlich bei ALG-1 auch Krankenversicherungspflicht eintritt, es also keinen Ausschlussgrund wie beispielsweise das Alter, gibt. Würden also schon Punkt 2 meiner Auflistung nicht zutreffen, ginge der Rest sowieso nicht.
Gruss
Czauderna
ich bin natürlich davon ausgegangen, dass tatsächlich bei ALG-1 auch Krankenversicherungspflicht eintritt, es also keinen Ausschlussgrund wie beispielsweise das Alter, gibt. Würden also schon Punkt 2 meiner Auflistung nicht zutreffen, ginge der Rest sowieso nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Ich beziehe ALG 1, war aber PKV ert vor der Arbeitslosigkeit. Die Frage ist, wenn ich in 27 ohne eigenen Verdienst aus ALG 1 ausscheide und kein Bürgergeld bekomme, über die Familienversicherung Aufnahme finden würde, Ich habe keinerlei GKV Zeit seit 1996.
Grüße
Grüße
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
hallo pejoth,
kannst Du deine Sätze bitte einmal ausformulieren, damit wir dir besser helfen können.
Sonst könnte wir nur raten, was du meinst.
kannst Du deine Sätze bitte einmal ausformulieren, damit wir dir besser helfen können.
Sonst könnte wir nur raten, was du meinst.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Hallo Heinrich,
Fragestellung: Ist unter meinen Gegebenheiten eine Rückkehr in die gesetzliche KV nach den neuen Gesetzgebung noch möglich:++
Aktuell beziehe ich Arbeitslosengeld eins, bin 60 und laufe im August 27 aus dem Arbeitslosengeld eins aus, ich habe keinen Anspruch auf Bürgergeld und kein weiteres eigenes Einkommen. Meine Frau ist in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichert besteht die Möglichkeit ohne Verdienst beziehungsweise mit 150 € im Monat. Kann ich den Weg über die Familienversicherung einschlagen zurück in die GKV zu gehen,Rente habe ich noch nicht beantragt.
Fragestellung: Ist unter meinen Gegebenheiten eine Rückkehr in die gesetzliche KV nach den neuen Gesetzgebung noch möglich:++
Aktuell beziehe ich Arbeitslosengeld eins, bin 60 und laufe im August 27 aus dem Arbeitslosengeld eins aus, ich habe keinen Anspruch auf Bürgergeld und kein weiteres eigenes Einkommen. Meine Frau ist in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichert besteht die Möglichkeit ohne Verdienst beziehungsweise mit 150 € im Monat. Kann ich den Weg über die Familienversicherung einschlagen zurück in die GKV zu gehen,Rente habe ich noch nicht beantragt.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Hallo,
du bist also während des ALG-Bezugs in der KGV pflichtversichert - ein einfaches ja oder nein genügt schon.
Gruss
Czauderna
du bist also während des ALG-Bezugs in der KGV pflichtversichert - ein einfaches ja oder nein genügt schon.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Nein, dass hatte ich vergessen. Seit 1995 in der PKV ohne Unterbrechung
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
ok verstanden.
Nach Ende des ALG-Bezuges
hast du also kein Gesamteinkommen von mehr als 565 EUR monatlich (das ist der Grenzwert im Jahr 2026).
Du bist dann noch nicht im Rentenbezug. Bis zur Rente wird es noch einige Zeit dauern.
Du bist nicht im Bezug von ALG II (aktuell Bürgergeld, früher auch Hartz 4 genannt, demnächst Grundsicherung genannt).
Du bist mit den 150 EUR auch nicht hauptberuflich selbstständig (ich schreibe da hier nur, weil ich nicht weiß, welche Art von Einnahmen die 150 EUR sind)
UND wichtig: du bist noch verheiratet mit deiner Holden.
Antwort: du kannst in die Familienversicherung deiner Frau.
Das werden dir hier sicherlich noch andere auch bestätigen.
Aber nun: was ist, wenn ich KEINE Ahnung vom Krankenkassenrecht haben sollte. Evt bin ich ja dein Nachbar, der dich ärgert und nun wirklich keine Ahung von dieser Sache hat.
GEHE hin: und frage (ich meine sprechen/reden) die Krankenkasse deiner Frau, ob dem denn so ist.
UND eine Bitte: gib uns dann hier mal eine Rückmeldung von der Antwort, ob die KK denn die gleiche Aussage trifft, wie wir hier.
Würdest du das bitte machen
Du musst ja sowieso irgendwann einmal (im August/Sept 2027) an die Krankenkasse deiner Frau rantreten. Du hast keine andere Wahl.
Du weckst auch keine schlafenden Hunde. Es ist nicht illegeal, was du machst
Nach Ende des ALG-Bezuges
hast du also kein Gesamteinkommen von mehr als 565 EUR monatlich (das ist der Grenzwert im Jahr 2026).
Du bist dann noch nicht im Rentenbezug. Bis zur Rente wird es noch einige Zeit dauern.
Du bist nicht im Bezug von ALG II (aktuell Bürgergeld, früher auch Hartz 4 genannt, demnächst Grundsicherung genannt).
Du bist mit den 150 EUR auch nicht hauptberuflich selbstständig (ich schreibe da hier nur, weil ich nicht weiß, welche Art von Einnahmen die 150 EUR sind)
UND wichtig: du bist noch verheiratet mit deiner Holden.
Antwort: du kannst in die Familienversicherung deiner Frau.
Das werden dir hier sicherlich noch andere auch bestätigen.
Aber nun: was ist, wenn ich KEINE Ahnung vom Krankenkassenrecht haben sollte. Evt bin ich ja dein Nachbar, der dich ärgert und nun wirklich keine Ahung von dieser Sache hat.
GEHE hin: und frage (ich meine sprechen/reden) die Krankenkasse deiner Frau, ob dem denn so ist.
UND eine Bitte: gib uns dann hier mal eine Rückmeldung von der Antwort, ob die KK denn die gleiche Aussage trifft, wie wir hier.
Würdest du das bitte machen
Du musst ja sowieso irgendwann einmal (im August/Sept 2027) an die Krankenkasse deiner Frau rantreten. Du hast keine andere Wahl.
Du weckst auch keine schlafenden Hunde. Es ist nicht illegeal, was du machst
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Na ja. Bis zur Rente wären es 3 Monate 11/27, da könnte!! ich ( GDB 50) gehen. Die 150 E wären Minijob Basis ( betreibe ich jetzt schon). Für 3 Monate wird das nichts geben, da die Situation dann „längerfristig“ bewertet wird, wenn ich den Aussagen im Netz folge, was auch immer d.h., ich habe dann keine Lust, nach drei Monaten raus zu fliegen und das Dilemma zu erleben, das Dritte hier mit anderen Versicherungen hatten
Das würde dann wahrscheinlich zu sehr nach Rententrick in einer anderen Konstellation aussehen. Ich war einige Jahren in Holland angestellt mit einem geteilten Vertrag, aber daraus kann ich auch nichts mehr dengeln. Aber die Idee mit dem Anruf ist gar nicht schlecht. Das wird auch ohne die Daten meiner Frau gehen, diese Frage, wenn sie wohl beantworten können.
Als muss ich auch sagen, der Anführungsstriche „ schlechteste Tarif bei der Debeka“ sieht aus wie folgt:
Aktuell 450 €, wenn ich das Krankengeld abrechne. Dazu kommen 1370 € Selbstbehalt pro Jahr, bevor die Versicherung greift. Der Rest bleibt so wie ich das aktuell habe (beispielsweise zahn 90 %) und eigentlich alle anderen Annehmlichkeiten. Ein Bett und Chefarzt fällt noch weg. Wenn ich dann auch Rentenversicherung auf meinem jetzigen aktuellen Rentenstatus circa 200-220 € monatlich dazu bekomme, wäre das vielleicht auch eine Überlegung wert. Ich müsste mir mal die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre an diesen zwei Tarifen ansehen. Mich bringt es am Ende auch nicht weiter wenn ich in fünf Jahren da stehe (1020 €), wo ich jetzt bin. die Beiträge aus den Altersrückstellungen kann ich in drei Tarifen übernehmen, die dann wiederum haben das, was dann bei den gesenkten, reguläen Tarifen der Debeka ausfällt, plus noch einige andere Annehmlichkeiten, das ganze aktuell für 140 € monatlich.
Wie gesagt, sind die Zahlen natürlich alle Stand 2026 Spezialisten suchen, die sind nicht bewusst, oder auch sonst bekannt gibt. Die Webseite dazu ist ein Desaster.
Das würde dann wahrscheinlich zu sehr nach Rententrick in einer anderen Konstellation aussehen. Ich war einige Jahren in Holland angestellt mit einem geteilten Vertrag, aber daraus kann ich auch nichts mehr dengeln. Aber die Idee mit dem Anruf ist gar nicht schlecht. Das wird auch ohne die Daten meiner Frau gehen, diese Frage, wenn sie wohl beantworten können.
Als muss ich auch sagen, der Anführungsstriche „ schlechteste Tarif bei der Debeka“ sieht aus wie folgt:
Aktuell 450 €, wenn ich das Krankengeld abrechne. Dazu kommen 1370 € Selbstbehalt pro Jahr, bevor die Versicherung greift. Der Rest bleibt so wie ich das aktuell habe (beispielsweise zahn 90 %) und eigentlich alle anderen Annehmlichkeiten. Ein Bett und Chefarzt fällt noch weg. Wenn ich dann auch Rentenversicherung auf meinem jetzigen aktuellen Rentenstatus circa 200-220 € monatlich dazu bekomme, wäre das vielleicht auch eine Überlegung wert. Ich müsste mir mal die Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre an diesen zwei Tarifen ansehen. Mich bringt es am Ende auch nicht weiter wenn ich in fünf Jahren da stehe (1020 €), wo ich jetzt bin. die Beiträge aus den Altersrückstellungen kann ich in drei Tarifen übernehmen, die dann wiederum haben das, was dann bei den gesenkten, reguläen Tarifen der Debeka ausfällt, plus noch einige andere Annehmlichkeiten, das ganze aktuell für 140 € monatlich.
Wie gesagt, sind die Zahlen natürlich alle Stand 2026 Spezialisten suchen, die sind nicht bewusst, oder auch sonst bekannt gibt. Die Webseite dazu ist ein Desaster.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Ich habe mal flach im Internet nachgerechnet: mit der privaten wär ich wie gesagt aktuell bei 225 € (2026). Mit den oben beschriebene Leistungen, die gesetzliche würde mich 150 bis 170 € mehr Kosten, wenn ich die drei Tarife aus der Rückstellung dazu rechne. Da muss man echt aufpassen und das ist wie gesagt stand 2026, wie sich die PKV weiter entwickelt, weiß auch kein Mensch
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
oh Mann. Du schreibst zuviel hier.
Rufe endlich an bei der KK.
Nach einer Familienversicherung (FAMI), die deswegen endet, weil du dann Einkünfte aus Rente beziehst.
Darüber hatte ich hier noch nichts geschrieben:
Also nach Ende einer FAMI beginnt eine freiwillige (und natürlich beitragspflichtige) Versicherung.
Das ist nicht das Problem.
Entscheidend ist, ob du in die FAMI reinkommst.
3 Monate sagst du.
Zu den Sachen mit den 3 Monaten gibt es Aussagen, dass bei einer Senkung der Rente auf Teilrente ein Zeitraum von 12 Monaten zu betrachten ist.
Hier handelt es sich aber nicht um eine Rente, die zu 100 % besteht, sondern um KEINE Rente woraus dann nach Ablauf von 3 Monaten eine Rente wird.
Das ist nach meiner Auffassung etwas ganz anderes.
jetzt sprich bitte endlich mit den Entscheidern (Name des Gesprächspartner merken !!!!).....und gib mal Rückmeldung.
Rufe endlich an bei der KK.
Nach einer Familienversicherung (FAMI), die deswegen endet, weil du dann Einkünfte aus Rente beziehst.
Darüber hatte ich hier noch nichts geschrieben:
Also nach Ende einer FAMI beginnt eine freiwillige (und natürlich beitragspflichtige) Versicherung.
Das ist nicht das Problem.
Entscheidend ist, ob du in die FAMI reinkommst.
3 Monate sagst du.
Zu den Sachen mit den 3 Monaten gibt es Aussagen, dass bei einer Senkung der Rente auf Teilrente ein Zeitraum von 12 Monaten zu betrachten ist.
Hier handelt es sich aber nicht um eine Rente, die zu 100 % besteht, sondern um KEINE Rente woraus dann nach Ablauf von 3 Monaten eine Rente wird.
Das ist nach meiner Auffassung etwas ganz anderes.
jetzt sprich bitte endlich mit den Entscheidern (Name des Gesprächspartner merken !!!!).....und gib mal Rückmeldung.
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Hallo Heinrich, ich bin etwas verwundert über deine Tonlage. Ich habe lediglich versucht, ein paar Informationen zu bekommen und habe auch Informationen geteilt, die meinen spezifischen Fall betreffen, der aber auch sicherlich in anderer Konstellation oder ähnlich auf andere Dritte zutrifft.
Ich habe mit zwei gesetzlichen Kassen gesprochen, beide haben gesagt Ü 55 aus Arbeitslosengeld eins auslaufeng, kein Einkommen beziehungsweise unter 603 € hätte kein Problem in die Familienversicherung zu kommen
Ich habe mit zwei gesetzlichen Kassen gesprochen, beide haben gesagt Ü 55 aus Arbeitslosengeld eins auslaufeng, kein Einkommen beziehungsweise unter 603 € hätte kein Problem in die Familienversicherung zu kommen
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Hallo,
ich bleibe bei meiner Antwort und dem dargestellten Ablauf, d.h. so wie geschildert wäre die Familienversicherung möglich und beim Wegfall der Familienversicherung wegen Einkommensüberschreitung erfolgt die obligatorische Anschlussversicherung.
Gruss
Czauderna
ich bleibe bei meiner Antwort und dem dargestellten Ablauf, d.h. so wie geschildert wäre die Familienversicherung möglich und beim Wegfall der Familienversicherung wegen Einkommensüberschreitung erfolgt die obligatorische Anschlussversicherung.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
pejoth,
ich will dich keineswegs angreifen, ich meine es nur gut mit dir.
Ich habe schon sehr viel Zeit in deine Frage hier inverstiert.
Es ist unheimlich schwer, komplizierte Dinge für Fragesteller hier einfach zu erklären.
ich will und wollte nur, dass du vorwärts kommst und endlich (bitte nicht beleidigt sein) die Sache mit der korrekten Stelle klärst.
jetzt schreibst du auch noch, dass du schon mit 2 Krankenkassen gesprochen hast.
Das hattest du uns hier noch nicht geschrieben.
Jetzt haben diese beiden KK die Antwort von von Czaudern, Ross und mir bestätigt ( 5: 0 für FAMI).
Hab jetzt Mut.... kläre es mit deiner KK.
Es gibt gaaaar kein Problem
ich will dich keineswegs angreifen, ich meine es nur gut mit dir.
Ich habe schon sehr viel Zeit in deine Frage hier inverstiert.
Es ist unheimlich schwer, komplizierte Dinge für Fragesteller hier einfach zu erklären.
ich will und wollte nur, dass du vorwärts kommst und endlich (bitte nicht beleidigt sein) die Sache mit der korrekten Stelle klärst.
jetzt schreibst du auch noch, dass du schon mit 2 Krankenkassen gesprochen hast.
Das hattest du uns hier noch nicht geschrieben.
Jetzt haben diese beiden KK die Antwort von von Czaudern, Ross und mir bestätigt ( 5: 0 für FAMI).
Hab jetzt Mut.... kläre es mit deiner KK.
Es gibt gaaaar kein Problem
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
Super pejoth!!!
Ich zitiere Dich jetzt noch einmal:
Zitat:
Ich habe mit zwei gesetzlichen Kassen gesprochen, beide haben gesagt Ü 55 aus Arbeitslosengeld eins auslaufeng, kein Einkommen beziehungsweise unter 603 € hätte kein Problem in die Familienversicherung zu kommen.
Warum postest Du hier überhaupt noch, wenn Du 2 klare positive Aussagen von Kassen bekommen hast?!
Ferner haben exklusive Poster aus dem Forum dies auch noch bestätigt.
Die Gretchenfrage ist letztendlich: was willst Du von uns?!
Ich zitiere Dich jetzt noch einmal:
Zitat:
Ich habe mit zwei gesetzlichen Kassen gesprochen, beide haben gesagt Ü 55 aus Arbeitslosengeld eins auslaufeng, kein Einkommen beziehungsweise unter 603 € hätte kein Problem in die Familienversicherung zu kommen.
Warum postest Du hier überhaupt noch, wenn Du 2 klare positive Aussagen von Kassen bekommen hast?!
Ferner haben exklusive Poster aus dem Forum dies auch noch bestätigt.
Die Gretchenfrage ist letztendlich: was willst Du von uns?!
Re: Familienversicherung ab 01.01.2026 für langjährig PKV-Versicherte über 55 Jahre
@Vorposter
Man mag in Erwägung ziehen, dass ich in diesem Bereich keinerlei Erfahrung habe und natürlich „keine schlafenden Hunde“ wecken will. Die Anrufe habe ich gestern! Erst getätigt.
Beide Erstaussagen waren: Ü 55 keine Chance. Dann habe ich das Konstrukt nochmal erklärt, Warteleitung wegen internem Gespräch Fachabteilung, dann kam das go.
Mit versicherungsfrei/pflichtig kenne ich mich nicht aus. Beim lesen der Novellierungen im SGB habe ich nach einer h aufgegeben. Daher hatte ich gefragt, ob es zu so einem Konstrukt, wie meinem nach neuer Gesetzgebung Erfahrungen gibt. Das wars eigentlich schon.
Man mag in Erwägung ziehen, dass ich in diesem Bereich keinerlei Erfahrung habe und natürlich „keine schlafenden Hunde“ wecken will. Die Anrufe habe ich gestern! Erst getätigt.
Beide Erstaussagen waren: Ü 55 keine Chance. Dann habe ich das Konstrukt nochmal erklärt, Warteleitung wegen internem Gespräch Fachabteilung, dann kam das go.
Mit versicherungsfrei/pflichtig kenne ich mich nicht aus. Beim lesen der Novellierungen im SGB habe ich nach einer h aufgegeben. Daher hatte ich gefragt, ob es zu so einem Konstrukt, wie meinem nach neuer Gesetzgebung Erfahrungen gibt. Das wars eigentlich schon.
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