Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

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heinrich
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Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

Beitragvon heinrich » 10.04.2026, 08:13

Hallo,

eine Frage an die Experten zur PKV, auch wenn es eigentlich um Beihilfe geht.

folgender Fall:
Beamter (Besoldung A 9 oder A 10) in NRW, 2 Kinder, die über ihn privat versichert sind. Ehefrau ist gesetzlich krankenversichert.
Er verkürzt seine Stundenzahl auf ein Minimum im Beamtenberuf.

Die Selbstständigkeit (wird vom Vater übernommen) nimmt ihn zeitlich mehr in Anspruch als sein Beamtenberuf.
Die Einkünfte aus der Selbstständigkeit sind mit 50.000 bis 100.000 EUR deutlich über dem Bruttogehalt aus dem Beamtenberuf (der ja auch noch minimiert wurde).

Frage:
hat der Beamte unter diesen Bedingungen weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe (und muss somit in der PKV nicht 100 % absichern).

vorab vielen Dank.
Grüße
heinrich

eastman
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Re: Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

Beitragvon eastman » 10.04.2026, 15:29

Die Selbständigkeit bedingt normalerweise eine Gewerbeanmeldung. Dafür braucht er eine Genehmigung seines Dienstherren, ist in der Stundenzahl und im Verdienst stark gedeckelt. Wenn der Beamte nicht in einer Art "unabkömmlicher Position" ist, sehe ich eigentlich keine Chance, dass sein
Dienstherr mitspielt. Ich hatte schon mehrere Fälle im Bestand, wo Beamte wieder in die freie Wirtschaft gewechselt sind, weil die Rahmenbedingungen des Beamtentums nicht passten.

heinrich
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Re: Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

Beitragvon heinrich » 10.04.2026, 15:39

Vielen Dank, erst einmal,

unterstellen wir aber einmal, dass der Dienstherr mitspielt.

Mir ging es bei der Frage nur um die Krankenversicherung und Beihilfe (für den Fall, dass weiterhin ein Beamtenverhältnis bestehen kann und eben auch die von mir beschriebene Selbstständigkeit).

Evt können mir (bzw. meinem Bekannten) noch andere hier im Forum helfen.

Dafür bedanke ich mich schon einmal.

eastman
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Re: Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

Beitragvon eastman » 10.04.2026, 15:57

Hinter der Einkommensgrenze KÄME die Abschöpfung der Mehrabgewinne bzw. deren Abführung an den Dienstherren. Es handelt sich -zumindest nach der Einkommensverteilung - nicht um eine Nebentätigkeit, sondern um die Haupttätigkeit. Die kostenfreie Gewährung von 70% der Krankheitskosten ist ja schon in der Nebentätigkeit von Angehörigen gedeckelt auf um die 18.000 € im Jahr (unterschiedlich je Bundesland, aber immer in diesem Korridor).
WARUM sollte dann noch eine Haupttätigkeit alimentiert werden?

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Re: Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

Beitragvon Czauderna » 10.04.2026, 16:51

Hallo,
ich habe einfach mal meine KI gefragt und als Beispiel Hessen angegeben. So wie geschildert bleibt der Beihilfeanspruch bei der Konstellation erhalten aber auch die KI empfiehlt sich bei der Beihilfestelle direkt und verbindlich zu erkundigen. Eine Rechtsgrundklage hat die KI allerdings nicht gefunden dafür.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Beamter mit Nebenerwerb (Selbstständigkeit)

Beitragvon heinrich » 10.04.2026, 18:17

ich danke euch :-)


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