GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Weil es immer wieder durch die sozialen Medien geistert und mich auch bald betrifft,wie ist es in dem Fall, das man für einen längeren Zeitraum im Ausland ist und im Ausland ebenfalls eine gesetzliche GKV besitzt.Kann man dann die Beitragszahlungen dann pausieren, ohne sich abzumelden und diese dann wieder aufnehmen nach Rückkehr ? In meinem Fall habe ich in Kolumbien ebenfalls eine gesetzliche Versicherung und bin derzeit Arbeitnehmer,ich melde mich beim AG ab und würde dann automatisch wieder freiwillig versichert.Das wollte ich aber vermeiden die Beiträge wieder selbst zu stemmen weil ich mind 12 Monate gar nicht da bin und die Leistungen der dt GKV somit auch nicht in Anspruch nehmen kann.
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Was geistert durch die sozialen Medien?
Was heißt denn längerer Zeitraum genau, 12 Monate, 2 Jahre, 5 Jahre, vllt. noch länger? Ist der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend und in DE besteht weiter der gewöhnliche Aufenthalt / Wohnsitz?
Dir stehen je nachdem verschiedene Optionen offen:
1.) Freiwillige Versicherung läuft ganz normal mit voller Beitragsbemessung (wahrlich die uncleverste Option, weil auch kein Leistungsanspruch im vertragslosen Ausland -> Kolumbien)
2.) Freiwillige Versicherung mit ruhendem Leistungsanspruch und reduziertem Anwartschaftsbeitrag (kostet ca. 70-80 Euro / Monat, Sicherheit weiter in der GKV zu sein auch nach Rückkehr)
3.) Beendigung der freiwilligen Versicherung bei Nachweis eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall, hier bspw. im Falle des Auslandsaufenthaltes in Form einer Langzeit-Auslandsreisekv (evtl. Problematiken mit Rückkehr in die GKV, KVdR, etc.)
Was heißt denn längerer Zeitraum genau, 12 Monate, 2 Jahre, 5 Jahre, vllt. noch länger? Ist der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend und in DE besteht weiter der gewöhnliche Aufenthalt / Wohnsitz?
Dir stehen je nachdem verschiedene Optionen offen:
1.) Freiwillige Versicherung läuft ganz normal mit voller Beitragsbemessung (wahrlich die uncleverste Option, weil auch kein Leistungsanspruch im vertragslosen Ausland -> Kolumbien)
2.) Freiwillige Versicherung mit ruhendem Leistungsanspruch und reduziertem Anwartschaftsbeitrag (kostet ca. 70-80 Euro / Monat, Sicherheit weiter in der GKV zu sein auch nach Rückkehr)
3.) Beendigung der freiwilligen Versicherung bei Nachweis eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall, hier bspw. im Falle des Auslandsaufenthaltes in Form einer Langzeit-Auslandsreisekv (evtl. Problematiken mit Rückkehr in die GKV, KVdR, etc.)
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Der Aufenthakt dauert also mind 12 Monate und Punkt 2 wäre die beste Lösung aber ich möchte mich nicht abmelden zum jetzigen Zeitpunkt und bei Punkt3 verlangen die auch eine Abmeldung wobei die Versicherung in Kolumbien ja ebenfalls besteht was zb die AOK nicht als gleichwertig betrachtet und bei Rückkehr sogar auf lückenlose Beitragszahlung bestehen würde,so war der letzte Stand aus dem Jahr 24
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Man braucht keine Wohnsitzabmeldung für die Anwartschaft, auch keinen Folgeversicherungsnachweis (weil die Mitgliedschaft in dem Fall gar nicht beendet ist, sondern nur der Leistungsanspruch ruht, Versicherungszeiten legt man also weiter zurück, das ist ja gerade der Clou an der Anwartschaft).
Man braucht auch keine Wohnsitzabmeldung für eine Beendigung / Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft bei Nachweis einer Langzeit-Auslandskv.
Keine Ahnung, was dir da erzählt wurde.
Man braucht auch keine Wohnsitzabmeldung für eine Beendigung / Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft bei Nachweis einer Langzeit-Auslandskv.
Keine Ahnung, was dir da erzählt wurde.
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Hallo,
ja, da kann ich Chrischan nur zustimmen und soweit ich weiß, können die Anwartschaftsbeiträge auch in der Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden, aber lasse mich da gerne korrigieren, wenn ich es eben nicht wusste.
Gruss
Czauderna
ja, da kann ich Chrischan nur zustimmen und soweit ich weiß, können die Anwartschaftsbeiträge auch in der Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden, aber lasse mich da gerne korrigieren, wenn ich es eben nicht wusste.
Gruss
Czauderna
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Dann frage ich mich warum das die AOK anders sieht, also die lassen mich nur bei Abmeldung ohne Beiträge ziehen und Anwartschaften gibt es gar nicht,sollte ich dann wieder kommen müsste geprüft werden ob eine Beitragsnachzahlung stattfinden würde für die Zeit meiner Abwesenheit wegen der lückenlosen Beitragszahlung.
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Hallo,
ich hab mal gegoogelt mit der Fragestellung nach Anwartschaftsversicherung bei der AOK (Hessen) und bekam eine ziemlich konkrete Antwort sogar mit entsprechenden Kontakten – demnach ist eine Anwartschaft schon möglich. Es steht nichts davon in der Satzung und Werbung wird seitens der AOK auch kleine gemacht, aber es sollte gehen.
Gruss
Czauderna
ich hab mal gegoogelt mit der Fragestellung nach Anwartschaftsversicherung bei der AOK (Hessen) und bekam eine ziemlich konkrete Antwort sogar mit entsprechenden Kontakten – demnach ist eine Anwartschaft schon möglich. Es steht nichts davon in der Satzung und Werbung wird seitens der AOK auch kleine gemacht, aber es sollte gehen.
Gruss
Czauderna
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
MichaelG hat geschrieben:Dann frage ich mich warum das die AOK anders sieht, also die lassen mich nur bei Abmeldung ohne Beiträge ziehen und Anwartschaften gibt es gar nicht,sollte ich dann wieder kommen müsste geprüft werden ob eine Beitragsnachzahlung stattfinden würde für die Zeit meiner Abwesenheit wegen der lückenlosen Beitragszahlung.
Weil Sie keine Ahnung haben, nehme ich mal an. Weise sie auf die Rechtsgrundlage § 240 Abs. 4b SGB V hin und gut ist. Gern auch in Verbindung mit Fachkonferenz Beiträge der Spitzenverbände der Sozialversicherung, 23. März 2021, TOP 5: https://share.google/abWhQhqBd3XdJ9EWG
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Aber ich bin nun mal in Thüringen bei der AOK versichert und wenn die mir solch einen Unsiin erzählen also es gäbe keine Anwartschaften und dann das ich evtl noch Beiträge nachzahlen müsste; wenn ich nach einem Auslandsaufenthalt zurück kehre; wie soll ich dann meine Rechte als Versicherter wahrnehmen können ?
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Hallo,
am besten in diesem Falle ist eine schriftliche Anfrage mit einer schriftlichen Antwort. Am Telefon erzählen kann man viel, aber es schriftlich zu bestätigen (mit Rechtsgrundlagen), das ist dann schon schwieriger.
Gruss
Czauderna
am besten in diesem Falle ist eine schriftliche Anfrage mit einer schriftlichen Antwort. Am Telefon erzählen kann man viel, aber es schriftlich zu bestätigen (mit Rechtsgrundlagen), das ist dann schon schwieriger.
Gruss
Czauderna
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Genau so. Schriftlich und formlos teilst du der AOK mit bzw. zeigst an (Antrag), dass du die Fortführung als Anwartschaftsversicherung nach § 240 Abs. 4b SGB V ab Datum XQZ wünschst, da der Anspruch auf Leistungen aus anderem Grund für länger als drei Kalendermonate ruht (Auslandsaufenthalt). Dann muss die Krankenkasse darauf reagieren und es geht nicht an dieselben "Pappenheimer", sondern jemanden, der / die sich auskennt (fingers crossed).
Re: GKV Beiträge bei längerem Aufenthalt im Ausland und gleichwertiger Versicherung
Ja ich war am Donnerstag noch bei der AOK wegen einer anderen Frage und der Mitarbeiter gab mir ein Merkblatt über Anwartschaften mit, also scheint es das ja doch zu geben bei der AOK.Anscheinend auch ohne Abmeldung aus Deutschland so wie er sagte man müsse nur nachweisen das man nicht da ist
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