Ausschluss Vorerkrankungen im modifizierten Standardtarif
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ausschluss Vorerkrankungen im modifizierten Standardtarif
Mich hat ein Rentner um Rat gebeten. Er ist derzeit nicht kranken- und pflegeversichert. Früher war er mal privat versichert.
Ich riet ihm, er solle sich ein Angebot im modifizierten Standardtarif geben lassen und auch eine Halbierung aufgrund drohender Sozialhilfebedürftigkeit beantragen.
Nun habe ich gerade mit einer Tante des privaten Krankenversicherungsunternehmen telefoniert.
Diese hat mir gesagt, sie würden ihn zwar im modifizierten Standardtarif aufnehmen, dabei aber Kosten ausschließen, die aufgrund seiner Vorerkrankung anfallen.
Ist dies rechtens? Ich dachte im Standardtarif gibt es keine Risikoprüfung.
Ich riet ihm, er solle sich ein Angebot im modifizierten Standardtarif geben lassen und auch eine Halbierung aufgrund drohender Sozialhilfebedürftigkeit beantragen.
Nun habe ich gerade mit einer Tante des privaten Krankenversicherungsunternehmen telefoniert.
Diese hat mir gesagt, sie würden ihn zwar im modifizierten Standardtarif aufnehmen, dabei aber Kosten ausschließen, die aufgrund seiner Vorerkrankung anfallen.
Ist dies rechtens? Ich dachte im Standardtarif gibt es keine Risikoprüfung.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo,
im Standardtarif gibt es keine Risikoausschlüsse noch Risikozuschläge. In der Pflegeversicherung darf aber bei Vorerkrankungen ein Risikozuschlag erhoben werden.
Es gibt allgemeine Wartezeiten von 3 Monate und besondere von 8 Monaten (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und
Kieferorthopädie).
Eine Risikoprüfung wird immer gemacht, da der Versicherte ja später in einen normalen Tarif der Gesellschaft wechseln könnte. Und für diesen Fall wird vorsorglich schon mal ein Risikozuschlag vereinbart um so einen Wechsel zu erschweren.
Gruß
Frank
im Standardtarif gibt es keine Risikoausschlüsse noch Risikozuschläge. In der Pflegeversicherung darf aber bei Vorerkrankungen ein Risikozuschlag erhoben werden.
Es gibt allgemeine Wartezeiten von 3 Monate und besondere von 8 Monaten (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und
Kieferorthopädie).
Eine Risikoprüfung wird immer gemacht, da der Versicherte ja später in einen normalen Tarif der Gesellschaft wechseln könnte. Und für diesen Fall wird vorsorglich schon mal ein Risikozuschlag vereinbart um so einen Wechsel zu erschweren.
Gruß
Frank
Frank hat geschrieben:Hallo,
im Standardtarif gibt es keine Risikoausschlüsse noch Risikozuschläge. In der Pflegeversicherung darf aber bei Vorerkrankungen ein Risikozuschlag erhoben werden.
Es gibt allgemeine Wartezeiten von 3 Monate und besondere von 8 Monaten (für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und
Kieferorthopädie).
Eine Risikoprüfung wird immer gemacht, da der Versicherte ja später in einen normalen Tarif der Gesellschaft wechseln könnte. Und für diesen Fall wird vorsorglich schon mal ein Risikozuschlag vereinbart um so einen Wechsel zu erschweren.
Gruß
Frank
Hallo,
klagt die Conti nicht genau gerade wegen dieses Punktes, das mitversichern von Vorerkrankungen im MST?
Ist bereits eine Entscheidung diesbezüglich gefallen?
Viele Grüße
wimmerl hat geschrieben:Genau, die Continentale ist es mit der ich telefoniert habe.
Ich habe aber gefragt, ob auch andere Versicherungen dies so handhaben. Sie sagte mir: ja
Hallo,
die Continentale ist meines Wissens eine der wenigen Gesellschaften die sich diesbezüglich ihrer Risikogemeinschaft gegenüber vorbildlich verhält, weil das WSG genau diese Punkte nicht eindeutig geregelt hat.
Sie werden bei anderen Gesellschaften aber mit Ihrem Anliegen Erfolg haben.
Viele Grüße
Es gibt Gesellschaften, die bei Nichtversicherten Risikozuschläge bei der Pflegeversicherung nehmen- andere verzichten darauf.
Es gibt Gesellschaften, die Privatpatienten bei teuren Erkrankungen mit allen Mitteln aus bestehende Verträge rausgeschmissen haben und jetzt aufschreien, dass sie diese wieder versichern müssen.
Es gibt Gesellschaften, die eine Hotline für Unversicherte eingerichtet haben, um diese fair und korrekt zu beraten. Und es gibt andere, die schwören ihre Mitarbeiter so ein, dass Unversicherte ja nicht bei der eigenen Gesellschaft landen sondern lieber beim Mitbewerber.
Es gibt Gesellschaften, die Privatpatienten bei teuren Erkrankungen mit allen Mitteln aus bestehende Verträge rausgeschmissen haben und jetzt aufschreien, dass sie diese wieder versichern müssen.
Es gibt Gesellschaften, die eine Hotline für Unversicherte eingerichtet haben, um diese fair und korrekt zu beraten. Und es gibt andere, die schwören ihre Mitarbeiter so ein, dass Unversicherte ja nicht bei der eigenen Gesellschaft landen sondern lieber beim Mitbewerber.
Frank hat geschrieben:Es gibt Gesellschaften, die bei Nichtversicherten Risikozuschläge bei der Pflegeversicherung nehmen- andere verzichten darauf.
Es gibt Gesellschaften, die Privatpatienten bei teuren Erkrankungen mit allen Mitteln aus bestehende Verträge rausgeschmissen haben und jetzt aufschreien, dass sie diese wieder versichern müssen.
Es gibt Gesellschaften, die eine Hotline für Unversicherte eingerichtet haben, um diese fair und korrekt zu beraten. Und es gibt andere, die schwören ihre Mitarbeiter so ein, dass Unversicherte ja nicht bei der eigenen Gesellschaft landen sondern lieber beim Mitbewerber.
Was soll das jetzt?
Wenn der Gesetzgeber handwerklichen Murks veranstaltet erwarte ich von meinem Versicherer, dass er die Möglichkieten nutzt, um die Gemeinschaft zu schützen.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger...
Was dieses "frustrierte" eindreschen und heranführen von Beispielen, die mit dem Fall nichts zu tun haben, hervirruft, mag sich mir gerade nicht erschliessen...
Das bedeutet, dass die PKV das die Dilemma der Nichtversicherten zum großen Teil selbst verursacht hat.
Die meisten Gesellschaften kommen ihren Verantwortung jetzt nach. Die Conti klagt lieber.
Der Vorstand der Cont: Zitat "Auch in der Vergangenheit
seien Menschen ohne Krankenversiche-
rung, falls sie bedürftig waren, über die
Sozialhilfe medizinisch versorgt worden."
Aber was ist mit den Menschen, die vormals privat versichert waren aber über das Sozialhilfeniveau verdienen und sich nicht versichern konnten?
Die meisten Gesellschaften kommen ihren Verantwortung jetzt nach. Die Conti klagt lieber.
Der Vorstand der Cont: Zitat "Auch in der Vergangenheit
seien Menschen ohne Krankenversiche-
rung, falls sie bedürftig waren, über die
Sozialhilfe medizinisch versorgt worden."
Aber was ist mit den Menschen, die vormals privat versichert waren aber über das Sozialhilfeniveau verdienen und sich nicht versichern konnten?
Frank hat geschrieben:Das bedeutet, dass die PKV das die Dilemma der Nichtversicherten zum großen Teil selbst verursacht hat.
Die meisten Gesellschaften kommen ihren Verantwortung jetzt nach. Die Conti klagt lieber.
Der Vorstand der Cont: Zitat "Auch in der Vergangenheit
seien Menschen ohne Krankenversiche-
rung, falls sie bedürftig waren, über die
Sozialhilfe medizinisch versorgt worden."
Aber was ist mit den Menschen, die vormals privat versichert waren aber über das Sozialhilfeniveau verdienen und sich nicht versichern konnten?
Ich denke da gibt es viele Sichtweisen und jeder Fall ist einzeln zu betrachten.
Jetzt die Versicherer als alleinige Schuldige anzuprangern halte ich für sehr übertrieben.
Da könnte ich Geschichten erzählen...
Hi there,
ich kann zu dem Thema mal eine sehr positive nachricht berichten. Habe vor ca. 1/2 Jahr meine Eltern bei der DEBK versichert (Basistarif). Eltern sind beide 84. Resultat: Horrende Zuschläge wegen Vorerkrankungen (Beitrag für beide €1700 pro Monat).
Jetzt ein Schreiben von der Versicherung, ich zitiere:
Jetzt haben sich die Krankversicherer darauf geeinigt, dass der Beitrag für die Versicherten im modifizierten ST ab Beginn auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der der PflegeVersicherung begrenzt wird.
Entgegenkommend verzichten wir auch auf die Erhebung des bisherigen Risikozuschlags
Ergebnis: Beitrag reduziert auf €1200 (für beide zusammen).
Damit können meine Eltern leben und haben eine PKV.
Es gibt also auch gute Nachrichten! Wollen wir hoffen, dass das Ganze so bleibt.
Werner
ich kann zu dem Thema mal eine sehr positive nachricht berichten. Habe vor ca. 1/2 Jahr meine Eltern bei der DEBK versichert (Basistarif). Eltern sind beide 84. Resultat: Horrende Zuschläge wegen Vorerkrankungen (Beitrag für beide €1700 pro Monat).
Jetzt ein Schreiben von der Versicherung, ich zitiere:
Jetzt haben sich die Krankversicherer darauf geeinigt, dass der Beitrag für die Versicherten im modifizierten ST ab Beginn auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der der PflegeVersicherung begrenzt wird.
Entgegenkommend verzichten wir auch auf die Erhebung des bisherigen Risikozuschlags
Ergebnis: Beitrag reduziert auf €1200 (für beide zusammen).
Damit können meine Eltern leben und haben eine PKV.
Es gibt also auch gute Nachrichten! Wollen wir hoffen, dass das Ganze so bleibt.
Werner
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