Basistarif (Leistungsumfang)

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Basistarif (Leistungsumfang)

Beitragvon Rossi » 13.12.2008, 16:51

Ab dem 01.01.2009 gibt es ja den sog. schönen Basistarif. Die rechtliche Grundlage ist in § 12 Abs. 1 a VAG zu finden.

Hiernach sollen die Leistungen im Basistarif den Leistungen nach dem III. Kapitel des SGB V vergleichbar sein.

Das III. Kapitel des SGB V fängt bei § 11 SGB V an und hört bei § 68 SGB V auf. Sooh.

Nu habe ich mal ein wenig nachgebohrt und habe nachfolgende Infos erhalten, was so alles im Basistarif enthalten sein soll:

keine Wartezeiten

kein Ausschluss von Krankheiten die bei Vertragsabschluss schon vorhanden sind

Kur- und Rehaleistungen sind enthalten

Zahnersatz 65 %

Zahnbehandlung 100 %

ambulante und stationäre Behandlungskosten





Soweit und sogut. Habe ich verstanden.

Auch die Zuzahlungen sollen im Bereich des Basistarif anfallen. D. h. die Medikamentenzuzahlungen, die Praxisgebühr, die Eigenanteile bei Haushalthilfen, Fahrkosteneigenanteile etc.

Auch soweit in Ordnung und völlig nachvollziehbar, da es dieses ja auch im Bereich der GKV gibt.

Und nu kommt die Gretchenfrage.

Was ist mit Zuzahlungen und Belastungsgrenzen im Sinne von §§ 61 und 62 SGB V? Darüber habe ich bislang in den Hochglanzbroschüren der PKV nicht viel gefunden?

Meines Erachtens müssen diese Grenzen auch gelten. D. h. die privaten Versicherer müssen demmächst auch die Einkommensverhältnisse ihrer Schäflein überprüfen um die max. Belastungsgrenze festsetzen zu können?!?

GS
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Re: Basistarif (Leistungsumfang)

Beitragvon GS » 13.12.2008, 23:03

Rossi hat geschrieben:Ab dem 01.01.2009 gibt es ja den sog. schönen Basistarif. Die rechtliche Grundlage ist in § 12 Abs. 1 a VAG zu finden.

"Schön" ist anders ...

Hiernach sollen die Leistungen im Basistarif den Leistungen nach dem III. Kapitel des SGB V vergleichbar sein. Das III. Kapitel des SGB V fängt bei § 11 SGB V an und hört bei § 68 SGB V auf. Sooh. Nu habe ich mal ein wenig nachgebohrt und habe nachfolgende Infos erhalten, was so alles im Basistarif enthalten sein soll:
keine Wartezeiten
kein Ausschluss von Krankheiten die bei Vertragsabschluss schon vorhanden sind
Kur- und Rehaleistungen sind enthalten

... auch Krankengeld, wenn in der Gesetzlichen darauf Anspruch bestünde ...
Zahnersatz 65 %, Zahnbehandlung 100 %, ambulante und stationäre Behandlungskosten
Soweit und sogut. Habe ich verstanden.
Auch die Zuzahlungen sollen im Bereich des Basistarif anfallen. D. h. die Medikamentenzuzahlungen, die Praxisgebühr, die Eigenanteile bei Haushalthilfen, Fahrkosteneigenanteile etc. Auch soweit in Ordnung und völlig nachvollziehbar, da es dieses ja auch im Bereich der GKV gibt.

Und nu kommt die Gretchenfrage.

Was ist mit Zuzahlungen und Belastungsgrenzen im Sinne von §§ 61 und 62 SGB V? Darüber habe ich bislang in den Hochglanzbroschüren der PKV nicht viel gefunden?

Hochglanzbroschüren? Zum Basistarif?

Meines Erachtens müssen diese Grenzen auch gelten. D. h. die privaten Versicherer müssen demmächst auch die Einkommensverhältnisse ihrer Schäflein überprüfen um die max. Belastungsgrenze festsetzen zu können?!?

Die gelten allein schon deshalb, weil die 61 und 62 zwischen 11 und 68 liegen ;-)
Die Frage ist jedoch: wer muss den Aufwand treiben - uind wer muss ihn letztlich bezahlen? - , festzustellen, dass sie irgendwann erreicht werden? "Ideal" wäre natürlich, dass dies automatisch erfolgt, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Und bei "individuell" geht es schon los ...

Rossi, ich befürchte, der Basistarif wird Dir noch lange Arbeitstage und dann schlaflose Nächte bereiten (da bist du sicher nicht der einzige), und ich kann mir auch schon denken, was du in dieser Zeit machst, nämlich das Forum auf dem Laufenden zu halten.

Gruß von
Gerhard

dij
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Re: Basistarif (Leistungsumfang)

Beitragvon dij » 13.12.2008, 23:19

GS hat geschrieben:Hochglanzbroschüren? Zum Basistarif?


Klar doch: Der Basistarif – eine Entscheidungshilfe (aus Opportunitätsgründen wurde der Titel „Warnung vor dem Basistarif“ wieder verworfen ;-)).

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Beitragvon Rossi » 13.12.2008, 23:54

Nun denn, ich bin mir sicher, die gesamte Klamotte wird ne spannende Geschichte ab Januar 2009.

Völlig klar GS!!



Die gelten allein schon deshalb, weil die 61 und 62 zwischen 11 und 68 liegen



Jooh, ich kann doch auch lesen! Jenes war natürlich auch mein erster Gedankengang! Es läuft unter dem Motto - wer A sagt der muss auch B sagen. Also, wenn es vergleichbar sein soll, dann aber bitte mit dem gesamten Krempel. Nicht nur die Zuzahlungen, sondern auch die Begrenzungen.

Aber leider habe ich darüber in den Hochglanzbroschüren der PKV noch keinen Hinweis gefunden. Viel Spass bei den privaten Kvén!!

Wie war das noch einmal; ich habe schon mal ein Pferd vor der Apotheke kotzen gesehen, welches ein Rezept im Maul hatte. Aber Pferde sollen in der Regel nicht kotzen!!!

Es grüsst der Rossi, in der Hoffnung, dass ab Januar 2009 alles geregelt ist!!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.12.2008, 00:08

jooh, dij, genau diese Hochglanzbroschüre habe ich gemeint!!! =D>


Mal sehen, wohin die Reise geht!!!!

Vorab - meine persönliche Auffassung - so geht dat nich! Wenn schon, dann bitte alles. Also ohne mullen und knullen das gesamte Programm. Also, nicht die Geschichte einseitig betrachten. Wie war das noch einmal; wer A sagt, der muss auch B sagen!!


Upsela, ich sehe schon jetzt die Richter der Amtsgerichte. Wat ist tuten, oder wat iss blasen. Völliges Neuland für die hochbezahlten Juristen!

Oh man, die Geschichte wird spannend! .-.

GS
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Beitragvon GS » 14.12.2008, 09:43

Klar doch: Der Basistarif – eine Entscheidungshilfe (aus Opportunitätsgründen wurde der Titel „Warnung vor dem Basistarif“ wieder verworfen ;-)).

@dij, Rossi
Ja, die Broschüre kenne ich, jedoch bisher nur als pdf-Papierausdruck, und der ist eher matt - hab vergessen, Fotopapier in den Drucker zu legen.

:mrgreen: Der vollständige Titel lautet übrigens "Der Basistarif - eine Entscheidungshilfe dagegen". Das letzte Wort ist nur in weißer Schrift gedruckt. :mrgreen:

Natürlich gibt es Neu-Versicherungspflichtige, denen aus Alters-oder Gesundheitsgründen keine Alternative zum Basistarif bleibt. Aber wer nichts zu entscheiden hat, braucht auch keine "Entscheidungshilfe" - schon gar keine hochglänzende.

Gut, auch dann gibt es noch eine Alternative, die der Gesetzgeber nicht ausschließen konnte oder wollte: a) Sich von Anfang an - nolens volens - versichern oder b) abwarten und in Beitragsrückstand geraten. Zumindest für diejenigen, die sich bisher nicht versichern wollten, eine Wahl zwischen a) Schnupfen und b) Husten.

Wer sich den Schnupfen leisten kann, dem sei dazu zu raten. Der Husten kommt vielleicht später, aber er kommt - und dann heftiger.

Gruß von
Gerhard

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Re: Basistarif (Leistungsumfang)

Beitragvon hps44 » 15.12.2008, 15:04

hps44

ich bin Rentner und privat versichert seit 1974 (PKV).

Ab 1.1.2009 beträgt der Beitrag der Rentenverversicherung zur Krankenversicherung

7,3% der Rente.

Aber durch den Gesundheitsfond steiget mein Krankenkassenbeitrag monatlich um

40 EUR.

Durch den Gesundsheitsfond müssen alle krankenversichert sein.

Wo lassen Sie sich versichern?

Im Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Diese neuen Mitglieder müssen durch die bestehenden getragen werden.

Also werden die Versicherungen der PKV ab 1.1.2009 erhöht.

Ist das gerecht?

Mit freundlichen Grüßen

hps44
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Re: Basistarif (Leistungsumfang)

Beitragvon hps44 » 15.12.2008, 15:08

hps44


ich bin Rentner und privat versichert seit 1974 (PKV).

Ab 1.1.2009 beträgt der Beitrag der Rentenverversicherung zur Krankenversicherung

7,3% der Rente.

Aber durch den Gesundheitsfond steiget mein Krankenkassenbeitrag monatlich um

40 EUR.

Durch den Gesundsheitsfond müssen alle krankenversichert sein.

Wo lassen Sie sich versichern?

Im Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Diese neuen Mitglieder müssen durch die bestehenden getragen werden.

Also werden die Versicherungen der PKV ab 1.1.2009 erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Hanspeter Schöller

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Beitragvon Rossi » 15.12.2008, 16:54

Die PKV ist zwar keine originäre Soldiar- aber dafür eine Versichertengemeinschaft.

Jetzt ein anderes Thema.

Hatte heute einen Anruf von einem Kunden. Er hatte auch um Aufnahme in den Basistarif gebeten.

Er wollte den Basistarif mit 0,00 Euro Selbstbeteiligung jährlich. Info der PKV, so etwas gibt es nicht. Es geht erst ab 300,00 Euro jährlich los.

Hm, habe ich gedacht; na klar wenn man den § 12 Abs. 1 a VAG liest, könnte man in der Tat darauf kommen, dass es den Basistarif mit 0,00 Euro nicht geben wird. Aber die Selbstbeteiligungen von 300,00 - 600,00 - 900,00 - 1.2000,00 Euro können vereinbart werden. D. h. es muss auch eine Möglichkeit ohne Beteiligung geben.

Dann bin ich im weiteren Verlauf auf § 12 Abs. 1 c VAG gestossen. Jenes ist die Vorschrift, die den Höchstbetrag für den Basistarif festschreibt.

Und da geht es schon los.

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.....

Wat denn nu? Oder hat sich die PKV da etwas vertan?!?!?

dij
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Beitragvon dij » 15.12.2008, 18:02

Ich verstehe es auch so, daß es eine 0-Euro-Stufe gibt. Aber der Versicherer offenbar nicht.

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Beitragvon Rossi » 16.12.2008, 08:51

Nun denn, oder vielleicht weil die privaten Kvén die Kunden nicht im Basistarif haben möchten! So etwas könnte man auch Abwimmelungstaktik nennen.

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Beitragvon hps44 » 18.12.2008, 10:49

hallo,
es geht hier nicht um ein anderes Thema, sondern die Gesundheitsreform und der Gesundheitsfond und ihre Folgen.

Wer kann in den Basistarif wechseln ?
Der Tarif steht zunächst allen neu PKV-Versicherten sowie Personen ohne Versicherungsschutz, die ehemals PKV-versichert waren oder der PKV systematisch zuzuordnen sind, auf Dauer offen.
Darüber hinaus können bereits privat Krankenversicherte im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln. Freiwillig gesetzlich Versicherte können ebenfalls in diesem Zeitraum, bzw. in einem Zeitraum von sechs Monaten, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfüllt haben, in den Basistarif wechseln. Berechtigte Anträge auf Versicherung im Basistarif dürfen vom PKV Unternehmen nicht abgelehnt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen - so insbesondere ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit - können PKV-Versicherte mit vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen zudem auch jenseits dieses Zeitfensters in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln.
Welchen Umfang hat der Basistarif ?
Der Leistungsumfang dieses Tarifs muss in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier strikter als beim bisherigen Standardtarif. Die Kosten für die (Weiter-)behandlung bereits bestehender Erkrankungen werden ab Versicherungsbeginn im Basistarif übernommen, es wird hierzu keine "Wartezeiten" geben.
Die Behandlung der Versicherten im Basistarif wird durch die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen sichergestellt - anders als bisher, wo Versicherte im Standardtarif häufig Probleme hatten, zu den vorgesehenen Konditionen (v.a.zahn-) ärztliche Behandlung zu finden. Der PKV-Verband erarbeitet derzeit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Basistarif; das Bundesministerium der Finanzen prüft gleichzeitig über die ihm gesetzlich zugewiesene Fachaufsicht, ob den angeführten gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen ist - das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt diesen Prozess.
Die Versicherungsunternehmen müssen zudem ein Ausgleichssystem einrichten, das einen dauerhaften und wirksamen Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Unternehmen gewährleistet; hierdurch sollen Mehraufwendungen durch Vorerkrankungen bzw. Kosten, die durch die Beitragsbegrenzung im Basistarif (s.u.) entstehen, zwischen den Unternehmen ausgeglichen werden.

Zu welchen Konditionen wird der Basistarif angeboten ?
Der Basistarif sieht einen Aufnahmezwang vor; die Versicherungsunternehmen können also niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind hier nicht erlaubt. Um die Bezahlbarkeit zu gewährleisten, darf der Beitrag im Basistarif zudem den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (in 2009 knapp 570 Euro/Monat) nicht überschreiten. Bei finanziell Hilfebedürftigen wird der individuelle Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit außerdem auf Nachweis halbiert; falls notwendig, beteiligt sich der Träger von ALG II bzw. der Sozialhilfe am Beitrag. Mit dem Basistarif erhalten damit auch Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit, sich ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in der PKV zu einer bezahlbaren Prämie zu versichern.

Der Basistarif muss auch Varianten für Kinder und Jugendliche sowie für Personen mit Anspruch auf Beihilfe vorsehen. Die Wahl verschiedener Selbstbehaltstufen bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro im Jahr ist möglich - allerdings ist hierfür jeweils eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren vorgegeben.
Gesetzlich klargestellt ist zudem, dass im Basistarif der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen zulässig ist. Damit wird die im Standardtarif geübte Praxis der Unternehmen beendet, Zusatzversicherungen für diesen Personenkreis auszuschließen.
Für wen ist der Basistarif besonders interessant ?
.Nichtversicherte


Der Basistarif bietet - genauso wie der seit 1. Juli 2007 angebotene "modifizierte Standardtarif" - Personen, die über keinen Versicherungsschutz verfügen, aber zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert waren, die Chance, wieder einen Krankenversicherungsschutz zu er-langen. Bislang haben bereits 5.000 Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, von ihrem Wiedereintrittsrecht in die PKV Gebrauch gemacht. Der modifizierte Standardtarif wird zum 1. Januar 2009 in den Basistarif überführt.

Mit dem 1. Januar 2009 wird für nicht versicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung eingeführt. Zukünftig soll in Deutschland niemand ohne Krankenversicherungsschutz sein. Dies dient dem Schutz des Einzelnen, aber auch die Allgemeinheit soll geschützt werden, da Personen ohne Krankenversicherungsschutz bei teuren Behandlungen letztlich ein Kostenrisiko für die Allgemeinheit darstellen.
.Ältere Menschen, kranke Menschen und Personen mit niedrigen Einkommen


Der Basistarif soll Personen entlasten, für die aufgrund unterschiedlichster Faktoren die monatliche Zahlung der Beiträge eine unzumutbare Belastung darstellt. Dies dürfte zum Beispiel auf ältere Menschen zutreffen, die sich bei niedrigen Einkommen oder Rentenbezügen hohen Prämiensteigerungen in der Vergangenheit hilflos ausgeliefert sahen und inzwischen einen hohen Anteil ihres gesamten Einkommens für ihre Krankenversicherung aufbringen müssen. Auch für Personen, die bei niedrigen Einkommen hohe Risikozuschläge leisten müssen, könnte eine Absicherung im Basistarif zu einer Entlastung führen.
Ob es zusätzlich zu einem nennenswerten Zugang von Personen kommt, die den Basistarif als Übergangslösung für einen Versicherungswechsel nutzen werden, ist gegenwärtig schwer einzuschätzen.
Mit freundlichen Grüßen

dij
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Beitragvon dij » 28.12.2008, 20:57

So, die einheitlichen Bedingungen für den Basistarif sind jetzt draußen; wurde ja auch wirklich Zeit. Unter A.1 heißt es:

Der Basistarif wird als Tarifstufe BTN ohne Selbstbehalt sowie mit Selbstbehalten von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro ... angeboten.

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Beitragvon hps44 » 29.12.2008, 09:57

hps44

hallo,

siehe auch Spiegel-Online von heute.

Da ist alles beschrieben was sich alles durch den Gesundheitsfonds
ab 1.1.2009 ändert

Arztbhandlung
gesetzliche KrankenVersicherung
private Krankenversicherung
Pflegeversicherung

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Beitragvon Frank » 29.12.2008, 10:47

Den Basistarif wird es für Krankheitskostenvollversicherte (Tarif BTN) und für Beihilfeberechtigte (Tarif BTB) geben. Es können Selbstbehalte von 0, 300, 600, 900 oder 1.200 EUR vereinbart werden (Beihilfe entsprechend dem Beihilfebemessungssatz). Bei Wahl einer Selbstbeteiligung besteht eine 3jährige Bindefrist an die gewählte SB-Stufe. Diese ist auch bei einem Versicherer-Wechsel zu erfüllen!

Der zu zahlende Beitrag des Basistarifs ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Aufgrund der ungünstigen Kalkulationsmodalitäten kommt diese Begrenzung in der Praxis auch sehr häufig zum tragen. So ist beispielsweise ab dem 22. Lebensjahr für den Basistarif ohne Selbstbehalt generell der GKV-Höchstbeitrag zu zahlen (Höchstbeitrag für 2009: 569,63 EUR). Und zusätzlich sind vom Kunden noch die Beiträge für die PPV zu entrichten.


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