„Spiegel-Online vom 29.12.2008 - Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen neuen Vertrag schließen, gilt diese Regelung unbefristet.“
Frage:
Was könnte nun der Grund sein, dass
nur neue Verträge ein
unbefristetes Wechselrecht (mit Alterungsrückstellung) erhalten?
Soll möglicherweise dadurch ein anhaltendender Konkurrenzkampf unter den PKV´s verhindert werden?

Diese Ungleichbehandlung zwischen alt und neu-Verträgen wird sich doch auf Dauer nicht halten können.
Benötigen denn die PKV´s „Knebelverträge“ um den freien Wettbewerb außer Kraft zu setzen? Oder sollten wir (die Versicherten) erst mal froh sein, dass der erste Schritt in diese Richtung überhaupt möglich wurde.