Hallo zusammen,
ich habe das Forum zu meinem Problem intensiv durchsucht und konnte nur einen ähnlichen Fall finden, der aber nicht ganz die für uns relevante Problematik trifft.
Zum Problem: ich bin seit ca 7 in einer PKV, damals Single ohne Kinder. Mit meiner Frau bin ich nun seit 4 Jahren verheiratet, sie ist in einer GKV Pflichtversichert.
Unsere "große" Tochter wurde im Juli 2006 geboren. Meine Frau ist seither im Erziehungsurlaub und ohne Einkünfte.
Nach der Geburt haben wir bei der GKV meiner Frau die Familienversicherung für unsere Tochter angefragt, die uns daraufhin sofort einen Fragebogen schickte. Den Bogen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und auch eine Gehaltsabrechnung von mir beigelegt. Die Kasse wusste also von Anfang an, dass ich privat versichert bin und wie hoch die Einkünfte sind.
Die Zeit strich ins Land und alles war gut. Zumindest bis etwa Mitte 2008, da wurden wir aufgefordert einen neuen Familienfragebogen auszufüllen. Auch diesen Fragebogen haben wir wahrheitsgemäß ausgefüllt und auch eine neue Gehaltsabrechnung von mir angefügt.
Geraume Zeit später bekamen wir dann Post von der GKV, in der sinngemäß stand, dass die Grundlagen einer Familienversicherung für unsere Tochter nicht mehr gegeben sind. Die Kasse bot uns an das Kind aber als freiwillig versicherte aufzunehmen. Und zwar - jetzt kommt es - rückwirkend zum 01. April 2007!
Nach einem Telefonat mit einer sehr netten Sachbearbeiterin wurde uns erklärt, dass ich als derzeitiger Alleinverdiener regelmäßig mehr verdiene als meine Frau und somit, da privat versichert, die Kinder nicht mehr über die Frau versichert werden könnten.
Da wir die rückwirkende "freiwillige" Versicherung nicht bei der BKK abschliessen wollten, haben wir uns dazu entschlossen die Kinder - im Oktober wurde unsere Jüngste geboren - in meine private Versicherung aufzunehmen. Die Große ist jetzt seit 01.09.2008 und die Kleine seit Geburt im Oktober dort versichert.
Der BKK haben wir das auf Anfrage im November mitgeteilt.
Im Dezember bekamen wir dann eine Aufforderung eine Arztrechnung aus dem März 2007 zu bezahlen. Diese haben wir umgehend beglichen. ein Paar Tage später bekamen wir einen weiteren Brief. Es wurde uns mitgeteilt, dass es seit dem 01. April 2007 eine Versicherungspflicht in Deutschland gibt und die Kasse diese Pflicht für unsere Tochter übernommen hat. Nach einer Auflistung von Monaten und Beträgen wollen sie nun alles in allem 2.184 Euro von uns haben. Paff! Der Brief kam eine Woche vor Weihnachten, ihr könnt Euch vorstellen wie toll wir das fanden.
Jetzt zur eigentlichen Frage: kann die GKV eine ordentlich vereinbarte Familienversicherung einfach so rückwirkend unwirksam machen und auf die Bezahlung der Beiträge pochen?
Als wir die Krankenversicherung abgeschlossen haben wussten wir es nicht besser und haben auf die Kompetenz der GKV vertraut. Dem Sachbearbeiter hätte es gleich zu Beginn auffallen müssen, dass ich privat versichert bin und auch regelmässig mehr verdiene als meine Frau. Aus meiner Sicht wurde bei der Bearbeitung schlampig gearbeitet und jetzt versucht die GKV die Schlamperei auf unsere Kosten zu beseitigen.
Ich würde gern Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen, weiss aber nicht genau wie ich es begründen soll.
Viele Grüße,
Spooki
Kind aus Familienversicherung gekündigt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Upsela, die Problematik hatten wir doch schon zig mal.
In erster Linie ist zu klären, ob die Familienversicherung für das Kind mit einem Bescheid der Krankenkasse festgestellt wurde. Also, erst einmal die Unterlagen durchsuchen und genau gucken.
Als nächstes ist zu klären, ob Dein Einkommen oberhalb der JAEG (derzeit monatlich 4.050,00 Euro) liegt. Allein die Tatsache, dass der privat versicherte Ehemann mehr verdient als die gesetzlich versicherte Ehefrau reicht nämlich nicht aus. Jenes hat man schon vor Jahren geändert.
Also, erst einmal nachschauen!!!!
Wenn Du einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung hast, sieht es meines Erachtens ganz gut aus. Es muss dort in etwas drinstehen, .... aufgrund ihrer Angaben ist das Kind ... ab dem ..... familienversichert.
In erster Linie ist zu klären, ob die Familienversicherung für das Kind mit einem Bescheid der Krankenkasse festgestellt wurde. Also, erst einmal die Unterlagen durchsuchen und genau gucken.
Als nächstes ist zu klären, ob Dein Einkommen oberhalb der JAEG (derzeit monatlich 4.050,00 Euro) liegt. Allein die Tatsache, dass der privat versicherte Ehemann mehr verdient als die gesetzlich versicherte Ehefrau reicht nämlich nicht aus. Jenes hat man schon vor Jahren geändert.
Also, erst einmal nachschauen!!!!
Wenn Du einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung hast, sieht es meines Erachtens ganz gut aus. Es muss dort in etwas drinstehen, .... aufgrund ihrer Angaben ist das Kind ... ab dem ..... familienversichert.
Familienversicherung wurde bestätigt
Hallo Rossi,
erst einmal Danke für Deine schnelle Antwort.
Nach Prüfung unserer Angaben (Familienfragebogen) wurde uns die Familienversicherung für die Tochter durch die GKV bescheinigt.
Mein monatliches Einkommen liegt unter der JAEG Grenze, das Jahreseinkommen aufgrund des 13. Gehaltes + Erfolgsbeteiligung aber drüber.
Ein guter Bekannter hat uns noch auf eine Klausel aufmerksam gemacht, die uns gegenüber der GKV verpflichtet Einkommensänderungen sofort mitzuteilen. Diese Klausel habe ich nun auch gefunden. Ist diese Klausel jetzt ein Freibrief für die GKV? Es gab nämlich tatsächlich eine kleine Änderung, denn nach einem Jobwechseln und dem Ende der Probezeit gab es eine kleine Gehaltserhöhung, die aber immer noch unter der Einkommensgrenze liegt.
erst einmal Danke für Deine schnelle Antwort.
Nach Prüfung unserer Angaben (Familienfragebogen) wurde uns die Familienversicherung für die Tochter durch die GKV bescheinigt.
Mein monatliches Einkommen liegt unter der JAEG Grenze, das Jahreseinkommen aufgrund des 13. Gehaltes + Erfolgsbeteiligung aber drüber.
Ein guter Bekannter hat uns noch auf eine Klausel aufmerksam gemacht, die uns gegenüber der GKV verpflichtet Einkommensänderungen sofort mitzuteilen. Diese Klausel habe ich nun auch gefunden. Ist diese Klausel jetzt ein Freibrief für die GKV? Es gab nämlich tatsächlich eine kleine Änderung, denn nach einem Jobwechseln und dem Ende der Probezeit gab es eine kleine Gehaltserhöhung, die aber immer noch unter der Einkommensgrenze liegt.
Jepp, wenn Du eine Bescheinigung über das Bestehen der Familienversicherung bekommen hast, dann steht es 1:0 für Dich.
Die Krankenkasse hat in dieser Konstellation den damaligen Verwaltungsakt über das Bestehen der Familienversicherung unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X schriftlich aufzuheben.
Haben wir alles schon mal durchgekaspert.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1156
Die Beiträge ab dem 05.05.2008 sind für Dich relevant.
Das ist nicht weiter tragisch; denn schliesslich wurde immer noch nicht die JAEG überschritten.
Hm, aber, durch welche Änderung hast Du dann die JAEG nachher überschritten?
Evtl. durch unterschiedliche Provisionen!?!?
Die Krankenkasse hat in dieser Konstellation den damaligen Verwaltungsakt über das Bestehen der Familienversicherung unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X schriftlich aufzuheben.
Haben wir alles schon mal durchgekaspert.
Guckst Du hier: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1156
Die Beiträge ab dem 05.05.2008 sind für Dich relevant.
Ein guter Bekannter hat uns noch auf eine Klausel aufmerksam gemacht, die uns gegenüber der GKV verpflichtet Einkommensänderungen sofort mitzuteilen. Diese Klausel habe ich nun auch gefunden. Ist diese Klausel jetzt ein Freibrief für die GKV? Es gab nämlich tatsächlich eine kleine Änderung, denn nach einem Jobwechseln und dem Ende der Probezeit gab es eine kleine Gehaltserhöhung, die aber immer noch unter der Einkommensgrenze liegt.
Das ist nicht weiter tragisch; denn schliesslich wurde immer noch nicht die JAEG überschritten.
Hm, aber, durch welche Änderung hast Du dann die JAEG nachher überschritten?
Evtl. durch unterschiedliche Provisionen!?!?
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