Svenemann hat geschrieben:kannst Du hier eine Quelle benennen, Gerhard ?
Hallo Svenemann,
es geht neben Rossi's Killerabsatz § 10 (3) SGB V vor allem um den § 6 (7) SGB V, der nach deinen Angaben "seit 1.2.2002 als Arbeitnehmer PKV versichert" zu 99,9 % auf dich zutrifft.
Die fehlenden 0,1 % stehen für die Unwahrscheinlichkeit, dass du am 31.12.2002 zwar PKV-versichert warst, aber nicht als Arbeitnehmer.
Diesen Sechssiebener gibt es übrigens nicht erst seit 2007, sondern seit einer Ulla'schen Nacht-und Nebel-Gesetzesinitiative im November 2002 - der richtige Monat für solche Spielchen. Er ist ist seit 1.1.2003 in Kraft. Seitdem gibts halt 2 "obere" Entgeltgrenzen, zur Erbauung aller Personaler dieser Republik.
Gruß von
Gerhard