DKV-Service-Center hat geschrieben::-)
Scheidung und wieder Heirat .
wäre ne Möglichkeit und uns alle zu Fete einladen

Gruß
die Kosten für diese Aktion dürften sich erst nach ca. 40 Jahren amortisiert haben.
Im Ernst dann zu Rossis Beitrag:
Auch hier wieder Unklarheit bei der gesetzlichen Formulierung. Dies ist ja nichts Neues und dient vielleicht als Beschäftigungstherapie für die Gerichte.
Die Wechselmöglichkeit, auf die sich Abs. 5 Nr. 1 b bezeht, besteht doch eigentlich immer wieder nach erneuter Frist von 18 Monaten. Das Gesetz sagt nicht, dass nur die erste nach Einführung der Neuregelung gemeint ist. Mir scheint aber doch in Anbetracht aller Bestimmungen, dass man hier wohl auch - wie in anderen Fällen - die einmalige gemeint hat. Insofern wird Rossi wohl Recht haben.
Ergänzung nach Editieren:
Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass offenbar die Wechselmöglichkeit von der gesetzlichen in die private Versicherung gemeint ist, insbes. bei Arbeitnehmern, die 3 Jahr über der Pflichtgrenze liegen. Führt in meinem Fall also nicht weiter, da ich - jedenfalls vor 2009 - schon immer wechseln konnte.
Von "Verpennen" kann bei mir keine Rede sein. Vor 6 Jahren habe ich mich für die freiwillige Versicherung in der GKV entschieden, weil dies seinerzeit deutlich günstiger war als die PKV. Hätte 2009, nach dem die Beitragsverfahrengrundsätze herauskamen, die Kasse darüber informiert und bereits den höheren Beitrag verlangt, hätte ich die Frist noch einhalten und in den Basistarif wechseln können. Dies macht sie aber erst jetzt. Da frage ich mich, ob die Kassen absichtlich etwas gewartet haben, damit Mitglieder nicht in den Basistarif der PKV abwandern.
Ergänzung nach Editieren:
Weiß jemand, ob es eigentlich eine gesetzliche Pflicht für die Kassen gab, freiwillige Mitglieder auf die Fristen und den Basistarif hinzuweisen? Die PKV meines Mannes hat dies jedenfalls Anfang 2009 getan.
Nichtsdestotrotz scheint aber der Basistarif ohnehin unausgereift und kein akzeptabler Versicherungsschutz zu sein. Wenn ich z.B. lese, dass bei einer Umfrage in einer süddeutschen Großstadt nur 4 von 67 Zahnärzten sich bereit erklärt haben, nach dem Basistarif abzurechnen. Dabei stehen die Zahnärzte noch besser da als die anderen (2,0 statt 2,3, andere 1,2 statt 2,3).
Leider sind hier noch keine Erfahrungen gepostet.
Die gesamte Krankenversicherung ist langsam unerträglich. Der Gesetzgeber versperrt vielen den Weg in die gesetzliche Pflichtversicherung, zwingt sie dann aber im Ergebnis in die "freiwillige" Versicherung und lässt es dann zu, dass mit Ihnen - anders als bei Pflichtversicherten - willkürlich umgesprungen wird. Daneben schafft er den Basistarif, sorgt aber nicht ausreichend dafür, dass dieser zu einem akzeptablen Krankenschutz wird.
Gruß
Jessy